Griebnitzsee

Potsdam  6.12.2013

Seit einem Jahr ist derBebauungsplan für das Ufer des Griebnitzsees rechtskräftig. In diesen Tagen ist die Frist abgelaufen, innerhalb der gegen diesen Bebauungsplan Klagevorhaben angemeldet werden konnten. Nach Informationen der Stadt Potsdam haben 19 Anrainer  eine Klage gegen diesen Plan angekündigt. Ihre Aussichten, sich noch einmal vor dem Oberlandesgericht Berlin Brandenburg durchzusetzen  sind gering. Der aktuelle Bebauungsplan stellt einen über Jahre ausgearbeiteten Kompromiss dar. So sind jetzt die Urteilsbegründungen der Gerichte aus  früheren Verhandlungen sowie zahlreiche Wünsche der Anlieger von der Stadt Potsdam berücksichtigt wurden. Eine Klageerhebung halten wir daher für unangemessen.

Zunächst ist jetzt eineMediation unter Vorsitz des ehemaligen Berliner Richters Prof. Dr. Karsten-Michael Ortloff geplant. Als gemeinnütziger Verein "Initiative Griebnitzsee für Alle e.V."  bieten wir unsere Mitarbeit im Rahmen des Mediationsverfahrens an. Seit fast zehn Jahren begleiten wir das Vorhaben der Stadt Potsdam, am Griebnitzsee-Ufer einen öffentlichen Weg dauerhaft einzurichten. In mehreren Unterschriftenaktionen und auf zahlreichen Veranstaltungen haben wir das große öffentliche Interesse an einem durchgehenden Uferweg am Potsdamer Griebnitzseeufer immer wieder transparent gemacht.

Potsdam 4.11.2011  In der vergangenen Woche haben Anrainer rund 100 Meter des ehemaligen Kolonnenwegs der DDR-Grenztruppen am Seeufer entfernen lassen. Bemerkenswert daran ist, dass diejenigen, die seit Jahren auf das Recht auf Eigentum pochen, dabei offensichtlich einen Eingriff in fremdes Eigentum vorgenommen haben. Sie ließen die die Bagger nicht nur auf ihren eigenen Grundstücken rollen, sondern ließen die asphaltierten Betonplatten des Uferwegs auch auf einer Fläche unterhalb der Virchowstraße 11 beräumen, die im Besitz der Stadt Potsdam ist. Die Uferfläche gehört zu jenen 50 ehemaligen Mauergrundstücken, die Potsdam jüngst  vom Bund gekauft hat. Die Aktion werde „nicht unbeantwortet“ bleiben, sagte Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD). Das Rathaus prüfte am Donnerstag mögliche Konsequenzen. Dazu werde man sich „mit den Verursachern in Verbindung setzen“, hieß es. Als Verein Griebnitzsee für Alle fordern wir die Stadt Potsdam auf den Bebaungsplan Griebnitzsee möglichst bald fertigzustellen und umzusetzen, damit sowohl die Seeanrainer selbst als auch alle anderen Potsdamer den Griebnitzsee bald wieder durchgehend am Wasser umrunden können. Wir schlagen vor, dass diejenigen, die den ehemaligen Postenweg jetzt haben wegreißen lassen, weil sie ihn hässlich finden, schon mal anfangen auf ihren Grundstücken und auf dem städtischen Flurstück vor Virchowstraße 11 einen schöneren Weg am Wasser anzulegen. Das haben Sie ja seit 2005 ohnehin zugesagt und entsprechende Pläne zeichnen lassen. Langsam wird es wirklich Zeit! Nehmen Sie sich Hasso Plattner und seinen Nachbarn zum Vorbild!

Pressemitteilung der Stadt Potsdam Nummer 449 / 03.08.2011

Oberbürgermeister informiert über den Stand zur Sicherung der öffentlichen Uferwege am Griebnitz- und Groß Glienicker See

Oberbürgermeister Jann Jakobs hat heute über den aktuellen Stand der Sicherung der öffentlichen Uferwege am Griebnitzsee und am Groß Glienicker See informiert. „Wir werden alle uns zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, um den öffentlichen Uferweg am Griebnitzsee und am Groß Glienicker See umzusetzen", sagte der Oberbürgermeister. „Das ist der starke Wille der Bürgerinnen und Bürger Potsdams und fand auch in einstimmigen Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung seinen Niederschlag. Wir haben erste Schritte dazu getan, weitere werden folgen."

Aktueller Stand Griebnitzsee
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 125 „Uferzone Griebnitzsee" hat im März/April 2011 öffentlich ausgelegen. Es haben sich insgesamt 625 Bürger dazu geäußert, ein Großteil von ihnen mit vorbereiteten Sammelschreiben der Bürgerinitiative „Griebnitzsee für Alle". Von den ca. 40 betroffenen Privatgrundstücken haben etwa 30 Grundstückseigentümer zur Planung Stellung genommen. Die eingereichten Stellungnahmen gehen inhaltlich teilweise sehr weit auseinander, sodass eine umfassende und sachgerechte Abwägung nun sorgfältig erfolgen muss. Derzeit werden die Ergebnisse der Beteiligung ausgewertet und Änderungen in die Planung eingearbeitet. Es ist vorgesehen, die Beschlussvorlage für eine erneute öffentliche Auslegung, die auf bestimmte Teilbereiche des Plangebiets beschränkt ist, am 2. November in die Stadtverordnetenversammlung einzubringen.

Aktueller Stand Groß Glienicker See
Seit Mai 2009 hat die Stadtverwaltung Gespräche mit den Eigentümern geführt, um den bestehenden sogenannten Kolonnenweg für die Allgemeinheit offenzuhalten. Durch ein sogenanntes Moratorium sollte der Kolonnenweg durch die Eigentümer offengehalten werden, solange ein Änderungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 8 „Seepromenade/Dorfstraße" gelaufen wäre. In dem Änderungsverfahren hätten verschiedene Themen wie Wegeverlegung usw. diskutiert werden können. Für dieses Moratorium fand sich aber unter den Eigentümern keine Mehrheit. Nach dem Scheitern des Moratoriums im Dezember 2010 wurde im April 2011 an jeden Eigentümer bzw. Miteigentümer der 26 Privatgrundstücke ein Kaufangebot für die Wegefläche nach Bebauungsplan zugesandt. Ein Rückgriff auf die Beibehaltung des Kolonnenweges ist wegen des Scheiterns des Moratoriums nun nicht mehr angezeigt. Von den 42 angeschriebenen Eigentümern haben nur 19 auf das Kaufangebot reagiert. Kein Eigentümer hat das unterbreitete Kaufangebot angenommen.

Die Frage der Bestellung einer Dienstbarkeit für die Wegefläche wurde von einigen Eigentümern an Bedingungen geknüpft (z.B. Möglichkeit der Einzäunung des Wegs, Möglichkeit, hinter dem Zaun Hecken u. ä. Abschirmungen zu pflanzen, sonstige Fragen der Grundstücksnutzung, insbesondere des wasserseitig verbleibenden Teils sowie der Wasserfläche, insbesondere durch Steganlagen), die für die LHP aus Gründen des Bauplanungs-, Natur- und Landschaftschutzrechts nicht verhandelbar sind.

Alle, die auf das Kaufangebot reagiert haben, erhalten diese Woche ein Antwortschreiben vom Oberbürgermeister. Dessen ungeachtet werden die weiteren Schritte des förmlichen Verfahrens nach Baugesetzbuch vorbereitet. Neben den privaten Eigentümern erhält nunmehr auch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) bezogen auf ihre 15 Ufergrundstücke Kaufangebote. Ein entsprechendes Schreiben an die BImA wird ebenfalls vorbereitet.

 

Am Griebnitzsee kämpft Potsdam stellvertretend für viele deutsche Städte und Gemeinden

POTSDAM - „Eigentum ist Eigentum“, sagt Fred Stoof. Mit dieser klaren Weltsicht ausgestattet, hat der märkische Vorzeigeunternehmer und Hersteller gepanzerter Luxuslimousinen das letzte Teilstück des Uferwegs am Potsdamer Griebnitzsee gesperrt. (Märkische Allgemeine Zeitung vom 21.1.2011)

1. Juni 2011: Es wird Zeit, dass der Uferweg wieder durchgehend passierbar ist!

Um dies zu erreichen wird durch die Stadt Potsdam in diesen Monaten ein neuer Bebauungsplan aufgestellt, der die Eigentümerinteressen stärker berücksichtigt und klagefest sein soll. Auf der anderen Seite soll er die rechtlich sichere Basis sein für die eventuell notwendige Enteignung und Enschädigung  von Sperrern wie Fred Stoof  und anderen, die sich einem öffentlichen Uferweg über ihre Grundstücke verweigern. Die Brandenburgische Landesverfassung trägt den Kommunen auf, den Zugang zu Seeufern zu erhalten und ggf. zu eröffnen. (s.u.) Nach der Phase der Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen des Bebauungsplansverfahrens werden die bei der Stadt eingegangenen gut 600 Stellungnahmen von Bürgern im Bereich "Verbindliche Bauleitplanung" ausgewertet und nach Abwägung in den Planentwurf eingearbeitet. Das Ergebnis wird den Stadtverordneten im Herbst vorgelegt. Dann gibt es erneut die Möglichkeit der Stellungnahme durch die Öffentlichkeit. Bitte verfolgen Sie das Geschehen weiter in der Tagespresse unter www.potsdam.de und auf unserer Webseite. Fordern Sie die sperrenden Anwohner bei jeder sich bietenden Gelegenheit im persönlichen Gespräch dazu auf , den Weg  für die Öffentlichkeit wieder frei zu geben. Helfen Sie ihnen zu der Einsicht, dass sie selbst mit am meisten davon profitieren, den Weg  wieder nutzen zu können.

Karte und Gebiet

31.3. 2011 Potsdam gehört jetzt Uferland am Griebnitzsee

Es war nur noch eine Formalie: Doch nun ist Potsdam offiziell Eigentümer der ehemals bundeseigenen Ufergrundstücke am Griebnitzsee.

Bundesfinanzministerium und Kommunalaufsicht des Landes haben laut Stadtverwaltung den Kaufvertrag genehmigt, nach dem Potsdam 50 frühere Mauergrundstücke über 32 000 Quadratmeter für rund 3,3 Millionen Euro vom Bund erwirbt. „Das ist eine wichtige Etappe, den Uferweg wieder zugänglich zu machen“, sagte dazu Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD). Jakobs appellierte nun erneut an die Anwohner, das Gespräch mit der Stadt zu suchen.

30.3.2011 Kaufvertrag genehmigt

Griebnitzsee-Grundstücke gehören nun Potsdam Potsdam - Nach monatelangen Tauziehen ist die Stadt Potsdam offiziell Eigentümerin der 51 Grundstücke am Griebnitzsee. Das Bundesfinanzministerium und das brandenburgische Innenministerium haben den Kaufvertrag zwischen der Stadt und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) genehmigt, bestätigte heute ein Sprecher der Stadt. Dem Bericht zufolge haben die Stadtverordneten den Kauf der knapp 32 000 Quadratmeter ehemaliger Mauergrundstücke demnach für 3,26 Millionen Euro beschlossen.

Griebnitzsee

Pressemitteilung der Stadt Potsdam Nummer 072 / 09.02.2011

Haushaltsausschuss für Verkauf der Griebnitzsee-Grundstücke an Potsdam

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat heute die Mitteilung der Bundesregierung über den Verkauf der Bundesgrundstücke am Griebnitzsee an die Landeshauptstadt Potsdam zustimmend zur Kenntnis genommen.
Damit steht einer Vertragsunterzeichnung zwischen der Stadt und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) nichts mehr im Wege.
Oberbürgermeister Jann Jakobs hat diese Entscheidung mit großer Genugtuung zur Kenntnis genommen: „Sie entspricht dem Wunsch der Potsdamerinnen und Potsdamer. Damit ist zwar der öffentliche Uferweg noch nicht wieder hergestellt. Allerdings haben wir jetzt eine deutlich bessere Ausgangsbasis, um künftig einen dauerhaft gesicherten öffentlichen Uferweg wieder herstellen zu können. Ich freue mich darüber, dass über alle Parteigrenzen hinweg ein Konsens erzielt werden konnte. Jetzt geht es darum, das B-Planverfahren zu Ende zu führen, und zwar mit unverminderter Sorgfalt und Präzision", so Jakobs.
Oberbürgermeister Jann Jakobs appelliert ein weiteres Mal an die Anlieger, die den Uferweg gesperrt haben, das deutliche Signal aus Berlin zum Anlass zu nehmen, wieder mit der Stadt ins Gespräch zu kommen.

Offener Brief an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages

                                                                                  

                                              

                                                                                                                     

Sehr geehrte Damen und Herren Mitglieder des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages,                                                  

 

 

am 9. Februar d.J. werden Sie sich erneut mit dem Verkauf der restlichen bundeseigenen Grundstücke am Griebnitzsee, dem ehemaligen Mauerstreifen der innerdeutschen Grenze und des Postenwegs der DDR-Grenztruppen befassen.

 

Bereits 1996 legte ein Vertrag zwischen der Bundesvermögensverwaltung unter Finanzminister Dr. Theodor Waigel und der Stadt Potsdam die Nutzung des ehemaligen Postenweges als Uferwander- und –radweg fest. Bitte unterstützen Sie die Vollendung dieses Vorhabens im Sinne einer kontinuierlichen und verlässlichen Politik.

 

Wir, Bürger Potsdams, Berlins und Brandenburgs, bitten Sie in diesem entscheidenden Tagen eindringlich, sich für einen Verkauf der Uferflächen an die Stadt Potsdam mit dem Ziel einer öffentlichen Nutzung einzusetzen!

Helfen Sie, die Spuren deutscher Geschichte am Griebnitzsee erlebbar zu erhalten.

 

Im Dickicht juristischer Streitigkeiten droht der Blick für das Wesentliche verloren zu gehen. Tatsächlich geht es darum, einen unwiederbringlichen und schmerzlichen Verlust für die Öffentlichkeit zu verhindern.

 

Für Menschen aus unserer Region und aus allen Teilen Deutschlands und der Welt sichern Sie

 

1.     einen einzigartigen historischen Standort    auch in Gedenken an die Mauer und das Potsdamer Abkommen,

2.     einen wesentlichen Zugang zur Schlösser- und Seenlandschaft Berlins und Potsdams (UNESCO Weltkulturerbe),

3.     einen auch wirtschaftlich bedeutsamen touristischen Magneten,

4.     einen Ort großen Freizeitwertes und familienfreundlicher Lebensqualität sowie -

5.     und dies ganz besonders    ein verbindendes Symbol wiedergewonnener Freiheit.

 

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, unterstützen Sie bitte das Bundesfinanzministerium beim Verkauf der Ufergrundstücke am Griebnitzsee an die Stadt Potsdam    zum Wohle der Bevölkerung der Region und seiner zahlreichen nationalen und internationalen Besucher.

