Seit einem Jahr ist derBebauungsplan für das Ufer des Griebnitzsees rechtskräftig. In diesen Tagen ist
die Frist abgelaufen, innerhalb der gegen diesen Bebauungsplan Klagevorhaben
angemeldet werden konnten. Nach Informationen der Stadt Potsdam haben 19
Anrainereine Klage gegen diesen Plan
angekündigt. Ihre Aussichten,sichnoch
einmal vor dem Oberlandesgericht Berlin Brandenburg durchzusetzen sind gering. Der aktuelle Bebauungsplan
stellt einen über Jahre ausgearbeiteten Kompromiss dar. So sind jetzt die
Urteilsbegründungen der Gerichte ausfrüheren
Verhandlungen sowie zahlreiche Wünsche der Anlieger von der Stadt Potsdam
berücksichtigt wurden. Eine
Klageerhebung halten wir daher für unangemessen.
Zunächst ist jetzt eineMediation unter Vorsitz des ehemaligen Berliner Richters Prof.
Dr. Karsten-Michael Ortloffgeplant. Als gemeinnütziger Verein "Initiative
Griebnitzsee für Alle e.V." bieten wir unsere Mitarbeit im RahmendesMediationsverfahrens an. Seit fast zehn Jahren begleiten wir das
Vorhaben der Stadt Potsdam, am Griebnitzsee-Ufer einen öffentlichen Weg
dauerhaft einzurichten. In mehreren Unterschriftenaktionen und auf zahlreichen
Veranstaltungen haben wir das große öffentliche Interesse an einem
durchgehenden Uferweg am Potsdamer Griebnitzseeufer immer wieder transparent
gemacht.
Potsdam 4.11.2011 In der vergangenen Woche haben Anrainer rund 100 Meter des ehemaligen Kolonnenwegs der DDR-Grenztruppen am Seeufer entfernen lassen. Bemerkenswert daran ist, dass diejenigen, die seit Jahren auf das Recht auf Eigentum pochen, dabei offensichtlich einen Eingriff in fremdes Eigentum vorgenommen haben. Sie ließen die die
Bagger nicht nur auf ihren eigenen Grundstücken rollen, sondern ließen die asphaltierten Betonplatten des Uferwegs auch auf einer Fläche unterhalb der Virchowstraße 11 beräumen, die im Besitz der Stadt Potsdam ist. Die Uferfläche gehört zu jenen 50 ehemaligen Mauergrundstücken, die Potsdam jüngst vom Bund gekauft hat. Die Aktion werde „nicht unbeantwortet“ bleiben, sagte Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD). Das Rathaus prüfte am Donnerstag mögliche Konsequenzen. Dazu werde man sich „mit den Verursachern in Verbindung setzen“, hieß es. Als Verein Griebnitzsee für Alle fordern wir die Stadt Potsdam auf den Bebaungsplan Griebnitzsee möglichst bald fertigzustellen und umzusetzen, damit sowohl die Seeanrainer selbst als auch alle anderen Potsdamer den Griebnitzsee bald wieder durchgehend am Wasser umrunden können. Wir schlagen vor, dass diejenigen, die den ehemaligen Postenweg jetzt haben wegreißen lassen, weil sie ihn hässlich finden, schon mal anfangen auf ihren Grundstücken und auf dem städtischen Flurstück vor Virchowstraße 11 einen schöneren Weg am Wasser anzulegen. Das haben Sie ja seit 2005 ohnehin zugesagt und entsprechende Pläne zeichnen lassen. Langsam wird es wirklich Zeit! Nehmen Sie sich Hasso Plattner und seinen Nachbarn zum Vorbild!