 

 

Ihre

 

 

Susanne Ahlefelder-Potthast - Abeer Alkibsi - Susanne Appel - Hans Arendt - Stefan Arndt - Stephan Aris - Jeannine Aris - Antje Bahr - Joachim Becker - Prof.  Dr. Steffen Behrens - Ole Bemmann - Ute Bernhardt - Dr. Sabine Beutner - Prof. Dr. Frank Bier - Dirk Böhme - Eduard Bongaerts - Petra Brandt - Carsten Buschina -  Martin Clemm - Mathanja Clemm – Alberte Cramer-Bondeau – Prof. Dr. Wolfgang Cramer - Dirk von Daacke - Ute von Daacke - Volker Devermann - Rainer Dietz - Katja Dinges - Heike Dörder - Tim Dörder - Ernst Dörder - Hiltraut Dörder - Greta Dombrowski -  Franziska Donner - Sigrid Dräger - Stephanie Dräger - Hella Drohla - Christiane Dronski - Bettina Dürmuth - Prof. Dr. Hansjörg Elshorst - Heide Evers - Birgit Flemmer - Werner Fontanive - Thomas Franz - Svenja Fregin - Familie Friedel - Gerrit Friedrich - Volker Fritzsche - Susann Fritzsche - Martin Fuchs - Ulla Fuchs - Dr. Sabine Gerstmayr - Martina Gorf - Jan Groß - Marion Haak - Anja-Katharina von der Hagen - Albrecht von der Hagen - Dieter Hänchen - Holger Hainke - Rita Hamlischer - Karin Hansen-Becker - Isabella Hartel - Hartmut Hartwig - Dr. Martin Hecker - Anna-Maria Hecker - Heinz Heilmann - Volker Hennings - Dr. Ute Herholz - Yvonne Heyden - Uwe-Karsten Heye - Joachim Hiersemann - Ingolf Hildebrandt - Gadi Hildebrandt - Rolf Hildebrandt - Tina Hildebrandt - Juliane Hofmann - Prof. Dr. Katharina Hölzle - Dr. Philipp Hölzle - Dr. Karl Christoph von Hülsen - Dorothea von Hülsen - Uta Hunger - Jens Hunger - Kerstin Jürgens - Dr. Babette Kaiserkern - Maik Kanzok - Norbert Kentrup - Maren Kern - Jutta Keuning - Sybille Kinne - Olaf Kinne - Heidrun Klebahn-Bier - Thomas Klein - Hadio Kollmorgen - Christine Knoblauch - Andrea Knuth - Margrit Kolck - Matthias Kolck - Katja Koppe - Thomas Koppe - Anton Koppe - Luis Koppe - Finja Koppe - Henry Kral - Sascha Krämer - Sonja Krause - Dr. Martin Kübler - Josephine Kübler - Andreas Kübler - Ira von Kunhardt - Felix von Kunhardt - Anne Kunz - Susan Laboga - Siegfried Lachman - Kathrin Landmann - Anke Langbehn - Friederike Lauruschkus - Martin Leeder - Cordelia Leeder - Sina Lehmberg - Carla Lehmberg - Klaus Lehmberg - Ingo Lembcke - Christiane Lindner - Ursula Lüde - Andreas Lüdke - Carmen de Luna - Prof. Dr. Bruno Mackert - Isabel Mackert - Stefan Maaß - Heike Martins - Kai-Phillip Marx - Georg Maske - Birgit Maske - Matthias Meißner - Sahra Mattes - Dr. Ivonne Metzing - Ingolf Metzing - Dr. Rainer Möller - Dr. Ulrich Mohn - Gisela Mohn - Günther Molitor - Dr. Sigrid Müller - Christoph Niendorf - Harald Obersat - Stephan Klaus Ohme - Ute Ohme - Dagmar Papula - Vera Pastor - Dr. Carl Polonyi - Norbert Potthast - Detlef Prößdorf - Dr. Walter Raffauf - Christiane Raffauf - Stefanie Rahmsdorf - Prof. Dr. Stefan Rahmsdorf - Reinhold Reitschuster - Ines Reppschläger - Lothar Reppschläger - Heidrun Reppschläger - Frank Rettkowski - Gudrun Ritter - Heike Rohmann - Bianca Rutsch - Gerald Rynkowski - Holger Sack - Dirk Sager - Olaf Sam - Erhard Schadow - Dr. Hans-Jürgen Scharfenberg - Hans-Jürgen Schiller - Peggy Schleser - Volker Schlöndorff - Anja Schmidt - Dr. Gudrun Schneider - Dr. Friedbert Schneider - Ursula de Schorlemer - Gabriele Schott - Helga Schütz - Dr. Rochus Schütz - Werner Schulze - Dr. Eberhard Seybold - Dora Seiffert - Michael Siegl - Annegret Simon-Sack - Mirjam Sohar - Glenn Rüdiger Sowade - Susanne Sperling - Dietrich Sperling - Amrita Staps - Georg Stauffenberg - Manuela Stehr - Christian Stein - Luzie Stindt - Klaus Strohbücker - Anita Tack - Andrea Teufel - Irene Thöne - Christian Thöne - Amrita Torosa - Alexandra Treske - Elke Vogel - Peer Vogel - Alf Vogel - Dr. Frank Walter-von Gierke - Dr. Kerstin Walter - Günther Waschkuhn - Elke Welten - Simon Welten - Dirk Wendt - Anneli Wendt Gabriela Wersch - Michael Wersch - Andrea Wicklein - Ralf Wittkowski - Ines Worseck - Dr. Stephan Worseck - Armin Wulff - Christiane Zender - Wolfgang Zender - Dr. Dominika  Zero-Sam - Horst Zeun - Christa Ziese - Herbert Ziese - Ulrich Zimmermann

Beitrag des ZDF zum Thema Griebnitzsee vom 26.1.2011 durch Klick auf Link:

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/hauptnavigation/startseite/#/beitrag/video/1243936/Brandenburg:-Streit-um-Grundstücke

23.Januar 2011: Der Einladung  zum Glühwein im Sperrgebiet folgten heute mehrere Hundert Menschen, die auf dem mit aneinander vertauten Flössen angelegten Schwimmsteg auf die bundeseigenenzwischen den durch den brandenburgischen Unternehmer Fred Stoof und seine russischen Geschäftspartner auf ihren Grundstücken errichteten Absperrungen gefangenen Flurstücke gelangten. (Video von Potsdam TV)

ZDF Video: Hausfriedensbruch

Der Verein Griebnitzsee für Alle setzt sich seit 2004 für die Offenhaltung des Ufers des zwischen Potsdam und Berlin gelegenen Gewässers ein, dessen Potsdamer Ufer bis 1989 Grenzgebiet war. Seit Öffnung der Grenze wird der ehemalige Postenweg der DDR Truppen als Spazier- und Wanderweg und als Begegnungsmeile für die Nachbarschaft des nach der Wende stark gewachsenen Potsdamer Stadtteils Babelsberg genutzt. Touristen aus aller Welt frequentieren ihn  als historisch außerordentlich bedeutsamen Geschichtspfad mit den Residenzen der Teilnehmer an der Potsdamer Konferenz (Stalinvilla, Churchillvilla, Trumanvilla), Villen von Filmstars und den letzten erhaltenen Mauerresten in Potsdam.

Bild: Teilnehmer der Potsdamer Konferenz auf dem Balkon der "Stalinvilla" Dieser Balkon ist heute vom Uferweg aus zu sehen. Das Grundstück unterhalb der Villa, über das der Weg läuft, ist im Besitz des Bundes und soll von der BIMA jetzt verkauft werden.

Die Stadt Potsdam verfolgt seit der Wende das Ziel einer dauerhaften öffentlichen Nutzung des Griebnitzseeufers. Nachdem der entsprechende Bebauungsplan vor Gericht keinen Bestand hatte, wird dieser im Moment neu aufgestellt.

I

Um eine dauerhafte öffentliche Lösung zu erreichen, verhandelt die Stadt Potsdam seit vielen Monaten mit der BIMA über den Ankauf von insgesamt 31000qm Uferfläche, die sich im Besitz des Bundes befindet. Ende 2009 war man sich über den Ankauf zu einem Preis von 2,7 Mio Euro einig, die Potsdamer Stadtverordnetenversammlung stimmte dem einstimmig zu. 

Vor der Beurkundung wurde der BIMA ein privates Angebot über 3 Mio Euro gemacht. Die privaten Bieter sind dieselben, die den Uferweg auf ihren eigenen Grundstücken bereits gesperrt haben und dies mit Sicherheit auch auf neu hinzu gekauftem Grund tun würden.

In dieser Situation sollen Sie als Mitglieder des Haushaltsausschusses darüber befinden, ob die BIMA an die privaten Bieter verkaufen darf. Wir möchten Sie nachdrücklich darum bitten einem Verkauf der BIMA an private Bieter nicht zuzustimmen. Die BIMA wurde per Gesetz gegründet, um Liegenschaften des Bundes zu veräußern. Sie soll dabei vorrangig an Kaufinteressenten mit öffentlichem Interesse verkaufen. Einen solchen Interessenten gibt es in diesem Fall, nämlich die Landeshauptstadt Potsdam, der der Bund die Flächen schon 1996 per Nutzungsvertrag zum einstweiligen Besitz überlassen hat.

Bitte bedenken Sie, dass ein Verkauf an den meistbietenden privaten Bieter, obwohl eine Gebietskörperschaft im öffentlichen Interesse zum Verkehrswert kaufen möchte, einen Präzedenzfall schaffen würde, der nicht absehbare Folgen haben dürfte.

Mit freundlichen Grüßen

Griebnitzsee für Alle e.V.

 

Pfingsten 2010

Die grüne Bundestagsabgeordente Cornelia Behm kritisiert das Verhalten des Bundesfinanzministeriums bei Verkauf der Uferflächen am Griebnitzsee. Seit November 2009 liegen die Kaufverträge zwischen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) und der Stadt Potsdam unterschriftsreif vor. Bekanntlich bietet die Stadt auf Basis eines Wertgutachtens 2,6 Millionen Euro. Diese Verträge seien „rechtlich einwandfrei“ und „entsprechen den Vorgaben der Bundeshaushaltsordnung“, so Behm. „Die ständig neuen Finten des Bundesfinanzministeriums“ ließen jedoch den Eindruck entstehen, dass ein Verkauf an die Stadt um jeden Preis verhindert werden soll. „Vor diesem Hintergrund erklären sich auch die am Montag im Petitionsausschuss vor laufenden Kameras gemachten Falschaussagen des Staatssekretärs Kampeter“, erklärte Behm. Die bündnisgrüne Abgeordnete stellte sich damit in eine Reihe mit ihrer SPD-Kollegin Wicklein, die den Umstand, dass Staatssekretär Steffen Kampeter vor Bundestagsabgeordneten wiederholt erklärt hatte, die Stadt Potsdam wolle die Griebnitzsee-Grundstücke vom Bund geschenkt haben, als „skandalös“ bezeichnet und aufs Schärfste kritisiert hatte. (leicht verändert aus der MAZ vom 21.5.10)

24.4.2010  Nachdem die Stadt Potsdam mit der Bundesanstalt für Immobilienangelegenheiten (BIMA) einen Vertrag zum Ankauf der noch im Besitz der Bundesrepublik Deutschland befindlichen Flächen ausgehandelt hatte und die Stadtverordneten von Potsdam hierfür einstimmig grünes Licht gegeben hatten, erhielt die BIMA ein konkurrierndes Angebot von Privaten für dieselben Flächen. Ziel der privaten Bieter ist offensichtlich die Verhinderung eines durchgehenden öffentlichen Uferweges am Griebnitzsee und die Vereitelung eines Bebauungsplans, der diesen vorsieht.

Zunächst hieß es, dass der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages über die Verwendung dieser Grundstücke am Griebnitzsee entscheiden solle. Überraschenderweise hat  das Bundesfinanzministerium den Fall jetzt an die Bundesanstalt für Immobilien, die im Auftrag des Bundes Grundstücke verkauft, zurückgegeben. Die Flächen sollen neu ausgeschrieben werden. Erst wenn ein für den Käufer bindender notariell beglaubigter Kaufvertrag vorliegt, soll der Bundestag einbezogen werden. Dieses  Vorgehen behandelt die Stadt Potsdam wie einen privaten Bieter. Bei den Grundstücken am Griebnitzsee handelt es sich um sog. "planungsbefangene" Grundstücke. Der Bebauungsplan, der die Nutzungsmöglichkeiten des Griebnitseeufers festlegt, wird gerade erarbeitet. Eine Ausschreibung der Grundstücke in dieser Situation ist skandalös und obendrein rechtswidrig. Es entsteht der Eindruck, dass im Hintergrund Politiker agieren, die persönliche Interessen verfolgen und das Gemeinwohl aus den Augen verloren haben. In einem Ausschreibungsverfahren, bei dem es darum geht wer mehr bietet, ist die Kommune benachteiligt, da sie nicht teuerer als zum Verkehrswert kaufen darf. Hinter dem Plan die Flächen jetzt neu auszuschreiben scheint das Kalkül zu stehen, die Stadt Potsdam hiermit aus dem Rennen zu werfen. Der parlamentarische Staatssekretär  im Bundesfinanzministerium der CDU Abgeordnete Steffen Kampeter hat in einem Brief an den grünen Bundestagsabgeordneten Stephan Kühn das Prozedere bestätigt, dass sich der Bundestag erst mit der Sache beschäftigen wird, wenn bereits ein Käufer gefunden ist, der einen bindenden Kaufvertrag unterschrieben hat. Praktisch wird hiermit das Parlament aus der Entscheidung, an wen die Grundstücke verkauft werden, herausgehalten.  Das Erstaunliche an diesem Vorgehen ist, dass Herr Kampeter im gleichen Schreiben an Herrn Kühn betont, dass  "ein großes parlamentarisches Interessee" an den Grundstücken am Griebnitzsee zu erwarten ist.

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz könnte der Bund die Grundstücke am Griebnitzsee, da sie sich eindeutig für die Erholung der Bevölkerung eignen, der Stadt Potsdam zur Nutzung einfach überlassen. Völlig unverständlich ist, dass dies nicht längst geschehen ist. Die Potsdamer CDU Vorsitzende Katherina Reiche ist parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium. Warum setzt sie sich in ihrer Position  nicht vehement für die Interessen der Potsdamer Bevölkerung ein?

1.3. 2010  Nachdem die Stadt Potsdam mit der Bundesanstalt für Immobilienangelegenheiten (BIMA) einen Vertrag zum Ankauf der noch im Besitz der Bundesrepublik Deutschland befindlichen Flächen ausgehandelt hatte und die Stadtverordneten von Potsdam hierfür einstimmig grünes Licht gegeben hatten, erhielt die BIMA ein konkurrierndes Angebot von Privaten für dieselben Flächen. Ziel der privaten Bieter ist offensichtlich die Verhinderung eines durchgehenden öffentlichen Uferweges am Griebnitzsee und die Vereitelung eines Bebauungsplans, der diesen vorsieht.

Nachdem die BIMA bisher weder an die Stadt Potsdam noch an die privaten Bieter verkauft hat, entscheidet jetzt der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages darüber wie mit den in Rede stehenden Flächen von ca. 31000 qm weiter verfahren wird.

Die Stadt bringt den neuen Bebauungsplan Griebnitzsee mit der Nummer 125 auf den Weg.  Die Grundzüge wurden am 18.1. 2010 auf einer Informationsveranstaltung dargestellt. Unter www.potsdam.de/beteiligung sind die Planungen einsehbar. Bis Freitag, den 5. Februar ist es möglich hierzu eine Stellungnahme abzugeben. (auch per Mail). Wir empfehlen diese Möglichkeit wahrzunehmen, auch wenn Sie im Prinzip mit den Planungen der Stadt einverstanden sind, um der Stadt Potsdam diesbezüglich Rückendeckung durch eine breite Öffentlichkeit zu geben.

Veröffentlichung des Vereins Griebnitzsee für Alle vom 1.2.2010: Griebnitzsee 2.0: Das Ergebnis des bisherigen B-Planes Nr. 8 ist bekannt: Jetzt stehen genehmigte Bootshäuser vorwiegend auf den Grundstücken, auf denen der Uferweg beseitigt wurde. Das Gericht erkannte die freie Landschaft unter anderem wegen der Bootshäuser nicht an und hat folglich den B-Plan wegen zu großer Eingriffe in das Privateigentum für ungültig erklärt. Das Ziel des B-Planes sei aber zulässig und richtig, die Stadt solle das öffentliche Interesse künftig ruhig höher halten.

Im neuen B-Plan 125 hat die Stadt Eingriffe in Privateigentum auf ein Minimum reduziert. Jetzt soll Eigentümern und Öffentlichkeit bis zum 5. Februar die Gelegenheit gegeben werden, Vorstellungen zum Verlauf des Weges, nah am Wasser oder auf dem ehemaligen Postenweg, sowie erneut zur Errichtung von Bootshäusern  zu äußern. Wir fordern die Bevölkerung auf, ihr weiteres Interesse an der Erholung am Griebnitzsee durch ihre Beteilung am B-Plan-Verfahren kundzutun. Unserer Meinung nach sollten dabei keinesfalls weitere Ufergrundstücke aus Gestaltungsgründen in Privatbesitz landen, Radfahren weiter ermöglich werden und das Bauverbot an Ufern beachtet werden. Der Bund stellt laut Naturschutzgesetz Grundstücke, die sich für die Erholung der Bevölkerung eignen, in angemessenem Maß zur Verfügung. Diese gesetzliche Vorgabe für Potsdam endlich nutzbringend umzusetzen, sind jetzt Stadt und Bundesumweltministerium mit der Potsdamer CDU-Vorsitzenden als neuer Staatssekretärin  dringend gefragt.

Am Griebnitzsee am 11.10.2009. Mit Booten ging es von hier aus an den gesperrten Abschnitten vorbei.

Nach der Absperrung des Uferweges durch einige private Grundstücksbesitzer an der Virchowstraße und der Karl-Marx-Straße am 18.4.2009 haben wir eine Unterschriftenaktion an den Oberbürgermeister der Stadt Potsdam, die Potsdamer Stadtverordneten und den Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg initiiert. Mit Übergabe von 4000 Unterschriften an den Ministerpräsidenten am 25.8.2009 ist die Unterschriftenaktion jetzt beendet.

Im Mai waren bereits ca 3000 Unterschriften an die Stadtverordneten und den Oberbürgermeister übergeben worden. Das öffentliche Interesse an einem freien Griebnitzseeufer und einem durchgehenden Uferweg konnte noch einmal eindrucksvoll dokumentiert werden. Alle angesprochenen Politiker und die Empfänger der Unterschriftenlisten, Jann Jakobs und Matthias Platzeck, haben ihre Unterstützung zugesagt.

Das  Bebauungsplanverfahren für den neuen B-Plan Griebnitzsee ist durch die Stadtpolitik am 28. Mai in Gang gesetzt worden. Die Potsdamer Bevölkerung wird in der Phase der Beteiligung der Öffentlichkeit erneut zu Wort kommen können, die Termine der öffentlichen Auslegung der B-Pläne der Stadt können jederzeit unter www.potsdam.de nachgesehen werden.

Aussagen von Landtagskandidaten zum Thema Uferwege in Potsdam (aus SMS Befragung der Märkischen Allgemeinen vom 8.9.2009)

Mike Schubert, SPD, Landtagskandidat, WK 22: Landesverfassung + Naturschutzgesetz verschärfen, um freien Uferzugang zu sichern. Vorkaufsrecht für Kommunen, Verkauf v. Seegrundstücken an Private stoppen.

Steeven Bretz, CDU, Landtagskandidat, WK 22: Durch ein klares Landesgesetz: Der Artikel 40 Abs. 3 der Landesverfassung muss endlich Realität werden! Ich bin für freie Uferwege und zwar für jedermann.

Hans-Jürgen Scharfenberg, Linke, Landtagskandidat WK 22: Zwingende Regelung in Landesverfassg. und NaturschutzG schaffen; konsequ. Einsatz des Landes gegen Seenverkauf durch Bund; Enteignungsverfahren erleichtern.

Linda Teuteberg, FDP, Landtagskandidatin WK 21: Enteignung könnte zwar per Landesgesetz geregelt werden, aber: Situation Griebnitzsee durch Versäumnisse der Stadtspitze; Eigentum ist im Rechtsstaat zu achten.

Marie Luise v. Halem, Bündnisgrüne, Landtagskandidatin WK 21: Ein verfassungsgemäßer freier Zugang kann z. B. durch Änderung des 2004 von der Regierung in diesem Punkt verschärften Landesnaturschutzgesetzes erreicht werden. (Von Carsten Böttcher)

 

Am 28.Mai wurde der B-Plan Griebnitzsee vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg für unwirksam erklärt. Der Präsident des Gerichtes erklärte die Ziele des Bebauungsplans jedoch für statthaft. Potsdam könne am öffentlichen Uferweg festhalten. Er erklärte das öffentliche Interesse als hochwertig. Potsdam könne es sogar noch höher hängen als bisher. Zugleich machte er deutlich, dass ein Uferweg vor Gebäuden mit Denkmalschutz die Erlebbarkeit des Denkmals noch erhöhe.

Noch am Abend des 28.Mai wurde von der Potsdamer Stadtverordnetenversammlung die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans Griebniztsee beschlossen.

Uferweg am Griebnitzsee – 18/09

Pressemitteilung
Berlin, den 28.05.2009

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat heute den von der Landeshauptstadt Potsdam aufgestellten Bebauungsplan Nr. 8 „Griebnitzsee“ für unwirksam erklärt.

Das Plangebiet erstreckt sich auf den in Potsdam-Babelsberg gelegenen südlichen und südwestlichen Uferbereich des Griebnitzsees und setzt u.a. entlang des Seeufers einen ca. 3 m breiten Streifen als öffentlichen Gehweg mit eingeschränktem Radverkehr sowie angrenzend öffentliche und private Grünflächen fest. Hiergegen hatten sich 10 Anlieger, über deren Grundstücke der geplante Weg verlaufen soll, mit Normenkontrollanträgen gewandt.

Der 2. Senat hat den Bebauungsplan bereits wegen eines unheilbaren formellen Mangels beanstandet, da bei der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegungen des Plans Angaben dazu fehlten, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar waren. Darüber hinaus hat der Senat entschieden, dass die dem Bebauungsplan zugrunde liegende Abwägung erhebliche Mängel aufweist. Insbesondere habe die Landeshauptstadt Potsdam fehlerhaft angenommen, dass die überplanten Uferflächen einem naturschutzrechtlichen Betretungsrecht unterlägen, und in der Folge die privaten Eigentumsinteressen im Verhältnis zu den für die Planung sprechenden öffentlichen Interessen zu gering gewichtet.

Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen.


Urteile vom 28. Mai 2009 – OVG 2 A 11. - 14.08, 25. - 27.07, 28. - 30.08 -

 

Redebeitrag der Initiative Griebnitzsee für Alle vor der Stadtverordnetenversammlung am 6.5.2009

 

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Stadtverordnete, sehr geehrte Damen und Herren,

Seit gut 2 Wochen ist es still geworden am Griebnitzsee. Seit der Weg über längere Abschnitte nicht mehr genutzt werden kann, ist Babelsberg um einen wichtigen Ort der Begegnung ärmer geworden. Dort lief man wochentags, sprach miteinander, fuhr mit dem Rad zur Schule oder begegnete sich einfach nur grüßend. Am Wochenende bekam das Griebnitzseeufer Besuch aus Berlin und aller Welt, New York, Paris, Antwerpen, Amsterdam. Sie können es auf unseren Unterschriftenlisten nachlesen. Jetzt stehen hier Zäune, die diese Begegnungen unmöglich machen. Auf den Terrassen der Absperrer prostet man sich zu, offenbar will man sich gegenseitig  Mut zu machen. Die plötzliche Stille und das Fehlen von Bewegung  ist wohl denen, die sie herbeigeführt haben, selbst nicht geheuer.

Bis vor kurzem herrschte Ratlosigkeit über das Geschehene. Sie hat sich in Fassungslosigkeit verwandelt, als die Babelsberger zusehen mussten, wie den ganzen Tag lang im 5-Minuten-Takt 30-Tonner den einstigen Fuß- und Fahrradweg und ehemaligen Postenweg der DDR-Grenztruppen als Erschließungspforte für die Beseitigung des Weges benutzten und ihn damit zugleich an den noch öffentlich zugänglichen Stellen zuschanden fuhren. Hier werden nicht etwa, wie nach dem Beschluss des Oberwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg möglich, Privatgärten vorsichtig abgeteilt, sondern Landschaften neu gestaltet. Dies geschieht ohne Ankündigung, ohne Durchfahrtgenehmigung und ohne Baugenehmigung auf Grundstücken von Eigentümern, die vorzugsweise das Wort „Eigentum“ und „Rechtsstaat“ im Mund führen. Und es geschah auf einem Grundstück, für das bereits eine Dienstbarkeit zugunsten der Stadt eingetragen wurde.

Gerne möchte ich annehmen, dass diese Bauarbeiten in Vorbereitung für die von den Eigentümern selbst vorgeschlagene Verlegung des Weges geschahen. Geben wir also den Eigentümern der betroffenen Grundstücke die Möglichkeit, genau dies öffentlich zu erklären.

Ebenso möchte ich liebend gerne glauben, dass die Darstellung des Uferanrainers Christian Thielemann, eine Dienstbarkeit zugunsten der Stadt Potsdam sei Erpressung, einer Künstlerlaune entsprungen ist. Und dass sie nicht ein Teil der propagandistischen Begleitmusik der ungenehmigten Bauarbeiten zur Beseitigung des Uferweges sein sollte.

Es ist richtig, es gibt einen  Konflikt am Griebnitzsee.

 Aber es ist kein Konflikt zwischen West und Ost, es ist kein Klassenkampf, es ist kein Konflikt zwischen arm und reich, es ist kein Konflikt zwischen Uferanrainern und  Babelsbergern und es ist kein Nachbarschaftskonflikt am Rande der Stadt. Vor allem, das hat der vorgestrige Tag gezeigt, ist es ein Konflikt Gemeinsinn gegen Eigennutz.

Ich möchte daran erinnern, dass mehr Uferanrainer Vereinbarungen und Dienstbarkeiten zugunsten der Stadt Potsdam geschlossen haben als Anrainer geklagt oder gar den Weg beseitigt haben.

Und ich möchte Sie darauf hinweisen, dass zu denjenigen, die Dienstbarkeiten auf ihren Flurstücken haben eintragen lassen, die großen Geister und Gönner dieser Stadt und dieses Landes gehören.

Hierin lag bislang die Lösung des Konfliktes: Eigentum bleibt Eigentum und es gibt zugleich eine Möglichkeit der teilweisen öffentlichen Mitnutzung. Und ich möchte mit meiner Aktivität in dieser Frage erreichen, dass dies auch so bleiben kann.

Erlauben Sie mir an dieser Stelle, kurz meine persönlichen Gründe zu nennen, warum ich mich für den Griebnitzseeuferpark einsetze. Als wir im Jahr 1998 den Entschluss fassten, nach Babelsberg zu ziehen und bei der Stadtverwaltung, genauer gesagt, im Rechtsamt und Stadtplanungsamt unter dem damaligen Oberbürgermeister Platzeck nachfragten, was mit dem Griebnitzseeufer geschähe, wurden meterlange Pläne ausgerollt, wir bekamen einen hundert Seiten starken Grünordnungsplan in die Hand und gingen mit der Aussage nach Hause „Dies wird ein großer öffentlicher Uferpark“.

Im Jahr 2002 wurde ich gebeten, dem „Verein Initiative Historische Uferregion“ beizutreten, zweiter Vorsitzender war der heutige Bürgerbündnis-Abgeordnete Wolfhard Kirsch, jetzt erfolgreicher Kläger gegen die Betretbarkeit des Weges. Nach Ideen und Plänen von Frau Professor Dorothea Fischer-Leonhardt sollte eine großzügige offene Uferlandschaft zur Erlebbarkeit der Uferregion ohne Zäune geschaffen, geschützte Privatheit für Anrainer durch Bepflanzung locker und landschaftsbezogen gestaltet werden.  Hellhörig wurde ich, als ich eines Morgens einen völlig anderen mir bis dato nicht bekannten Vorschlag meines eigenen Vereins mit Zäunen und Hecken als stramme Begrenzungen in der Zeitung las. Vertragspartner sollten  die Stadt Potsdam und der Vereinsvorsitzende sein.  Das zugehörige Vertragswerk, das mir von Dritten, nicht vom eigenen Verein zugesteckt wurde, gab schließlich den Ausschlag für die Gründung von „Griebnitzsee für Alle“. Unsere damalige Warnung, ein Vereinsvorsitzender habe kein Zugriffsrecht auf das Privatvermögen seiner Mitglieder oder gar anderer Uferanrainer, hat sich bitter bestätigt, wenn heute selbst Vorstandsmitglieder des Vereins gegen die Betretbarkeit des Weges klagen oder ihn gar ungenehmigt zuschütten.

Sehr geehrte Stadtverordnete, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Sie haben nie einen Zweifel daran gelassen, dass Sie die Ziele des Bebauungsplans erreichen wollen. Diese Ziele wurden nach mehrfacher Beteiligung der Öffentlichkeit und zahlreichen Einzelgesprächen mit den unmittelbaren Seeanrainern festgelegt. Alle Parteien haben dem Bebauungsplan zugestimmt. Die Beschlüsse sind gefasst, wir brauchen keine Vielzahl weiterer Beschlüsse, sondern deren Umsetzung  und das bedeutet in erster Linie zugleich rücksichtsvolles, entschlossenes und koordiniertes Verwaltungshandeln. Für Sie alle, die Stadtverordneten, den Oberbürgermeister und die Verwaltung der Stadt gilt die Verpflichtung aus § 40 der Brandenburgischen Landesverfassung, den Zugang zur Natur, insbesondere Bergen, Wäldern, Seen und Flüssen freizuhalten und gegebenenfalls zu eröffnen.

Der Bund ist immer noch Eigentümer  großer Flächen des Griebnitzseeufers. In diesem Zusammenhang möchte ich betonen, dass der Bund nach Abschnitt 6,§ 57 des Bundesnaturschutzgesetzes, Ufergrundstücke, die sich für die Erholung der Bevölkerung eignen, zur Verfügung stellt. Seit der Maueröffnung, also seit nunmehr zwanzig Jahren, stellt die Bundesrepublik Deutschland  Ufergrundstücke  an der Nahtstelle zwischen der Bundes- und der Landeshauptstadt zur Erholung der Bevölkerung zur Verfügung. Wir wollen, dass dies auch genauso bleibt und keine Verkäufe an Privat aus Bundesbesitz mehr vorgenommen werden. Bisher hat der Dialog zwischen Stadt und Bund noch zu keinem belastbaren Ergebnis geführt. Ein Teil unserer Unterschriftensammlung richtet sich daher an den Ministerpräsidenten dieses Landes, die Stadt bei ihren Plänen nachhaltig zu unterstützen. Bitte klären Sie gemeinsam mit Land und Bund, wie es kommt,  dass Zahlen von 115€ pro qm durch die Luft schwirren, wo doch der Bund in seinem Eigentum befindliche Grundstücke, die sich zur Erholung der Bevölkerung eignen, zur Verfügung stellt und die Flächen bereits 1996 unter der CDU/CSU/FDP-Regierung per Nutzungsvertrag zwischen Bund und Stadt in den einstweiligen Besitz der Stadt Potsdam gegeben hat. Sprechen Sie unverzüglich mit Bund und Land über die Modalitäten, unter denen Bund, Land und Stadt gemeinsam ihren jeweiligen Verpflichtungen zur dauerhaften Bereitstellung und Öffnung der Ufergrundstücke nachkommen können.