Pressemitteilung der Stadt Potsdam Nummer 449 / 03.08.2011
Oberbürgermeister informiert über den Stand zur Sicherung der öffentlichen Uferwege am Griebnitz- und Groß Glienicker See
Oberbürgermeister Jann Jakobs hat heute über den aktuellen Stand der Sicherung der öffentlichen Uferwege am Griebnitzsee und am Groß Glienicker See informiert. „Wir werden alle uns zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, um den öffentlichen Uferweg am Griebnitzsee und am Groß Glienicker See umzusetzen", sagte der Oberbürgermeister. „Das ist der starke Wille der Bürgerinnen und Bürger Potsdams und fand auch in einstimmigen Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung seinen Niederschlag. Wir haben erste Schritte dazu getan, weitere werden folgen."
Aktueller Stand Griebnitzsee Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 125 „Uferzone Griebnitzsee" hat im März/April 2011 öffentlich ausgelegen. Es haben sich insgesamt 625 Bürger dazu geäußert, ein Großteil von ihnen mit vorbereiteten Sammelschreiben der Bürgerinitiative „Griebnitzsee für Alle". Von den ca. 40 betroffenen Privatgrundstücken haben etwa 30 Grundstückseigentümer zur Planung Stellung genommen. Die eingereichten Stellungnahmen gehen inhaltlich teilweise sehr weit auseinander, sodass eine umfassende und sachgerechte Abwägung nun sorgfältig erfolgen muss. Derzeit werden die Ergebnisse der Beteiligung ausgewertet und Änderungen in die Planung eingearbeitet. Es ist vorgesehen, die Beschlussvorlage für eine erneute öffentliche Auslegung, die auf bestimmte Teilbereiche des Plangebiets beschränkt ist, am 2. November in die Stadtverordnetenversammlung einzubringen.
Aktueller Stand Groß Glienicker See Seit Mai 2009 hat die Stadtverwaltung Gespräche mit den Eigentümern geführt, um den bestehenden sogenannten Kolonnenweg für die Allgemeinheit offenzuhalten. Durch ein sogenanntes Moratorium sollte der Kolonnenweg durch die Eigentümer offengehalten werden, solange ein Änderungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 8 „Seepromenade/Dorfstraße" gelaufen wäre. In dem Änderungsverfahren hätten verschiedene Themen wie Wegeverlegung usw. diskutiert werden können. Für dieses Moratorium fand sich aber unter den Eigentümern keine Mehrheit. Nach dem Scheitern des Moratoriums im Dezember 2010 wurde im April 2011 an jeden Eigentümer bzw. Miteigentümer der 26 Privatgrundstücke ein Kaufangebot für die Wegefläche nach Bebauungsplan zugesandt. Ein Rückgriff auf die Beibehaltung des Kolonnenweges ist wegen des Scheiterns des Moratoriums nun nicht mehr angezeigt. Von den 42 angeschriebenen Eigentümern haben nur 19 auf das Kaufangebot reagiert. Kein Eigentümer hat das unterbreitete Kaufangebot angenommen.
Die Frage der Bestellung einer Dienstbarkeit für die Wegefläche wurde von einigen Eigentümern an Bedingungen geknüpft (z.B. Möglichkeit der Einzäunung des Wegs, Möglichkeit, hinter dem Zaun Hecken u. ä. Abschirmungen zu pflanzen, sonstige Fragen der Grundstücksnutzung, insbesondere des wasserseitig verbleibenden Teils sowie der Wasserfläche, insbesondere durch Steganlagen), die für die LHP aus Gründen des Bauplanungs-, Natur- und Landschaftschutzrechts nicht verhandelbar sind.
Alle, die auf das Kaufangebot reagiert haben, erhalten diese Woche ein Antwortschreiben vom Oberbürgermeister. Dessen ungeachtet werden die weiteren Schritte des förmlichen Verfahrens nach Baugesetzbuch vorbereitet. Neben den privaten Eigentümern erhält nunmehr auch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) bezogen auf ihre 15 Ufergrundstücke Kaufangebote. Ein entsprechendes Schreiben an die BImA wird ebenfalls vorbereitet.