Es gibt einen Kaufbeschluss der Stadtverordneten für das Ufer, bitte erwerben Sie beherzt, wenn es nicht anders geht. Wenn Sie bei Grundstücken im

Bundesbesitz den Kauf vermeiden könnten, weil der Bund sie aus eigener Verpflichtung zur Verfügung stellt, halten wir dies für eine gute Lösung.

Das B-Plan-Verfahren hat eine der höchsten öffentlichen Beteiligungen erreicht. Ganz ohne Frage gibt es ein öffentliches Interesse und die Bevölkerung will sich im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes auf diesen Grundstücken erholen.

Der Bebauungsplan ist ein nach aufwändiger Vorarbeit durch die Verwaltung gefundener Kompromiss. Sie haben ihm einstimmig zugestimmt. Genehmigungen für Bootshäuser und Stege, die nur dieser Bebauungsplan ermöglichen kann, wurden bereits erteilt, die Bevölkerung erwartet die Umsetzung des zweiten Teils des Kompromisses, zugängliche Uferflurstücke und einen durchgängigen Weg.

Einige Bitten zum Schluss: Gehen Sie wirksame, verlässliche und nachhaltige Wege, um zu einer Einigung mit den Eigentümern zu gelangen. Sorgen Sie für koordiniertes Verwaltungshandeln. Holen Sie sich unverzüglich das Land ins Boot, um gemeinsam über die Verpflichtungen des Bundes zu verhandeln. Heilen Sie gegebenenfalls Fehler des Bebauungsplans nach dem Normenkontrollverfahren. Verfolgen Sie die Ziele des B-Plans Griebnitzsee weiter, wir tun es auch. 

Wir haben in einer guten Woche über 4000 Unterschriften gesammelt, bis jetzt sind es 2500  für Sie, die Stadtverordneten und den Oberbürgermeister, die wir Ihnen heute übergeben und über 2000 für den Ministerpräsidenten.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. 

 

Potsdam 2.4.2009  Im Streitfall mit der Stadt Potsdam, ob für einzelne Grundstücke am Griebnitzsee Betretungsrechte nach dem Naturschutzgesetz bestehen, haben Anrainer heute mehrere Verfahren vor dem OVG Berlin/Brandenburg gewonnen. Hierunter sind auch Eigentümer, die  der Stadt Potsdam im Jahre 2005 eine Wegverlegung des Uferwegs in Richtung Wasser auf eigene Kosten angeboten haben und selbst Planungsunterlagen für den vorverlegten Rad- und Fußweg vorlegten. Die Planungen der Eigentümer sind Grundlage der Planungen durch die Stadt geworden. Die dauerhafte Sicherung des Uferparks am Griebnitzsee wird nur über die ordnungsgemäße Durchführung des Bebauungsplans "Uferpark Griebnitzsee" erreicht werden, der Ende 2007 nach umfangreicher öffentlicher Beteiligung einstimmig von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen worden ist. Wir erwarten jetzt die zügige Umsetzung des Bebauungsplans.

 

November 2008:   Stellungnahme des Vereins „Griebnitzsee für Alle e.V. “ im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im Verfahren zur ersten Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 „Griebnitzsee“

1. Keine Schließzeiten für den Uferpark und den öffentlichen Weg.

Öffentlich bedeutet für uns eine garantierte 24stündige Nutzbarkeit des durchgehenden Weges ohne Tore oder Schwellen.

2. Radfahren auf dem Uferweg

Beibehaltung des Radverkehrs auf dem Uferweg. Besonders für Familien und Schulkinder ist der befahrbare Uferweg eine sichere Verbindung mit Anschluss an den genehmigten Radweg der Schlösserstiftung im Babelsberger Park und nach Klein-Glienicke.

3. Betretbarkeit der Uferflächen

Die Flächen zwischen Uferweg und Wasserkante müssen durchgehend für die Öffentlichkeit nutzbar und betretbar bleiben (s. Verfassung des Landes Brandenburg, Artikel 40). Eine private Nutzung dieser Flächen ist nicht das, was die Verfassung den Kommunen aufgibt. In diesem Sinne wird die Variante 2 als gänzlich inakzeptabel angesehen

4.Beachtung des Bauverbotes an Seeufern. (Naturschutzgesetz)

5. Öffentliche Bootsstege für alle Babelsberger

6. Geschichtspromenade am Ufer

Zuwenig Stellenwert wird in der bisherigen Planung der Bedeutung des Griebnitzseeufers als Erinnerungsort an die Verhandlungsstätten der Potsdamer Konferenz und als Wohnort der wich­tigsten Konferenzteilnehmer eingeräumt. Der Brisanz der in der Trumanvilla getroffenen Entscheidung des Abwurfs der Atombombe auf Hiroshima wurde bereits durch Umbe­nennung des Platzes vor der Villa in Hiroshima-Platz Rechnung getragen. Die auf  der Potsdamer Konferenz endgültig beschlossene deutsche Teilung manifestierte sich in den Grenz­anlagen am Griebnitzseeufer. Heute ist das Griebnitzseeufer ein erlebbares Korrelat der überwundenen Teilung und der Wiedervereinigung. Ein freier Uferpark ohne Mauern und Zäune ist die einzig  verantwortungsbewusste und historisch sensible Antwort auf den genius loci.


                                                        

 

 Foto: Griebnitzseeufer nach der Grenzöffnung (1990)

 

Foto: Öffentlicher Weg für Fußgänger und Radfahrer am Cap Ferrat, Südfrankreich, unterhalb der Villa Rothschild. Das Küstengesetz (la loi littorale) sorgt dafür, dass die ersten 6m landeinwärts der Wasserkante für die Nutzung durch die Allgemeinheit frei sind.

 

17.9.2008    DDR-Geschichte: Mauerstück unter Denkmalschutz

Babelsberg/ Innenstadt - Der letzte Potsdamer Mauerrest am Griebnitzsee ist unter Denkmalschutz gestellt worden. Das sagte Oberbürgermeister Jann Jakobs in der Stadtverordnetensitzung am Montag.

                                                                                              

Kein Uferpark am Griebnitzsee? Was können Sie tun?  Schreiben Sie der Stadt Potsdam jetzt erneut! 

Seit November 2007 gibt es einen rechtswirksamen ohne Gegenstimme beschlossenen Bebauungsplan Uferpark Griebnitzsee. Er regelt einen durchgehenden Uferpark am Griebnitzsee mit frei zugänglichen Uferflächen und sichert einen kombinierten Fuß- und Radweg. Gleichzeitig ermöglicht er eine Vergrößerung der privaten Gartenflächen sowie den Bau privater Bootshäuser und Stege für die Anlieger trotz Bauverbots an Uferflächen. Dieser Bebauungsplan stellt einen über Jahre ausgehandelten Kompromiss zwischen öffentlichen und privaten Interessen dar. Dieser Plan wird jetzt überarbeitet, es sollen erneut Stellungnahmen aus der Bevölkerung eingeholt werden und  "ergebnisoffen" diskutiert werden. Seit dem 10. November 2008 findet die erneute frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Griebnitzsee statt. 

Was soll verändert werden? Das Radfahren auf dem Weg könnte wegfallen. Eine Einschränkung der öffentlichen Nutzungszeit des Weges und der Uferflächen  ist vorgesehen. Eine Absperrung durch Zäune und Tore ist möglich. 

Es gibt zwei Änderungsszenarien:

Erste Variante:         Der Uferpark bleibt erhalten, Grundlage ist der bisherige B-Plan.

Der  Weg wird teilweise verlegt, die Zahl der Bootshäuser erhöht, es gibt zwei Spielplätze.  

Zweite Variante:      Der Uferpark wird aufgegeben. Der bisherige Bebauungsplan wird massiv geändert. Zwischen Weg und Griebnitzsee sollen private Gärten entstehen. Zäune trennen sie vollständig ab. Unterhalb der Stichwege und an wenigen anderen Stellen ist ein Herantreten an das Ufer auf geringer Fläche vorgesehen.

Sie können sich die Pläne der Stadt unter www.potsdam.de/cms/ziel/520879/DE/  anschauen und bis zum 24. November Stellung nehmen. Ihre Antwort nimmt die Stadt auch unter Fax 0331/289842527 oder per Mail Bauleitplanung@Rathaus.Potsdam.de z.Hd. Frau Eichler entgegen. Sie können auch die Briefkästen Virchowstraße 38, Behringstraße 94, Heinestraße 14 und August-Bebel-Straße 13  nutzen. Wir leiten Ihre Stellungnahme dann weiter. Hier können Sie als Anregung für Ihre Stellungnahme ein adressiertes Word-Dokument aufrufen und selbst bearbeiten. Denken Sie daran zu unterschreiben!

Teilen Sie der Stadt Ihre Meinung mit.

Wir erwarten von der Stadt: 

  • Anlage eines öffentlichen Uferparks in der gesamten Ausdehnung des Planungsareals ohne Zäune.
  • Erhaltung des  durchgehend öffentlichen Fuß- und  Radweges ohne Tore.
  • Keine Schließzeiten des Uferweges.
  • Keine Änderung der Planungsziele des gültigen B-Plans.
  • Einplanung von Bootsstegen für die Öffentlichkeit

11.Juli 2008   Pressemitteilung der Stadt Potsdam

Entgegen dem in dem gestrigen Termin eines Griebnitzsee-Anliegers am Verwaltungsgericht Potsdam erweckten Eindruck laufen derzeit intensive Verhandlungen der Verwaltung mit den Eigentümern der Grundstücke am Griebnitzsee. Nach wie vor strebt die Landeshauptstadt Potsdam eine einvernehmliche Lösung zur Umsetzung des Bebauungsplanes an, der am 29. November 2007 in Kraft getreten ist. Er sieht neben öffentlichen Uferflächen auch einen öffentlichen Weg vor. Erst seit dem Inkrafttreten des Bebauungsplanes besteht eine belastbare Rechtsgrundlage für den Wegeverlauf.

Die Stadt hat sofort nach Beschluss des B-Planes mit den Anliegern Kontakt aufgenommen und Angebote zum Erwerb der im Bebauungsplan öffentlich ausgewiesenen Flächen unterbreitet. Vorstellbar sind auch die Einräumung von Dienstbarkeiten zugunsten der Öffentlichkeit. Einer solchen Dienstbarkeit zugestimmt haben bereits.etwa 10 Eigentümer. Die Gespräche haben gezeigt, dass die Mehrheit der Griebnitzsee-Anlieger ebenfalls an einvernehmlichen Lösungen interessiert ist. Bereits im Rahmen der Bebauungsplanerstellung hat die Verwaltung auf eine kooperative Lösung mit den Eigentümern gesetzt und den Weg, auch unter dem Aspekt den Eingriff in das Eigentum möglichst gering zu halten, zum Teil deutlich an das Wasserufer verlegt.

Derzeit wird eine zwischenzeitlich erarbeitete Parkordnung diskutiert, die verbindliche Regelungen zur Nutzung des Uferbereichs durch die Öffentlichkeit schaffen soll.

5.3.2008:  Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg: Uferweg muss vorerst offen bleiben

Babelsberg - Der Uferweg am Potsdamer Griebnitzsee muss vorerst offen gehalten werden. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg bewertete im Zuge einer Interessenabwägung das öffentliche Interesse an der vorläufigen Offenhaltung des Weges höher als das Interesse der Anlieger an einer Sperrung, wie eine Gerichtssprecherin am Dienstag mitteilte. Die umstrittene Frage, ob der Weg Teil der freien Landschaft ist und damit ein allgemeines Betretungsrecht besteht, habe der Senat im Hinblick auf mehrere Berufungsverfahren aber offen gelassen.

Acht Anrainer hatten gegen die öffentliche Nutzung des Uferweges vor dem Verwaltungsgericht Potsdam geklagt. Sie wollten feststellen lassen, dass diese Bereiche nicht Teil der freien Landschaft im Sinne des brandenburgischen Naturschutzgesetzes sind. Die Stadt Potsdam vertritt hingegen den Standpunkt, dass der Weg für die Öffentlichkeit zugänglich sein muss. Das Verwaltungsgericht hatte im Dezember 2007 drei Grundstückseigentümern Recht gegeben, fünf weitere Klagen aber abgewiesen. Gegen diese Entscheidungen ließen die Richter Berufung beim OVG zu.

Der Uferweg war nach dem Mauerbau von den DDR-Grenztruppen als Postenweg verwendet worden. Seit der Maueröffnung wird das Uferareal von Touristen und Spaziergängern genutzt. ddp

Pressemitteilung vom 13.12.07

Der Verein Griebnitzsee für Alle begrüßt, dass durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom 12.12.07 vorläufig Klarheit über die Rechtsverhältnisse am Ufer geschaffen wurde. Das Urteil weist auf, wie einfach in Brandenburg freie Landschaft allein durch Kauf in andere Nutzungen überführt werden kann. Auf der anderen Seite stärkt es die Planungshoheit der Stadt und zeigt, dass für die dauerhafte Nutzung durch die Öffentlichkeit eine klare planerische Grundlage nötig ist, wie sie durch die Stadtverordneten einstimmig geschaffen wurde. Außerdem ist nun klar, dass die Mehrzahl der gärtnerischen Veränderungen am Ufer nicht rechtmäßig war. Der Verein Griebnitzsee für Alle hat sich immer für die planerische Beibehaltung des vorhandenen Postenweges und die Nutzung des Ufers durch die Allgemeinheit ausgesprochen. Die Zugeständnisse an die Uferanrainer mit teilweiser Wegverlegung zum Wasser hin, wie sie der städtische Bebauungsplan vorsieht, erfordern jetzt dessen zügige und beherzte Umsetzung.

 B-Plan für Griebnitzsee-Ufer

Ende der Verhandlungen / Einstimmiges Votum sichert öffentlichen Weg

VOLKMAR KLEIN

BABELSBERG Der öffentliche Uferpark am Griebnitzsee ist per Bebauungsplan Nummer 8 gesichert. Die Stadtverordneten beschlossen die Satzung gestern einstimmig bei zwei Enthaltungen der Fraktion FDP/Bürgerbündnis. Uferanrainer Wolfhard Kirsch (SPD) stimmte wegen Befangenheit nicht mit ab.

Weitere Verhandlungen mit Eigentümern von See-Grundstücken werde es nun nicht mehr geben, sagte Finanzdezernent Burkhard Exner im Anschluss. Der Bebauungsplan stelle einen aufwendig gefundenen Kompromiss zwischen öffentlichen und privaten Interessen dar. In zwei Auslegungsverfahren hat man die Balance gesucht. Damit bleibt den Kritikern die Wahl, entsprechend den Planungsrichtlinien zu bauen oder auf Enteignung und auf Entschädigung nach so genanntem Planschadensrecht zu setzen.

Im ersten Fall müssten die Eigner die öffentliche Nutzung des Weges sowie der Fläche zwischen Weg und Ufer grundbuchlich garantieren; im zweiten Fall müsste der Wertverlust aus der Festlegung einer öffentlichen Nutzung von bis zu 11 000 Quadratmetern Privatland ermittelt und durch die Stadt gezahlt werden. Das enthaltene Kostenrisiko verschärft sich durch die noch immer weit auseinander klaffenden Preisvorstellungen für Uferflächen des Bundes. Letzterer geht von 115 Euro je Quadratmeter aus, die Stadt von fünf Euro. Der Ankauf wird laut Vorlage zwischen 200 000 und 4,6 Millionen Euro teuer. Für das laufende Jahr stehen dafür nur 190 000 Euro im Haushaltsplan. Oberbürgermeister Jann Jakobs hatte aber vorab deutlich gemacht, dass man die nötigen Summen aufbringen werde.