Am Griebnitzsee kämpft Potsdam stellvertretend für viele deutsche Städte und Gemeinden
POTSDAM -
„Eigentum ist Eigentum“, sagt Fred Stoof. Mit dieser klaren Weltsicht ausgestattet, hat der märkische Vorzeigeunternehmer und Hersteller gepanzerter Luxuslimousinen das letzte Teilstück
des Uferwegs am Potsdamer Griebnitzsee gesperrt. (Märkische Allgemeine Zeitung vom 21.1.2011)
1. Juni 2011: Es wird Zeit, dass der Uferweg wieder durchgehend passierbar ist!
Um dies zu erreichen wird durch die Stadt Potsdam in diesen Monaten ein neuer Bebauungsplan aufgestellt, der die Eigentümerinteressen stärker berücksichtigt und klagefest sein soll. Auf der anderen Seite soll er die rechtlich sichere Basis sein für die eventuell notwendige Enteignung und Enschädigung von Sperrern wie Fred Stoof und anderen, die sich einem öffentlichen Uferweg über ihre Grundstücke verweigern. Die Brandenburgische Landesverfassung trägt den Kommunen auf, den Zugang zu Seeufern zu erhalten und ggf. zu eröffnen. (s.u.) Nach der Phase der Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen des Bebauungsplansverfahrens werden die bei der Stadt eingegangenen gut 600 Stellungnahmen von Bürgern im Bereich "Verbindliche Bauleitplanung" ausgewertet und nach Abwägung in den Planentwurf eingearbeitet. Das Ergebnis wird den Stadtverordneten im Herbst vorgelegt. Dann gibt es erneut die Möglichkeit der Stellungnahme durch die Öffentlichkeit. Bitte verfolgen Sie das Geschehen weiter in der Tagespresse unter www.potsdam.de und auf unserer Webseite. Fordern Sie die sperrenden Anwohner bei jeder sich bietenden Gelegenheit im persönlichen Gespräch dazu auf , den Weg für die Öffentlichkeit wieder frei zu geben. Helfen Sie ihnen zu der Einsicht, dass sie selbst mit am meisten davon profitieren, den Weg wieder nutzen zu können.
31.3. 2011 Potsdam gehört jetzt Uferland am Griebnitzsee
Es war nur noch eine Formalie: Doch nun ist Potsdam offiziell Eigentümer der ehemals bundeseigenen Ufergrundstücke am Griebnitzsee.
Bundesfinanzministerium und Kommunalaufsicht des Landes haben laut Stadtverwaltung den Kaufvertrag genehmigt, nach dem Potsdam 50 frühere Mauergrundstücke über 32 000 Quadratmeter für rund 3,3 Millionen Euro vom Bund erwirbt. „Das ist eine wichtige Etappe, den Uferweg wieder zugänglich zu machen“, sagte dazu Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD). Jakobs appellierte nun erneut an die Anwohner, das Gespräch mit der Stadt zu suchen.
30.3.2011 Kaufvertrag genehmigt
Griebnitzsee-Grundstücke gehören nun Potsdam Potsdam - Nach monatelangen Tauziehen ist die Stadt Potsdam offiziell Eigentümerin der 51 Grundstücke am Griebnitzsee. Das Bundesfinanzministerium und das brandenburgische Innenministerium haben den Kaufvertrag zwischen der Stadt und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) genehmigt, bestätigte heute ein Sprecher der Stadt. Dem Bericht zufolge haben die Stadtverordneten den Kauf der knapp 32 000 Quadratmeter ehemaliger Mauergrundstücke demnach für 3,26 Millionen Euro beschlossen.