Der B-Plan gestattet den Anrainern den Bau von etwa 20 privaten Bootshäusern und 15 Steganlagen. Der Weg rückt näher ans Ufer, so dass der Uferstreifen schmaler und die Privatgärten umfänglicher nutzbar werden. Bis zu 1,5 Meter hohe Mauern dürfen die Hanggrundstücke stützen. Die privat nutzbaren Grünstreifen um die maximal fünf Meter hohen Bootshäuser können zwei Meter Breite haben. Der Spielplatz an der Stubenrauchstraße muss abgebaut werden, die Geräte bleiben am Ufer. (MAZ vom 8.11.2007)

  Hierunter dokumentieren wir die Pressemitteilung der Absperrer vom 15.10.2007.

  

... Unterdessen hat gestern Balthasar Schramm, Vorstandschef der Nawaro BioEnergie AG, Vermutungen zurückgewiesen, sein Unternehmen sei an den Sperrungen des Uferwegs beteiligt gewesen. Dies hatte die „Initiative Griebnitzsee für alle“ vermutet, nach dem die Presseerklärung der Sperr-Anrainer als Fax-Kennung „Nawaro AG“ auswies. Schramm, der selbst am Griebnitzsee wohnt, sagte auf PNN-Anfrage: „Das Unternehmen hat damit gar nichts zu tun, das ist hanebüchen.“ Er habe nur einem Nachbarn erlaubt, sein Faxgerät zu benutzen. Zudem reiche sein Grundstück nicht bis zum See und sei auch nicht abgesperrt gewesen. Auch dass sein Nachbar am Griebnitzsee, der Rechtsanwalt Kay Jacobsen, im Nawaro-Vorstand sitze, lasse nicht den Schluss zu, das Unternehmen sei involviert.

(Potsdamer Neueste Nachrichten vom 24.10.2007)

    26.10.2007

Staatsanwalt ermittelt gegen See-Anrainer

Acht Anzeigen nach Sperrung des Griebnitzsee-Ufers / Frau ging auf Wachmann los / Bodyguards ohne Lizenz

VOLKMAR KLEIN (Märkische Allgemeine vom 26.10.2007)
BABELSBERG Die Sperrung des Griebnitzsee-Ufers am 15. und 16. Oktober beschäftigt die Staatsanwaltschaft. In Ermittlerkreisen geht man davon aus, dass gegen die Auftraggeber und die nicht zugelassenen Wachschützer ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und Nötigung eingeleitet wird. Der Anfangsverdacht einer strafrechtlichen Relevanz sei "allemal gegeben", hieß es auf Anfrage. Auslöser ist eine Anzeige des Rechtsanwalts und Anwohners Frank Walter von Gierke gegen die Uferanrainer Jacobsen, Schramm, Gottschaldt, Erdem und Scholz sowie gegen die als Wachschutz eingesetzte Baufirma Andreas Seidel. Von Gierke wirft ihnen Nötigung vor, da er unter Gewaltandrohung am Joggen und Radfahren gehindert wurde. Durch die in der Nacht nicht erkennbaren und unbewachten Flatterbänder, die quer über den Weg an abschüssiger Stelle gespannt waren, hätten die Genannten erhebliche Verletzungen oder tödliche Stürze "billigend in Kauf genommen", heißt es in der Strafanzeige. Insgesamt gebe es im Nachtrab der Sperraktion acht Anzeigen zu bearbeiten, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Eine Hälfte betreffe den Vorwurf der Nötigung, komme vermutlich von aufgehaltenen Passanten und richte sich gegen die Bodyguards und/oder deren Auftraggeber in den Ufervillen. Die andere Hälfte komme von der Gegenseite und ergehe wegen Hausfriedensbruchs gegen Spaziergänger, Jogger und Radfahrer, die sich von den eigentümlichen Flatterband-Barrikaden mit den bulligen Hilfssheriffs nicht einschüchtern ließen und "Privateigentum" betraten. Amüsiert bestätigte ein Ermittler, dass die kräftigen Wachmänner eine Dame wegen Körperverletzung angezeigt haben. Ob die verärgerte Spaziergängerin mit dem Schirm auf einen der starken Männer losging, war noch nicht im Detail bekannt. Die Fälle würden derzeit zur Bearbeitung auf die Dezernate verteilt, die Anzeige von Gierkes lande im Sonderdezernat, das sich mit Vorwürfen gegen Justizangestellte und Anwälte befasse. Mehrere der Angezeigten sind Rechtsanwälte.

Offenbar durfte die Firma "Andreas Seidel – Kleingewerbe, Bauvorbereitende Maßnahmen" nicht als Wachschutz eingesetzt werden. Die Truppe ist sonst baulich für mehrere der Villenbesitzer tätig. "Das sind unsere Kunden", sagte der Wortführer bei der Uferwegsperrung. Seidels Firma ist mit Sitz in der Jägerallee 19 gemeldet, doch an dem leer stehenden Gebäude gibt es nur einen Briefkasten. Bei der Industrie- und Handelskammer, wo Wachschützer den gesetzlich vorgeschriebenen Sachkundenachweis nach 40 Unterrichtsstunden erbringen müssen, erklärte man, eine solche Zertifizierung gehöre nicht zum Firmenprofil. Beim Gewerbeamt hieß es, der Vorgang werde noch geprüft.

Potsdam, 18.10.2007. Einen guten Überblick über die Ereignisse der letzten Tage und die Hintergründe finden Sie im folgenden Artikel aus der MAZ vom 17.10.2007

Zeitweiliger Ausschluss aus dem Paradies

Babelsberger Villenbesitzer ließen öffentlichen Uferweg am Griebnitzsee sperren, die Stadt machte ihn am nächsten Tag wieder frei

VOLKMAR KLEIN
POTSDAM Diesmal dauerte es anderthalb Tage, bis der Spuk verschwunden war. Am Montagmorgen hatten acht Villenbewohner am Babelsberger Griebnitzsee den öffentlichen Uferweg gesperrt. Sie sorgten damit für eine neue Eskalation im jahrelangen Streit mit der Stadt um die Jedermannsrechte auf der Promenade. Gestern um 16.15 Uhr durchschnitt ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes die Flatterbänder und ließ die von den Anrainern bezahlten, teils rabiaten Wachen wegtreten.

Zuvor waren nicht wenige Jogger, Radwanderer und Spaziergänger vom Glauben an den Rechtsstaat abgefallen. Die Polizei war am Montag nicht etwa gekommen, um den ausgeschilderten Rad- und Wanderweg unterhalb der historischen Villen wieder freizuräumen, sondern wegen einer Anzeige der Wachschützer gegen einen Passanten. Hausfriedensbruch lautete der Vorwurf. Der Mann hatte die Ungeheuerlichkeit nicht hingenommen und war einfach weitergegangen. Der Polizeitruppführer belehrte die Sicherheitsfirma, die als solche nicht einmal zertifiziert ist, lediglich, dass sie in solchen Fällen keine Gewalt anwenden darf.

Auch die Stadtverwaltung zeigte sich aus Sicht der aufgebrachten Bürger zunächst zahnlos. Ein von der Kommune beauftragter Anwalt erschien und riet allen, die es darauf anlegen wollten, lieber nicht die Sperren zu durchbrechen. Vor zwei Jahren war Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) härter vorgegangen. Die aufgeschütteten Sperrwälle ließ er damals umgehend mit dem Radlader beiseite schieben. Diesmal wartete er lieber auf grünes Licht des Verwaltungsgerichts.

Prinzipiell setzt die Stadt auf gütliche Einigung. Doch die Rechtslage auf dem zweieinhalb Kilometer langen früheren Kolonnenweg der DDR-Grenztruppen ist kompliziert. Die Kommune hat es mit etwa 60 Eigentümern zu tun, darunter den Erben jüdischer Enteigneter der Nazi-Zeit, aber häufiger noch mit zugezogener Geldbourgeoisie, die sich Ansprüche aus dem Mauergrundstücksgesetz gekauft hat.

Seit die Mauer fiel, war der Weg öffentlich, wurde zum Bundesgartenschau-Radweg und zum Geschichtspfad. Neugierige lernen bei Führungen etwas über die einst hier lebenden Ufa-Filmstars, über die Regierungschefs der Siegermächte, die während der Potsdamer Konferenz ihre Häupter in den Beletagen der Villen betteten, und über das 1989 überwundene Grenzregime.

Die neuen Eigentümer haben in dem Wissen gekauft, dass es diesen Weg gibt und dass ihn die Stadt öffentlich halten will. Dennoch setzten einige ihre Anwälte in die Spur, um jeden Angriffspunkt zu nutzen. Rechtliche Planungsfehler der frühen 90er Jahre boten Ansätze. Man zweifelt den Charakter des Uferstreifens als "freie Landschaft" nach Naturschutzgesetz an, versucht die von der Stadt verhängten Bebauungsverbote gerichtlich zu kippen und hat mit der jetzigen Inszenierung noch einmal nachdrücklich fehlenden Gemeinsinn bewiesen.

Erst im kommenden Jahr wird das Verwaltungsgericht seine Urteile in den verschiedenen Hauptverfahren sprechen, Eilentscheidungen gingen bisher mal zugunsten der einen, mal der anderen Seite aus. Die alten Planungsfehler werden dann geheilt sein, noch in diesem Jahr will die Kommune einen Bebauungsplan für den öffentlichen "Uferpark Griebnitzsee" vorlegen, der die Interessen der Eigentümer und der Bürger bedient. Am Ende steht die Frage, wie hoch die Entschädigungen bei der Enteignung derjenigen ausfallen, die ein Paradies nicht teilen können.

16.10.2007 Verwaltungsgericht: Griebnitzsee-Uferweg muss öffentlich bleiben

Potsdam (dpa/bb) - In den seit Jahren schwelenden Streit um den Uferweg am Potsdamer Griebnitzsee musste nun erneut die Jusitz eingreifen. Das Verwaltungsgericht Potsdam befand es am Dienstag für widerrechtlich, dass Anwohner den öffentlichen Radweg über ihre Grundstücke am Vortag abgesperrt hatten. Es sei den Eigentümern zuzumuten, dass Radfahrer den knapp drei Kilometer langen Uferstreifen zwischen dem S-Bahnhof Griebnitzsee und dem Schloss Babelsberg nutzen - wie seit der Wende üblich. Vorher patrouillierten auf dem einstiegen Mauerstreifen die DDR-Grenztruppen.

Potsdam, 7.7.2007

Ab dem 9. Juli 2007 liegt der Bebauungsplan Griebnitzsee nach der Abwägung und Einarbeitung von über 1300 Stellungnahmen von Bürgern für einen Monat wieder öffentlich aus.  In diesem Zeitraum können erneut Stellungnahmen zu den geänderten Teilen des Plans abgegeben werden. Unter www.potsdam.de  (auf Menupunkt "öffentliche Beteiligung" klicken) können die Planunterlagen ab dem 9.7. eingesehen werden und auch Stellungnahmen online abgegeben werden. Wer an seinem Urlaubsort ins Internet kommt, kann sich auch aus der Ferne beteiligen.

Wenn diese neuen Stellungnahmen ausgewertet sind, steht der entscheidende Beschluss der Stadtverordneten an: Stimmen sie dem Bebauungsplan zu, wird er rechtskräftig und die Stadt hätte nach Jahren der Auseinandersetzung ihr Ziel – einen rechtssicheren öffentlichen Uferpark samt Weg auf dem ehemaligen Mauergrenzstreifen – erreicht. Nach dem Zeitplan der Verwaltung soll das Ende 2007 oder Anfang 2008 geschehen.

Griebnitzseeanrainer klagen vor Gericht gegen die Betretungsrechte von Weg und Uferstreifen  nach dem Naturschutzgesetz. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens hat die Stadt Potsdam die Planungshoheit über ihr Gebiet und kann Weg und Uferstreifen bis zum Wasser, so wie es der Bebauungsplan vorsieht, öffentlich planen.

Schreiben Sie der Stadt Potsdam erneut!

Seit dem Fall der Mauer wird das ehemalige Grenzgelände  auf Beschluss der Potsdamer Stadtverordneten als Erholungsgebiet genutzt.

Der Bebauungsplan Nummer 8  „Griebnitzsee“ sieht einen öffentlichen Wander- und Radweg am See vor und soll außerdem die Flächen zwischen Weg und See dauerhaft für die Öffentlichkeit sichern. Die letzte Bürgerbeteiligung erbrachte die Rekordreaktion von 1300 Zuschriften, dennoch wird eine weitere Zunahme von Bootshäusern, eine Verkleinerung der betretbaren Uferflächen, Verminderung der Zuwege sowie Einschränkungen für Fahrradfahrer geplant. Im Internet kann man sich unter www.potsdam.de/beteiligung genau informieren. Bis zum 10.08.2007 kann sich die Öffentlichkeit erneut am  B-Plan-Verfahren beteiligen. Es ist hilfreich, wenn bei der Stadtverwaltung viele Reaktionen eingehen, die das öffentliche Interesse an einem durchgehenden Uferweg für Fußgänger und Radfahrer und an betretbaren Uferflächen  aufzeigen.

Schreiben Sie also der Stadt, kopieren Sie das Formular, verteilen Sie es weiter, es geht um Ihr Erholungsgebiet.

Unsere Forderungen:

-Erhalt des Uferparks Griebnitzsee ohne weitere  Verkleinerungen

-dauerhafter Erhalt des durchgängigen Rad- und 

 Wanderweges in der Breite von mindestens 3 Metern

-Keine Absperrung der betretbaren Uferflächen

-Beachtung des Bauverbotes an Gewässern

Weitere Formulare unter www.Griebnitzsee.eu

 

Uferweg: Kompromiss auf 250 Seiten  (PNN vom 20.4.2007)

Plan für Griebnitzsee: Radfahren und 18 Bootshäuser erlaubt / Entschädigung für Privatflächen fällig?

Babelsberg - 250 Seiten zur Zukunft des Uferwegs am Griebnitzsee bekommen die Potsdamer Stadtverordneten heute auf den Tisch: Das Schriftstück der Stadtplaner mit rekordverdächtigem Umfang ist Ergebnis der Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplan „Griebnitzsee“. Der Plan legt fest, wo der rund 2,7 Kilometer lange öffentliche Uferweg verlaufen soll und welche Teile des Ufers privat genutzt werden können. Zu dem Vorschlag der Stadtplaner, der im vergangenen Sommer öffentlich ausgelegt wurde, waren 1300 Stellungnahmen von Potsdamer Bürgern und Institutionen eingegangen – so viele gab es noch nie, sagte Stadtplanungschef Andreas Goetzmann gestern bei der Vorstellung der so genannten „Abwägung“.

Aus den 1300 Stellungnahmen haben die Stadtplaner in einer „Sisyphusarbeit“ (Goetzmann) 63 Änderungen für den Bebauungsplan erarbeitet. Über diese müssen nun die Stadtverordneten entscheiden. Dann wird der Plan voraussichtlich ab Juli erneut öffentlich ausgelegt und die Bürger können zu den Änderungen wieder Eingaben machen. Wenn diese ausgewertet sind, steht der entscheidende Beschluss der Stadtverordneten an: Stimmen sie dem Bebauungsplan zu, wird er rechtskräftig und die Stadt hätte nach Jahren der Auseinandersetzung ihr Ziel – einen rechtssicheren öffentlichen Uferpark samt Weg auf dem ehemaligen Mauergrenzstreifen – erreicht. Nach dem Zeitplan der Verwaltung soll das Ende 2007 oder Anfang 2008 geschehen. Doch selbst dann erwartet die Stadt noch Widerspruch: Er gehe davon aus, dass es eine Normenkontrollklage geben werde, sagte Bürgermeister Burkhard Exner (SPD) gestern. Diese hätte zur Folge, dass vor Gericht über die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans entschieden wird. Ein solches Verfahren dauere rund ein Jahr, so Exner.

Auch für die jetzt vorlegte Version des Bebauungsplan-Entwurfs erwartet die Stadt keine „volle Zustimmung“. Man mache aber ein „sehr ausgewogenes Kompromissangebot“, so Goetzmann. Die wichtigste Festlegung des Plans: Die Uferzone oberhalb des Uferwegs soll vorrangig von den Anwohnern privat genutzt werden – das Areal unterhalb des Weges bis zum Wasser gehört der Öffentlichkeit. Der Weg soll weiter von Radfahrern genutzt werden können, wobei Fußgänger Vorrang haben. Eine Schließung des Weges in der Nacht will die Stadt nicht. Den Anwohnern erlaubt sie den Bau von 18 Bootshäusern und elf Steganlagen. Sie dürfen nur dort entstehen, wo sie bereits früher standen. Die Bootshäuser dürfen maximal fünf Meter hoch sein, die Stege maximal neun Meter lang. Zum Aussehen der Bootshäuser gibt es keine Vorgaben – sie müssten aber leicht zurückzubauen sein, so Goetzmann, da die Wasserstraßenverwaltung wegen des Teltowkanalausbaus jedes Jahr den Abbau fordern könne.

Doch selbst wenn diese Festlegungen Ende des Jahres beschlossene Sache sind, stehen der Stadt noch Hürden bevor. Sie muss mit dem Bund über den Kauf von rund 40 000 Quadratmetern Uferfläche verhandeln – dabei liegen die Preisvorstellungen weit auseinander: Die Stadt will fünf Euro pro Quadratmeter zahlen, der Bund verlangt bisher 115 Euro. Zugleich könnten für 10 000 Quadratmeter des insgesamt 100 000 Quadratmeter (zehn Hektar) großen Bebauungsplan-Gebiets Entschädigungen fällig werden. Diese Privatflächen, die sich auf etwa 20 der 80 Grundstücke verteilen, beansprucht die Stadt nämlich für die Öffentlichkeit. Für den Flächenkauf hat die Stadt t 340 000 Euro eingeplant. Dazu kommen 100 000 Euro für die Planung des Uferparks.

Auch die anhängigen juristischen Streitfälle zum Uferweg kosten – allerdings im „erträglichen Rahmen“, so Exner. Momentan seien „ein gutes Dutzend“ Klagen gegen die Veränderungssperre und zwei gegen die Betretungsrechte aktuell. Die Veränderungssperre gilt seit Anfang 2005 und verbietet den Anwohnern, auf den umstrittenen Flächen etwas zu verändern. Mehr als 14 hatten dagegen verstoßen, der Großteil akzeptierte die Ordnungsstrafe der Stadt nicht. Die Veränderungssperre wurde allerdings vom Oberverwaltungsgericht bereits für zulässig erklärt.

 Potsdam 24.1.2007

„Haben Kirsch nicht genötigt“

Keine Ermittlungen gegen SPD-Fraktionschef Schubert

Die Potsdamer Staatsanwaltschaft hat keine Ermittlungen gegen den SPD-Fraktionschef Mike Schubert eingeleitet. Das bestätigte gestern Oberstaatsanwalt Wilfried Lehmann. Es sei kein Anfangsverdacht festgestellt worden. Angezeigt hatte Schubert der Rechtsanwalt Christoph Partsch, der den SPD-Stadtverordneten Wolfhard Kirsch im Streit um den Uferweg am Griebnitzsee vertritt. Partsch hatte Schubert nach vorherigen Angaben der Staatsanwaltschaft Nötigung, Erpressung und üble Nachrede vorgeworfen. Schubert war bereits zuvor einmal angezeigt worden – auch da nahm die Staatsanwaltschaft keine Ermittlungen auf. Ihn überrasche das nicht, teilte Schubert gestern mit: „Weder meine Fraktion noch ich haben das Fraktionsmitglied Wolfhard Kirsch genötigt.“ Ob Rechtsanwalt Partsch ihn „aus Unkenntnis des Rechts oder bewusst fehlerhaft verdächtigt hat“, sollten „andere prüfen“, so Schubert. Er wolle die Position der SPD-Fraktion vertreten, den Uferweg öffentlich zugänglich zu halten. SCH

aus Potsdamer Neueste Nachrichten 24.1.07

Märkische Allgemeine vom 02.12.2006 / Potsdam

Punktsieg für freies Ufer am Griebnitzsee
Gericht bestätigt Baustopp und bewertet den öffentlichen Weg als Außenbereich

VOLKMAR KLEIN

BABELSBERG Einen Baustopp am Griebnitzsee hat das Verwaltungsgericht Potsdam bestätigt. Der Villenbesitzer der Virchowstraße 29 hatte am Uferstreifen ohne Baugenehmigung begonnen, eine neue Kaimauer aus Betonsteinen zu errichten. Das untersagte ihm die Stadt im August 2005, mit seiner Klage gegen diesen Baustopp unterlag der Eigentümer jetzt im Eilverfahren. Das Urteil ist brisant, weil es über den Einzelfall hinaus die Rechtsposition der Stadt im Konflikt um den Uferweg verbessert. Es ist eine Schlappe für mehrere Villenbesitzer, die derzeit auf die gerichtliche Feststellung klagen, das Ufer liege planungsrechtlich nicht im Außenbereich. In der Urteilsbegründung heißt es aber: "Es spricht Überwiegendes, wenn nicht alles dafür, dass das Vorhaben im Außenbereich belegen ist."

Damit verhindert nicht allein die städtische Veränderungssperre private Bauvorhaben, sondern zusätzlich das im Außenbereich generell bestehende Bauverbot. Es gilt, bis die Stadt dort Planungsrecht schafft. Das tut sie derzeit mit dem Bebauungsplan für den öffentlichen Uferpark Griebnitzsee. Der Status des Uferstreifens als Außenbereich sichert auch die öffentlichen Betretungsrechte nach dem Naturschutzrecht.

Das Gericht beruft sich auf die Einschätzung seines Berichterstatters Ruben Langer von einem Vor-Ort-Termin im August. Der Uferbereich bildet demnach "eine eigenständige Einheit, die am Bebauungszusammenhang der Villengrundstücke nicht mehr teilhat".

 

Potsdam, 20.9.2006

Pressemitteilung der Stadt Potsdam Nummer 531/20.09.2006
Veränderungssperre für den B-Plan Nr. 8 „Griebnitzsee“ ist wirksam - Erfolg für den Fortgang des Bebauungsplanverfahrens

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat im Ergebnis der mündlichen Verhandlung des 2. Senates am 20.09.2006 die Anträge zweier Eigentümer von Ufergrundstücken abgewiesen, mit denen diese die Feststellung der Unwirksamkeit der Satzungen zur Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 8 „Griebnitzsee“ erreichen wollten. Mit dieser Entscheidung sind die Satzungen zur Veränderungssperre vollzugsfähig und wichtiger Bestandteil für die Sicherung der Planung der Landeshauptstadt Potsdam geworden. Das Verfahren zum B-Plan Nr. 8 „Griebnitzsee“ kann ohne Verzögerung fortgesetzt werden.
In der mündlichen Verhandlung wurde deutlich, dass das Gericht auch unter Würdigung der umfangreichen schriftlichen Ausführungen des Rechtsanwaltes der Antragsteller keine neuen Gesichtspunkte erkenne, die zu einer wesentlichen Änderung seiner Auffassung führen könnten.
Dem jetzigen Hauptsacheverfahren war bereits ein Eilverfahren vorangegangen, mit dem die Antragsteller das Ziel verfolgten, die Vollziehung der Satzung über die Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 8 „Griebnitzsee“ auszusetzen.
Diese Anträge waren mit Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg vom 18.10.2005 bereits abgelehnt worden.
In der jetzigen Verhandlung zur Hauptsache wurde durch das Gericht den Ausführungen der Antragsteller entgegen gehalten, dass die Grundfrage, ob eine solche Planung zur Schaffung öffentlich zugänglicher Grün- und Erholungsflächen durch die Stadt überhaupt zulässig sei, eindeutig zu bejahen sei. Ebenfalls sei zu bejahen, dass mit dem Instrument der Veränderungssperre die Stadt auch vorläufig Veränderungen in dem betroffenen Gebiet versagen kann.
Die Ausfertigung und Bekanntmachung der Satzungen zur Veränderungssperre ließen keine formellen Mängel erkennen.
Im Ergebnis der mündlichen Verhandlung wurden die Anträge der Antragsteller zurückgewiesen. Die schriftliche Begründung der Entscheidung wird in wenigen Wochen erwartet.

Potsdam, 15.9.2006

Auf der Informationsveranstaltung der SPD Babelsberg teilte der Leiter des Stadtplanungsamtes Andreas Götzmann mit, dass es über 1000 Zuschriften um Entwurf des Bebauungsplans Griebnitzsee gegeben habe. Die allermeisten  Bürger unterstützen demnach den Plan der Stadt einen durchgängigen Uferweg für Fußgänger und Radfahrer auf Dauer zu erhalten und die Betretbarkeit der Uferflächen bis zum Wasser zu sichern. Die Bebauung der Uferflächen wird allerdings  überwiegend abgelehnt.

Potsdam, 7.9. 2006

Am 13.9.2006 findet um 20 Uhr im Kulturhaus Babelsberg eine öffentliche Veranstaltung der SPD zum Bebauungsplan 8 "Griebnitzsee" statt. U.a. wird Herr Goetzmann vom Stadtplanungsamt den B-Plan erläutern.

Potsdam, Juli 2006

Schreiben Sie der Stadt Potsdam!

Seit dem Fall der Mauer wird das ehemalige Grenzgelände  auf Beschluss der Potsdamer Stadtverordneten als Erholungsgebiet genutzt.

Der Bebauungsplan Nummer 8  „Griebnitzsee“ sieht einen öffentlichen Wander- und Radweg am See vor und soll außerdem die Flächen zwischen Weg und See dauerhaft für die Öffentlichkeit sichern.

Bis zum 1.9. 2006 kann sich die Öffentlichkeit am  B-Plan-Verfahren beteiligen. Es kommt darauf an, dass bei der Stadtverwaltung möglichst viele Briefe eingehen, die das öffentliche Interesse an einem durchgehenden Uferweg für Fußgänger und Radfahrer und an betretbaren Uferflächen zeigen.

Schon jetzt gibt es ungenehmigte Einengungen des vorher mehr als drei Meter breiten Weges und ungenehmigte Absperrungen der Uferflurstücke. Durch hektisches Roden und Auslegen von Rollrasen soll der Charakter der Freien Landschaft, für die nach dem Naturschutzgesetz Betretungsrechte gelten, verändert werden. Jetzt ist der Moment sich hierzu zu äußern.

Schreiben Sie also der Stadt, es geht um Ihr Erholungsgebiet.

Auch Berliner und alle anderen Nutzer des Weges sind berechtigt sich zu äußern.

Unsere Forderungen:

-Erhalt des Uferparks Griebnitzsee ohne weitere Verkleinerungen

-dauerhafter Erhalt des durchgängigen Rad- und Wanderweges in der Breite von mindestens 3 Metern

-Keine Absperrung der Uferflächen

-Beachtung des Bauverbotes an Gewässern

Potsdam, Juli 2006

Laut Amtsblatt der Stadt Potsdam wird der Entwurf für den Bebauungsplan 8 "Griebnitzsee" ab 24.7.2006 öffentlich ausgelegt. Bis zum 1.9.2006 hat jeder Bürger, unabhängig von seinem Wohnort, die Möglichkeit sich zum Bebauungsplan zu äußern und Anregungen zur Umsetzung zu geben. (Stadtverwaltung Potsdam, Bereich Verbindliche Bauleitplanung, Friedrich-Ebertstraße 79/81, 14469 Potsdam,  oder Fax 289 2514) Der B-Plan sieht einen durchgehenden Uferweg und eine durchgehende Betretbarkeit der Uferflächen zwischen Weg und Wasser vor, im Bereich der Virchowstraße 5-45 kann der Weg nach vorn verlegt werden.

 

Potsdam, 7.6.2006

Heute wurde von der Stadtverordnetenversammlung mit den Stimmen von CDU,  PDS, SPD  und gegen die Stimmen des Bürgerbündnisses und der Grünen die Auslegung des Bebauungsplans 8 Griebnitzsee beschlossen. In der vorangehenden Diskussion sicherte die Baubeigeordnete Dr.Elke von Kuick-Frenz den Stadtverordneten zu, dass Baugenehmigungen für Bootshäuser oder andere Anlagen von ihrer Behörde erst erteilt werden, wenn der B-Plan rechtskräftig ist. Baugenehmigungen für die Verlegung des Weges zum Wasser hin, würden auch während des laufenden Verfahrens erteilt.  Ute Bankwitz vom Bürger-Bündnis kritisierte, dass mit möglichen Abtrennungen der Privat-Grundstücke durch 1,70 m hohe Hecken die Erlebbarkeit der Uferregion eingeschränkt würde. Ausserdem stellte sie die Frage, ob die Wiederherstellung des "Historischen" das für die heutige Zeit Wünschenswerteste sei.  Peter Schüler von den Grünen kritisierte, dass der B-Plan fachliche Mängel aufweise. Beispielsweise würden vor dem Hotel am Griebnitzsee bisher schon unbebaute Flächen als Ausgleichsflächen für Versiegelungen angeboten. Bürgermeister und Finanzbeigeordneter Burkhard Exner sprach sich trotz aller möglichen Bedenken für eine rasche Auslegung des B-Plans aus, weil die Stadt damit ein Vorkaufsrecht für die Flächen erhalte, die sie im Interesse der Öffentlichkeit erwerben möchte.

Potsdam, 15.1.2006

Die Stadt Potsdam plant seit 1990 einen Uferpark am Griebnitzsee. Jeder, der heute dort wohnt, konnte dies beim Kauf seines Hauses nach 1990 wissen.  Im Sommer 2004 haben sich 7000 Potsdamer Bürger mit ihrer Unterschrift für  den Erhalt des Uferweges und die Betretbarkeit der Uferflächen ausgesprochen. Im Herbst 2004 fasste die Stadtverordnetenversammlung einen Kaufbeschluss für das Ufer. Die Bauverwaltung führt die Arbeiten am Bebauungsplan weiter.

Im Sommer 2005 einigte sich die Stadt mit 18 Anrainern aus der Virchowstraße auf einen Kompromiss,  der vorsieht, den Weg im Bereich der Virchowstraße ans Wasser zu verlegen und weiterhin öffentlich zu belassen, ebenso die Flächen zwischen Weg und Wasser. Die betroffenen Anrainer sollten dies einheitlich garantieren.