Griebnitzsee
Pressemitteilung der Stadt Potsdam Nummer 072 / 09.02.2011
Haushaltsausschuss für Verkauf der Griebnitzsee-Grundstücke an Potsdam
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat heute die Mitteilung der Bundesregierung über den Verkauf der Bundesgrundstücke am Griebnitzsee an die Landeshauptstadt Potsdam zustimmend zur Kenntnis genommen. Damit steht einer Vertragsunterzeichnung zwischen der Stadt und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) nichts mehr im Wege. Oberbürgermeister Jann Jakobs hat diese Entscheidung mit großer Genugtuung zur
Kenntnis genommen: „Sie entspricht dem Wunsch der Potsdamerinnen und Potsdamer. Damit ist zwar der öffentliche Uferweg noch nicht wieder hergestellt. Allerdings haben wir jetzt eine deutlich bessere Ausgangsbasis, um künftig einen dauerhaft gesicherten öffentlichen Uferweg wieder herstellen zu können. Ich freue mich darüber, dass über alle Parteigrenzen hinweg ein Konsens erzielt werden konnte. Jetzt geht es darum, das B-Planverfahren zu Ende zu führen, und zwar mit unverminderter Sorgfalt und Präzision",
so Jakobs. Oberbürgermeister Jann Jakobs appelliert ein weiteres Mal an die Anlieger, die den Uferweg gesperrt haben, das deutliche Signal aus Berlin zum Anlass zu nehmen, wieder mit der Stadt ins Gespräch zu kommen.
Offener Brief an den Haushaltsausschuss
des Deutschen Bundestages
Sehr
geehrte Damen und Herren Mitglieder des Haushaltsausschusses des Deutschen
Bundestages,
am
9. Februar d.J. werden Sie sich erneut mit dem Verkauf der restlichen
bundeseigenen Grundstücke am Griebnitzsee, dem ehemaligen Mauerstreifen der
innerdeutschen Grenze und des Postenwegs der DDR-Grenztruppen befassen.
Bereits
1996 legte ein Vertrag zwischen der Bundesvermögensverwaltung unter
Finanzminister Dr. Theodor Waigel und der Stadt Potsdam die Nutzung des
ehemaligen Postenweges als Uferwander- und –radweg fest. Bitte unterstützen Sie
die Vollendung dieses Vorhabens im Sinne einer kontinuierlichen und verlässlichen
Politik.
Wir,
Bürger Potsdams, Berlins und Brandenburgs, bitten Sie in diesem entscheidenden
Tagen eindringlich, sich für einen Verkauf der Uferflächen an die Stadt Potsdam
mit dem Ziel einer öffentlichen Nutzung einzusetzen!
Helfen
Sie, die Spuren deutscher Geschichte am Griebnitzsee erlebbar zu erhalten.
Im
Dickicht juristischer Streitigkeiten droht der Blick für das Wesentliche
verloren zu gehen. Tatsächlich geht es darum, einen unwiederbringlichen und
schmerzlichen Verlust für die Öffentlichkeit zu verhindern.
Für
Menschen aus unserer Region und aus allen Teilen Deutschlands und der Welt
sichern Sie
1.einen einzigartigen historischen Standort–auch
in Gedenken an die Mauer und das Potsdamer Abkommen,
2.einen wesentlichen Zugang zur Schlösser- und Seenlandschaft Berlins und
Potsdams (UNESCO Weltkulturerbe),
3.einen auch wirtschaftlich bedeutsamen touristischen Magneten,
4.einen Ort großen Freizeitwertes und familienfreundlicher Lebensqualität
sowie -
5.und dies ganz besonders–ein verbindendes Symbol wiedergewonnener
Freiheit.
Sehr
geehrte Damen und Herren Abgeordnete, unterstützen Sie bitte das
Bundesfinanzministerium beim Verkauf der Ufergrundstücke am Griebnitzsee an die
Stadt Potsdam–zum Wohle der Bevölkerung der Region und
seiner zahlreichen nationalen und internationalen Besucher.