An diese Vereinbarungen haben sich beide  Seiten nicht gehalten: die Stadt  erteilte einem einzelnen Anrainer eine Baugenehmigung. Die im Kompromiss vorgesehene einheitliche Zusage aller Anlieger, unwiderruflich der künftigen öffentlichen Widmung des auf ihrem Grundstück befindlichen Uferwegs zuzustimmen oder eine solche öffentliche Nutzung im Grundbuch zu bewilligen und für die Fläche zwischen Weg und Wasser öffentliche Betretungsrechte zuzusichern, lag aber offenbar nicht vor. Im Gegenteil befindet sich einer der am Kompromiss Beteiligten, selbst Stadtverordneter der SPD und Anrainer am Griebnitzsee  in einer juristischen Auseinandersetzung mit der Stadt und dementiert nicht, dass er den Weg am liebsten dicht machen würde.(s. PNN vom 14.1.2006). Die Gruppe der Anrainer ist inzwischen zerstritten und trägt diesen Streit z.T. in der Presse aus. (s. PNN v. 14.1.06)  

Seit der Wende wird der Uferweg von Radfahrern genutzt. Im Rahmen der Kompromissverhandlungen legte die Anrainergruppe aus der Virchowstraße 2005 einen Plan vor, in dem auch Radfahrer auf dem Uferweg eingezeichnet waren. Jetzt verwahren sich dieselben Anrainer gegen die Nutzung des Weges als Radweg. Am Griebnitzsee verlief die innerdeutsche Grenze, der Uferweg ist Teil des Mauerradweges, der mit Millionen Fördergeldern angelegt wird. Der Weg wird jährlich von tausenden Radlern genutzt: auf dem Weg zur Arbeit, zur Schule oder zur Universität, beim Familienausflug, beim Fitnesstraining oder um sich die Villen der Potsdamer Konferenz und den ehemaligen Mauerstreifen anzusehen.

Wir appellieren an den Oberbürgermeister und die Stadtverordneten sich nicht weiter von einigen Wenigen aufs Glatteis führen zu lassen. Dies geht auf Kosten der Tausenden von Potsdamern, die im Sommer 2004 ihre Unterschrift  für eine öffentliche Nutzung des Uferstreifens geleistet haben. Die Stadt hat die Planungshoheit, sie verfolgt seit Jahren das Ziel eines öffentlichen Fuß- und Radweges und betretbarer Uferflächen. Sie hat die gesetzlichen Mittel diese Planungen weiter zu verfolgen und durchzusetzen. Sie muss es nur tun!

Potsdam, 20.11.2005 Freie Landschaften dürfen nach dem Brandenburgischen Naturschutzgesetz von der Öffentlichkeit genutzt werden (sogenannte Betretungsrechte), auch wenn sie in Privatbesitz sind. Falls Sie hierzu oder zur Veränderungssperre  Fragen haben, können Sie sich unter Stadtplanung-Bauordnung@rathaus.potsdam.de an die Stadt Potsdam wenden.

Besonders im Abschnitt Virchowstraße des Ufers, sieht man in den letzten Wochen erhebliche Anstrengungen von Anrainern, den Charakter der  Landschaft zu verändern. Es werden Hecken gepflanzt, Rasen gesät, rot-weiße Flatterbänder gespannt, Treppchen gebaut, Rosenbögen aufgestellt etc.. Die zahlreichen kleinen Veränderungen zielen offensichtlich darauf ab, eine noch anstehende gerichtliche Auseinandersetzung mit der Stadt zu beeinflußen, bei der es auch darum geht, ob das Griebnitzseeufer "Freie Landschaft" gemäß den Naturschutzgesetzen ist.

Im Oktober hat die Stadt Potsdam einen Prozess vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gewonnen. Einige der Grundstückseigentümer am See, darunter ein Stadtverordneter der SPD-Fraktion,  hatten versucht, die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Veränderungssperre gerichtlich zu kippen und sind damit gescheitert. Die Veränderungssperre, die wertsteigernde Baumaßnahmen untersagt, gilt weiterhin. Die Stadt arbeitet an einem Bebauungsplan, der die Gestaltung des Uferparks am Griebnitzsee festlegt. Ein Umgehen der Veränderungssperre wollen Rechtsabteilung und  Baubehörden nicht tolerieren.

Das Gericht hat noch einmal festgestellt, dass es sich beim Griebnitzseeufer um "freie Landschaft" handelt und daher die Betretungsrechte nach dem Brandenburgischen Naturschutzgesetz gelten.

Nach einem im April 2005 geschlossenen Kompromiß zwischen der Stadt Potsdam und Anliegern aus der Virchowstraße wurde in diesem Bereich die Idee eines breiten Uferparks leider teilweise aufgegeben, dies wurde jedoch an Bedingungen geknüpft:

"allerdings wird, so verlautete am Abend aus Ausschusskreisen, die Zustimmung der Stadt an die Bedingung geknüpft, dass alle von der Wegeverlegung betroffenen Eigentümer oder Erwerber „einheitlich“ entweder unwiderruflich der künftigen öffentlichen Widmung des ja auf ihrem Grundstück befindlichen Uferwegs zustimmen oder eine solche öffentliche Nutzung im Grundbuch bewilligen. Außerdem müssen sie für die Fläche zwischen Weg und Wasser öffentliche Betretungsrechte zusichern..." ERB" (PNN vom 28.4.05)

 

Potsdam, 20.6.05

Soll das ein Uferpark sein?

Am 20. 6. hat die Stadt Potsdam eine Bauvoranfrage der Anrainer aus Virchowstraße positiv beschieden. Demnach darf der Weg von den Anrainern Virchowstraße 7-49 in diesem Abschnitt unmittelbar ans Wasser verlegt werden. Die privaten Gärten dürfen, abgetrennt durch eine Mauer, bis zum neuen Weg vergrößert werden. Die verbleibende Fläche zwischen neuem Weg und Wasser muss öffentlich betretbar bleiben.

"Allerdings wird, so verlautete am Abend aus Ausschusskreisen, die Zustimmung der Stadt an die Bedingung geknüpft, dass alle von der Wegeverlegung betroffenen Eigentümer oder Erwerber „einheitlich“ entweder unwiderruflich der künftigen öffentlichen Widmung des ja auf ihrem Grundstück befindlichen Uferwegs zustimmen oder eine solche öffentliche Nutzung im Grundbuch bewilligen. Außerdem müssen sie für die Fläche zwischen Weg und Wasser öffentliche Betretungsrechte zusichern – wobei die Möglichkeit bestehen soll, bestimmte private Grünflächen im B-Plan festzulegen, beispielsweise für Bootshäuser. Zudem wird gefordert, dass die Wegeverlagerung in einer übergreifenden Baumaßnahme durchgeführt wird oder aber bei Teilmaßnahmen der jeweilige Anschluss an den bestehenden Weg gewährleistet wird. ERB " (PNN)



Die Stadt verfolgt seit 1990 den Plan eines öffentlichen Uferparks. Von einem Uferpark kann im Abschnitt Virchowstraße nicht mehr die Rede sein. Mit Bedauern nehmen wir zu Kenntnis, dass die Stadt ihr Konzept eines Uferparks an dieser Stelle aufgegeben hat. Es verbleibt ein schmaler Reststreifen von 5m Breite, abgegrenzt von einer Mauer.
Ein Präzedenzfall für das gesamte Griebnitzseeufer kann der Vertrag zwischen der Stadt und den Anrainern der Virchowstraße nicht sein. Ein Uferpark braucht eine begehbare und erlebbare Tiefe.

Die für den Abschnitt Virchowstraße jetzt beschlossenen Baumaßnahmen werden nur zum Teil von den Anrainern übernommen, die aufwendigsten Arbeiten am Stichweg Virchowstraße, der durch eine Treppenanlage und einen Serpentinenweg zum Wasser ersetzt werden soll, soll die Stadt bezahlen.

Wir fordern dagegen, dass die Stadt die Mittel der Steuerzahler stattdessen für den Ankauf von Uferflächen ausgibt. Nur so kann sich zumindest teilweise die Anlage eines Uferparks durchsetzen lassen. Laut Oberbürgermeister Jakobs hat der Bund die Flächen, die die Stadt für einen Uferpark benötigt, für unter 10 Euro/qm angeboten. Dieses Angebot sollte die Stadt annehmen, damit der Uferpark, so wie er im aktuellen B-Plan-Verfahren ausgelegt wurde, Realität werden kann.

Mit der jetzt genehmigten Bauvoranfrage am Ufer vergibt die Stadt leider ein markantes und durchgängiges Stück des historischen Postenweges, der Teil des Berlin-Brandenburger -Mauerweges ist.

Potsdam, 17.5.05
Heute fand in der Universität Potsdam eine Erörterungsveranstaltung der Stadt zum Bebauungsplan Griebnitzsee statt. Es wurde der Kompromissvorschlag der Stadt vorgestellt, der vorsieht, den Weg im bisherigen Verlauf zu belassen. Gleichzeitig soll den Anliegern ermöglicht werden ihre Gärten bis zum Weg zu vergrößern. Im Interesse privater Nutzungsmöglichkeiten soll Eigentümern außerdem Gestaltungsspielraum beim Wegeverlauf auf ihrem Grundstück gegeben werden können. Ein von Anliegern der Virchowstraße als Vorentwurf eingebrachter Gestaltungsplan, der zu einer erheblichen Verschmälerung des Uferstreifens führen würde, wurde vorgestellt. Er würde eine Verlegung des Weges ganz ans Wasser und landseitig eine Begrenzung durch eine Mauer bedeuten. In der Diskussion stellte sich heraus, dass dieser Plan erhebliche bauliche, rechtliche und finanzielle Risiken mit sich bringt, die nicht geklärt sind. Insbesondere die ungesicherte Finanzierung könnte dazu führen, dass die Stadt am Ende für eine teure Verlegung des Weges aufkommen müßte. Im Interesse der Öffenlichkeit wäre ein Erwerb möglichst vieler Flurstücke durch die Stadt am besten. Der Bund hat bereits im April signalisiert, dass er Flächen für die Gemeinbedarf vorgesehen ist, günstig an die Stadt verkaufen würde.

Potsdam, 09.05.2005
Seit heute liegt ein schriftlicher Entwurf und eine Zeichnung für den Bebauungsplan in der Stadtverwaltung aus. Hierin ist der Weg in seinem bisherigen Verlauf weitgehend unverändert eingezeichnet. Ausserdem wird darauf hingewiesen, dass der Uferweg Teil des Berliner Mauerweges ist und als solcher erhalten werden soll. Auch die Brandenburgische Verfassung, in der es in Artikel 40 heißt, dass Seeufer offen gehalten werden sollen oder ggf. für die Öffentlichkeit eröffnet werden sollen, wird zitiert. Näheres s.a. im Amtsblatt der Stadt, einzusehen unter
www.potsdam.de/cms/beitrag/10015970/80186/

Ab 9.5. liegt der Bebauungsplan in der Stadtverwaltung, Hegel allee 1-10 Bereich verbindliche Bauleitplanung Haus I 8. Etage Zi 825 Mo-Do 7-18, Fr 7-14 aus. Bis zum 10.6.05 kann sich jeder Bürger dazu äußern.
Das ausgefüllte und unterschriebene Formular kann persönlich abgegeben werden oder an die o.g. Adresse geschickt werden oder unter 0331/ 2892514 gefaxt werden. Das Formular der Stadtverwaltung und unser aktuelles Infoblatt können Sie sich hier ausdrucken.
Hier können Sie den
Infobrief und
das
Formular einsehen.

Infobrief
(Potsdam, 20. Dezember 2004)

 


Potsdam, 25.04.2005
25.4.05 Bund stärkt Potsdam. In der Antwort der Bundesregierung vom 8.4.05 auf die Anfrage der CDU Bundestagsfraktion zum Thema Griebnitzsee schreibt der Bund, dass er der Errichtung eines Uferparkes Griebnitzsee grundsätzlich positiv gegenüber stehen würde. Er weist potentielle Käufer darauf hin, dass die Stadt Potsdam einen Uferpark plant.

Potsdam, 20.03.2005
Offenbar sind wir unserem Ziel, dem Erhalt des offenen Ufers und des durchgehenden Wasserzugang ein Sück näher gekommen. Vier Seeanrainer, unter ihnen der Oscar-Preisträger Volker Schlöndorff haben der Stadt Potsdam ein Wegerecht und die öffentliche Zugänglichkeit ihrer Grundstücke zwischen Weg und Ufer zugestanden und einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen. Laut Finanz- und Rechtsbeigeordnetem der Stadt, Burkhard Exner, könnten die mit den vier Anrainern getroffenen Abmachungen "Modellcharakter" für noch austehende Einigungen mit den übrigen Seeanrainern haben.
Inzwischen liegt ein Gutachten eines Öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen vor, das den Verkehrswert für öffentliche Grünflächen am Griebnitzseeufer auf 5€/pro Quadratmeter festlegt.
Kuriosum am Rande: Der Bundestagsabgeordnete der CDU Steffen Kampeter, Vorsitzender des Dialogforums Musikwirtschaft der CDU/CSU, in Minden 350 km westlich des Griebnitzsees beheimatet, kümmert sich jetzt zusätzlich um seine hiesige (Wähler-)Klientel am Griebnitzseeufer. Er stellt der Bundesregierung 38 detaillierte Fragen zur Grundstücksbewertung. Von der Problematik will er nach eigenen Angaben aus der Zeitung erfahren haben...

Potsdam, 26.01.2005
Das Cottbusser Landgericht hat mit Urteil vom 24.1.2005 die einstweilige Verfügung, die der OFD (inzwischen Bundesanstalt für Immobilienangelegenheiten, BImA) untersagte, Flurstücke am Griebnitzsee nach dem Mauergrundstücksgesetz an private Anrainer zu verkaufen, wieder aufgehoben.
Offenbar gibt es jedoch inzwischen einen intensiven Dialog zwischen der Stadt Potsdam und der neuen Bundesbehörde; rasche Verkäufe scheint es als erstes Ergebnis dieser Gespräche nicht zu geben.
Es besteht jetzt die Hoffnung, dass der Bund das öffentliche Interesse der Stadt Potsdam am Erwerb des Uferstreifens am Ende doch noch anerkennt, zumal das öffentliche Interesse an Uferlandschaften bereits durch Bundesrecht anerkannt ist und der Bund verpflichtet ist, Uferlandschaften in seinem Besitz der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen.
Wenn das Griebnitzseeufer, das von Erholungssuchenden so stark freqentiert wird, nicht die Kriterien des öffentlichen Interesses erfüllt, welche Landschaft erfüllt sie dann? An der Nahtstelle zwischen Potsdam und Berlin gibt es hier einen 3,5 km langen Uferstreifen, an dem der öffentliche Nahverkehr einen eigenen Bahnhof hat und Berlinern wie Potsdamern ermöglicht, ohne Auto ans Wasser zu kommen.
Es gibt ein inzwischen auch gerichtlich festgestelltes Betretungsrecht der Uferflurstücke für die Öffentlichkeit nach dem brandenburgischen Naturschutzgesetz.
Die Stadt Potsdam hat die Planungshoheit und ist offenbar entschlossen, diese für eine dauerhafte öffentliche Nutzung des Uferstreifens einzusetzen.
Wir werden sie hierbei weiterhin unterstützen.

Potsdam, 31.12.2004
Laut Entscheidung des Cottbusser Landgerichtes vom 29.11.2004 hat die Stadt gegenüber der Oberfinanzdirektion (OFD) „schlüssig das Bestehen eines Erwerbsanspruches dargetan.“ Potsdam habe „glaubhaft gemacht, dass die Antragsgegenerin (OFD) im Begriff ist, diesen Anspruch zu vereiteln“.

Seit dem Fall der Mauer plant die Stadt Postdam, damals unter Federführung des heutigen Ministerpräsidenten Matthias Platzeck von der damaligen Gruppe ARGUS (Arbeitsgemeinschaft für Umweltschutz und Stadtgestaltung) auf dem ehemaligen Grenzstreifen am Griebnitzseeufer einen öffentlichen Uferpark. Seit 1990 wird der Postenweg von Potsdamer und Berliner Bürgern lebhaft genutzt.
Ein dauerhaft öffentlicher Uferbereich am Griebnitzsee macht einen wesentlichen Teil der Lebensqualität vieler Babelsberger aus. Er hat zur Ansiedlung zahlreicher Familien geführt. Babelsberg ist mittlerweile einer der kinderreichsten Bezirke Deutschlands. Eine Reprivatisierung der Uferzone wäre daher ein Schritt in die falsche Richtung.
Die jetzt Kaufinteressierten sind fast ausnahmslos keine Alteigentümer, diese haben Potsdam verlassen und ihre Häuser an die jetzigen Eigentümer verkauft. Von Rückübertragungen kann daher nicht die Rede sein. Die jetzige durch Krieg, Mauerbau und Grenzöffnung entstandene Situation ist eine einmalige Gelegenheit, der Öffentlichkeit den dauerhaften Wasserzugang auf einer Länge von 3,5km zu ermöglichen. Eine Reprivatisierung des Ufers würde einen in Europa einmaligen Anachronismus bedeuten. In ganz Europa werden Seeufer geöffnet, nicht geschlossen. Eine Uferprivatisierung wäre ein über Potsdam hinausweisendes fatales Signal an den Rest des Landes zum Umgang mit Uferzonen in Zeiten leerer Kassen.
Das öffentliche Interesse an einem offenen Uferbereich ist immens. Das haben 7000 Unterschriften und zahlreiche Berichte und Leserbriefe in der Presse gezeigt.
Der Vorstand der Initiative Historische Uferregion tritt öffentlich für den Erhalt des Uferweges ein. Er hat eine Bürgersprechstunde zu diesem Thema eingerichtet. Gleichzeitig stellt er selbst in Frage, dass es ein öffentliches Interesse an einer offenen Uferregion gibt.
Nach der inzwischen vom Landgericht in Cottbus kassierten Entscheidung der Oberfinanzdirektion Cottbus, Grundstücke am See zu verkaufen, haben es einige Kaufinteressierte mit Hilfe der OFD geschafft, Kaufverträge zu beurkunden, bevor die Stadt Potsdam von der OFD einen Bescheid erhielt. Eine Dienstbarkeit für den Weg haben diese trotz vorheriger Beteuerungen nicht in den Kaufvertrag aufgenommen.

Potsdam 29.11.2004
Wir begrüßen die heutige Entscheidung des Landgerichtes Cottbus, die Verkäufe von Seegrundstücken am Griebnitzsee vorerst zu stoppen. Die Stadt Potsdam ist damit in ihrem Entschluss, den gesamten Uferstreifen am Griebnitzsee dauerhaft öffentlich zu halten, gestärkt worden. Der Stadt Potsdam wurde vom Gericht bestätigt, schlüssig das Bestehen eines Erwerbsanspruches für den Uferstreifen dargelegt zu haben. Die Stadt wird damit erneut in die Lage versetzt, ihr bis in die unmittelbare Nachwendezeit zurückgehendes Uferkonzept zu realisieren. Wir werden sie dabei weiter unterstützen.

Potsdam, den 24.11.2004
Die Oberfinanzdirektion Cottbus hat sich dem Willen der Seeanrainer und den Drohungen ihrer Anwälte gebeugt. An die Anspruchsberechtigten nach dem Mauergesetz sollen jetzt Bescheide versandt werden, die ihnen den Kauf der seeseitigen Flurstücke zum Preis von 115€ pro qm ermöglichen soll. Das von der Stadt Potsdam bei der OFD geltend gemachte öffentliche Interesse wurde nicht anerkannt! Die rot-grüne Bundesregierung fällt mit der Unterstützung dieses Vorgehens der OFD hinter die Rechtsauffassung der Regierung Kohl zurück. Diese hatte bestätigt, dass das Vorliegen eines Flächennutzungplans - wie er in Potsdam für das Griebnitzseeufer besteht - ausreichend für die Manifestation des öffentlichen Interesses ist. Auch 7000 Unterschriften für die öffentliche Nutzung des Ufers konnten die OFD nicht vom Interesse der Öffentlichkeit am Griebnitzseeufer überzeugen. Die Brandenburgische Landesverfassung besagt: Land, Gemeinden und Gemeindeverbände sind verpflichtet, der Allgemeinheit den Zugang zur Natur, insbesondere zu Bergen, Wäldern, Seen und Flüssen frei zu halten und ggf. zu eröffnen. Das Bundesnaturschutzgesetz verpflichtet den Bund, Seeufer in seinem Besitz der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Wir gehen davon aus, dass die Stadt Potsdam sich entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung weiterhin für eine öffentliche Nutzung des Griebnitzseeufers mit allen Mitteln einsetzt. Dabei werden wir sie unterstützen.

Potsdam, 9.11.2004
Zum 15. Jahrestag der Maueröffnung suchen wir Ihre Berichte und Fotos aus der Wendezeit zum Thema offenes Griebnitzseeufer und "Eroberung" des Postenweges durch die Potsdamer Bevölkerung. Schicken Sie uns Ihre Erlebnisse und Bilder per E-Mail oder Post oder rufen Sie uns an unter 0331/ 708795.

Potsdam 31.10.04
Mit Empörung und Befremden nehmen wir den jüngsten Angriff einiger Grundstückseigner am Griebnitzsee auf den demokratisch gewählten Oberbürgermeister unserer Stadt zur Kenntnis.
Kein Verständnis haben wir vor allem dafür, dass Jann Jakobs als Privatmann in juristische Auseinandersetzungen gezogen wird. 250.000 Euro oder sechs Monate Haft drohen die Kläger dem Bürgermeister als Privatmann an, dessen angebliche „Tat“ darin besteht, dass er als Amtsträger einen mit großer Mehrheit gefassten Beschluss der Stadtverordneten durchgesetzt hat. Wenn er ihre am See gelegenen Grundstücke und den darüber laufenden öffentlichen Weg betritt, den Anlieger gerade mutwillig zerstört hatten, nimmt er lediglich seine Amtspflichten wahr.
Durch die Klage der Anrainer wird der Versuch unternommen, die Autorität der gewählten Institutionen durch persönliche Einschüchterung in Frage zu stellen.
Der Vorgang zeigt erneut, dass es bei der Auseinandersetzung nicht nur um den Uferstreifen am Griebnitzsee selbst geht. Hier wird symbolisch die Frage behandelt, wie viel Eigenmächtigkeit unserem Gemeinwesen zugemutet werden darf – und wie viel Respekt unsere demokratischen Institutionen brauchen.
Die Kläger sind Mitglieder des Vereins Historische Uferregion Griebnitzsee, der den Potsdamern gleichzeitig erklärt, dass der Weg das Ziel sei. Wie passt das zusammen?
Wenn dem Oberbürgermeister das Betreten des Uferweges unter Strafandrohung verwehrt werden soll, geht das jeden Bürger an: dann sind wir alle Bürgermeister.

Danke für die 6000 Unterschriften, die Sie in nur sechs Wochen für die Offenhaltung des Griebnitzseeufers gesammelt haben. Am 29.09. hat die Stadtverordnetenversammlung in namentlicher Abstimmung mit einer Mehrheit von 32 zu 10 für den sofortigen Ankauf der Flächen gestimmt, die mit einem Entschädigungsanspruch nach Mauergesetz belastet sind. Die Stadt möchte einen öffentlichen Uferpark am Griebnitzsee errichten. Hierin wollen wir sie weiter unterstützen und bitten weiterhin um Ihre Mithilfe.

Übergabe der Unterschriften an den Potsdamer OB Jan Jakobs

 
Wer wir sind:

Die „Initiative Griebnitzsee für Alle“ ist eine überparteiliche Initiative aus Potsdam.

 
Was wir wollen:

Wir möchten, dass das beliebte Griebnitzseeufer an der Nahtstelle zu Berlin ein Naherholungsort für alle Bürgerinnen und Bürger bleibt. Dass Ufer muss in derselben Form wie bisher frei zugänglich bleiben.

 
Was wir tun:

Wir sammeln Unterschriften aller Bürgerinnen und Bürger, die an einem öffentlichen und offenen Griebnitzseeufer interessiert sind. Die politischen Entscheidungsträger aller Parteien in Potsdam sollen erkennen, dass die meisten Menschen dieses Anliegen unterstützen.

 
Was uns droht:

Einige Seeanrainer möchten die Uferflurstücke vom Bund kaufen, der vergangenen Dezember gerichtlich als Eigentümer des Uferstreifens festgestellt wurde, um sie anschließend privat nutzen zu können. Die Anrainer bilden einen Teil des Vereins Historische Uferregion Griebnitzsee. Die Kaufinteressenten möchten zum Teil nach Mauergrundstückgesetz, zum Teil durch einfachen Kaufvertrag vom Bund ohne Ausschreibung kaufen. Die Oberfinanzdirektion Cottbus (OFD) – sie vertritt den Bund – hat der Stadt Potsdam eine Frist bis zum 1. Oktober gesetzt. Wenn die Stadt bis dahin nicht von ihrem Vorkaufsrecht für den Uferstreifen Gebrauch macht, wird die OFD den Anträgen der Interessenten stattgeben und die Verkäufe abwickeln.

Die Stadt hat über das gesamte Gebiet die Planungshoheit. Sie kann die Nutzung selbst bestimmen. Außerdem hat sie ein Vorkaufsrecht, das sie einlösen kann.
Wenn bald ein Bebauungsplan erlassen wird, kann die Stadt die öffentliche Nutzung für die Zukunft sichern. Wir setzen uns dafür ein, dass die Stadtverordneten den Kauf der Uferfläche beschließen und damit die Privatisierung des Ufers verhindern – das ist die klarste, einfachste und angemessene Lösung.

 
Wie es war:

Vor 200 Jahren gab es am Griebnitzseeufer Maulbeerplantagen zur Seidenraupenzucht und eine Meierei. Von 1873-1961 reichten nach der Parzellierung des Geländes große Seegrundstücke bis zum Wasser. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Griebnitzseeufer zur Staatsgrenze zwischen Bundesrepublik und DDR. Im Rahmen des Mauerbaus wurde das Ufergelände zur Abschottung Richtung Westen völlig umgebaut - Mauer, Postenweg und Hundelaufanlage entstanden.
Fluchtversuche glückten und scheiterten.
Schon wenige Wochen nach dem Mauerfall fasste die Potsdamer Stadtverordnetenversammlung im Februar 1990 den Beschluss, den Uferstreifen künftig als Erholungsgebiet auszuweisen und den ehemaligen Postenweg zum Uferweg umzuwandeln. Durch den Einigungsvertrag behielt dieser Erlass auch nach dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik seine Geltung. 1991 folgte der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans, der die Schaffung eines Erholungsgebietes in diesem Gebiet vorsah.
1996 schloss die Stadt Potsdam mit der Bundesrepublik einen Nutzungsvertrag über den Uferstreifen zur Schaffung eines Uferparks.
Nach und nach wurden die Wohngrundstücke am Griebnitzsee in den 90er Jahren an die Alteigentümer rückübertragen. Anschließend gingen sie durch Verkauf fast vollzählig an Neuerwerber. Grundstücke aus ehemals jüdischen Besitz hatten einen Sonderstatus: Sie wurden bis ans Wasser rückübertragen. Die betroffenen Erbengemeinschaften verkauften also auch die Uferstreifen an die jetzigen Besitzer – zu einem eher geringen Preis, weil ja ein städtischer Uferpark darauf geplant war.
Die Käufer der anderen Grundstücke haben für die Uferstreifen in der Verlängerung ihrer Grundstücke zum Teil Entschädigungsansprüche aus dem Mauergesetz miterworben. Einige andere haben diese Ansprüche nicht.

 
Wie es werden kann:

Wir plädieren dafür, dass die Stadt am Griebnitzsee einen öffentlichen Uferpark schafft. Das erhöht nicht nur den Wohnwert für die Bewohner von Babelsberg. Zugleich wird ein geschichtlich hochinteressanter Winkel der Stadt für die Bevölkerung, für Ausflügler und Touristen gerettet. Das Ufer des Griebnitzsees ist der letzte berlinnahe unbebaute ehemalige Mauerstreifen. Hier können 200 Jahre Lokal- und Weltgeschichte lebendig dargestellt und erklärt werden – von den Maulbeerbäumen über die Potsdamer Konferenz und den Kalten Krieg bis zur deutschen Einheit. Ein historischer Lehrpfad für Potsdamer Bürger, für Berlin-Ausflügler und Touristen aus aller Welt könnte die Stadt Potsdam um eine weitere Attraktion bereichern und gäbe der Bewerbung um die Kulturhauptstadt Europas 2010 eine unverwechselbare Note. Das Ufer des Griebnitzsees würde so dauerhaft zum Anziehungspunkt für Bürgerinnen und Bürger und Besucher der Stadt. Die Kosten für den Erwerb der Flächen könnten sich auf diese Weise rasch amortisieren, zumal für die touristische Gestaltung Fördergelder zur Verfügung stehen.
Hier können Sie unser Konzept genauer nachlesen.

 
Wie es nicht werden soll:

Der Gestaltungsvorschlag der Anwohner bedeutet die Entwicklung zur privaten parzellierten Gartenanlage. Die Kaufinteressenten bieten an, den Uferweg zu erhalten und einige Teilstücke, die öffentlich bleiben könnten, zu pflegen.
Vorsicht! Was bei einer Privatisierung möglicherweise zu erwarten wäre, davon kann sich jeder bereits jetzt überzeugen: Heckenspaliere, die den Naherholungscharakter des Uferstreifens zerstören. Es könnte aber noch schlimmer kommen: Im ungünstigsten Fall kaufen die Anrainer vor der öffentlichen Planung und ziehen den unverbindlichen Gestaltungsvorschlag der Historischen Uferinitiative zurück. Dann fehlte auch die Handhabe, den Uferweg zu erhalten. Misstrauen ist angebracht: Denn längst nicht alle Seeanrainer haben die Verpflichtung zur Unterhaltung und Überlassung des Weges und zur dauerhaften Pflege öffentlicher Plätze unterschrieben. Die Kaufinteressenten wechseln in ihren Gesprächen mit der Stadtverwaltung immer wieder zwischen Lockungen und Drohungen. Das alles zeigt: Der Gestaltungsentwurf der Anwohner ist nicht verlässlich. Er gewährleistet keine langfristige Konstanz für die Ufersituation.

 
Was Sie tun können:

Unterstützen Sie unsere Unterschriftensammlung! Laden Sie sich Unterschriftenlisten unter www.griebnitzseeufer.de herunter und verteilen Sie sie bei Ihren Bekannten und in Ihrer Nachbarschaft.
Sprechen Sie Ihre Stadtverordneten und Landtagswahlkandidaten an.
Die Liste der Stadtverordneten finden Sie unter
www.potsdam.de. Wenn Sie Zeit haben, kommen Sie zu den nächsten Stadtverordnetenversammlungen.

 
Wie wir zu erreichen sind:

Wir arbeiten alle. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass wir telefonisch nicht rund um die Uhr zu erreichen sind. Sie können aber Kontakt zu uns aufnehmen und ein Fax unter der Nummer 0331/5509944 schicken oder eine e-mail unter (info@griebnitzseeufer.de) schicken. Wir melden uns umgehend. Für Unterstützung sind wir in jeder Form dankbar.