Ihre
Susanne Ahlefelder-Potthast - Abeer Alkibsi - Susanne Appel - Hans
Arendt - Stefan Arndt - Stephan Aris - Jeannine Aris - Antje Bahr - Joachim
Becker - Prof.Dr. Steffen Behrens - Ole
Bemmann - Ute Bernhardt - Dr. Sabine Beutner - Prof. Dr. Frank Bier - Dirk
Böhme - Eduard Bongaerts - Petra Brandt - Carsten Buschina -Martin Clemm - Mathanja Clemm – Alberte
Cramer-Bondeau – Prof. Dr. Wolfgang Cramer - Dirk von Daacke - Ute von Daacke -
Volker Devermann - Rainer Dietz - Katja Dinges - Heike Dörder - Tim Dörder -
Ernst Dörder - Hiltraut Dörder - Greta Dombrowski -Franziska Donner - Sigrid Dräger - Stephanie
Dräger - Hella Drohla - Christiane Dronski - Bettina Dürmuth - Prof. Dr.
Hansjörg Elshorst - Heide Evers - Birgit Flemmer - Werner Fontanive - Thomas
Franz - Svenja Fregin - Familie Friedel - Gerrit Friedrich - Volker Fritzsche -
Susann Fritzsche - Martin Fuchs - Ulla Fuchs - Dr. Sabine Gerstmayr - Martina
Gorf - Jan Groß - Marion Haak - Anja-Katharina von der Hagen - Albrecht von der
Hagen - Dieter Hänchen - Holger Hainke - Rita Hamlischer - Karin Hansen-Becker
- Isabella Hartel - Hartmut Hartwig - Dr. Martin Hecker - Anna-Maria Hecker -
Heinz Heilmann - Volker Hennings - Dr. Ute Herholz - Yvonne Heyden -
Uwe-Karsten Heye - Joachim Hiersemann - Ingolf Hildebrandt - Gadi Hildebrandt -
Rolf Hildebrandt - Tina Hildebrandt - Juliane Hofmann - Prof. Dr. Katharina
Hölzle - Dr. Philipp Hölzle - Dr. Karl Christoph von Hülsen - Dorothea von
Hülsen - Uta Hunger - Jens Hunger - Kerstin Jürgens - Dr. Babette Kaiserkern -
Maik Kanzok - Norbert Kentrup - Maren Kern - Jutta Keuning - Sybille Kinne -
Olaf Kinne - Heidrun Klebahn-Bier - Thomas Klein - Hadio Kollmorgen - Christine
Knoblauch - Andrea Knuth - Margrit Kolck - Matthias Kolck - Katja Koppe -
Thomas Koppe - Anton Koppe - Luis Koppe - Finja Koppe - Henry Kral - Sascha
Krämer - Sonja Krause - Dr. Martin Kübler - Josephine Kübler - Andreas Kübler -
Ira von Kunhardt - Felix von Kunhardt - Anne Kunz - Susan Laboga - Siegfried
Lachman - Kathrin Landmann - Anke Langbehn - Friederike Lauruschkus - Martin
Leeder - Cordelia Leeder - Sina Lehmberg - Carla Lehmberg - Klaus Lehmberg -
Ingo Lembcke - Christiane Lindner - Ursula Lüde - Andreas Lüdke - Carmen de
Luna - Prof. Dr. Bruno Mackert - Isabel Mackert - Stefan Maaß - Heike Martins -
Kai-Phillip Marx - Georg Maske - Birgit Maske - Matthias Meißner - Sahra Mattes
- Dr. Ivonne Metzing - Ingolf Metzing - Dr. Rainer Möller - Dr. Ulrich Mohn -
Gisela Mohn - Günther Molitor - Dr. Sigrid Müller - Christoph Niendorf - Harald
Obersat - Stephan Klaus Ohme - Ute Ohme - Dagmar Papula - Vera Pastor - Dr.
Carl Polonyi - Norbert Potthast - Detlef Prößdorf - Dr. Walter Raffauf -
Christiane Raffauf - Stefanie Rahmsdorf - Prof. Dr. Stefan Rahmsdorf - Reinhold
Reitschuster - Ines Reppschläger - Lothar Reppschläger - Heidrun Reppschläger -
Frank Rettkowski - Gudrun Ritter - Heike Rohmann - Bianca Rutsch - Gerald
Rynkowski - Holger Sack - Dirk Sager - Olaf Sam - Erhard Schadow - Dr.
Hans-Jürgen Scharfenberg - Hans-Jürgen Schiller - Peggy Schleser - Volker
Schlöndorff - Anja Schmidt - Dr. Gudrun Schneider - Dr. Friedbert Schneider -
Ursula de Schorlemer - Gabriele Schott - Helga Schütz - Dr. Rochus Schütz -
Werner Schulze - Dr. Eberhard Seybold - Dora Seiffert - Michael Siegl -
Annegret Simon-Sack - Mirjam Sohar - Glenn Rüdiger Sowade - Susanne Sperling -
Dietrich Sperling - Amrita Staps - Georg Stauffenberg - Manuela Stehr -
Christian Stein - Luzie Stindt - Klaus Strohbücker - Anita Tack - Andrea Teufel
- Irene Thöne - Christian Thöne - Amrita Torosa - Alexandra Treske - Elke Vogel
- Peer Vogel - Alf Vogel - Dr. Frank Walter-von Gierke - Dr. Kerstin Walter -
Günther Waschkuhn - Elke Welten - Simon Welten - Dirk Wendt - Anneli Wendt
Gabriela Wersch - Michael Wersch - Andrea Wicklein - Ralf Wittkowski - Ines
Worseck - Dr. Stephan Worseck - Armin Wulff - Christiane Zender - Wolfgang
Zender - Dr. DominikaZero-Sam - Horst
Zeun - Christa Ziese - Herbert Ziese - Ulrich Zimmermann
Beitrag des ZDF zum Thema Griebnitzsee vom 26.1.2011 durch Klick auf Link:
23.Januar 2011: Der Einladung zum Glühwein im Sperrgebiet folgten heute mehrere Hundert Menschen, die auf dem mit aneinander vertauten Flössen angelegten Schwimmsteg auf die bundeseigenenzwischen den durch den brandenburgischen Unternehmer
Fred Stoof
und seine russischen Geschäftspartner auf ihren Grundstücken errichteten Absperrungen gefangenen Flurstücke gelangten. (Video von Potsdam TV)
ZDF Video: Hausfriedensbruch
Der Verein Griebnitzsee
für Alle setzt sich
seit 2004 für die Offenhaltung des Ufers des zwischen Potsdam und Berlin
gelegenen Gewässers ein, dessen Potsdamer Ufer bis 1989 Grenzgebiet war. Seit
Öffnung der Grenze wird der ehemalige Postenweg der DDR Truppen als Spazier- und
Wanderweg und als Begegnungsmeile für die Nachbarschaft des nach der Wende
stark gewachsenen Potsdamer Stadtteils Babelsberg genutzt. Touristen aus aller
Welt frequentieren ihnals historisch außerordentlich
bedeutsamen Geschichtspfad mit den Residenzen der Teilnehmer an der Potsdamer
Konferenz (Stalinvilla, Churchillvilla, Trumanvilla), Villen von Filmstars und
den letzten erhaltenen Mauerresten in Potsdam.
Bild:Teilnehmer der Potsdamer Konferenz auf dem Balkon der "Stalinvilla"Dieser Balkon ist heute vom Uferweg aus zu sehen. Das Grundstück
unterhalb der Villa, über das der Weg läuft, ist im Besitz des Bundes und soll von der
BIMA jetzt verkauft werden.
Die Stadt Potsdam
verfolgt seit der Wende das Ziel einer dauerhaften öffentlichen Nutzung des
Griebnitzseeufers. Nachdem der entsprechende Bebauungsplan vor Gericht keinen
Bestand hatte, wird dieser im Moment neu aufgestellt.
I
Um eine dauerhafte
öffentliche Lösung zu erreichen, verhandelt die Stadt Potsdam seit vielen
Monaten mit der BIMA über den Ankauf von insgesamt 31000qm Uferfläche, die sich
im Besitz des Bundes befindet. Ende 2009 war man sich über den Ankauf zu einem
Preis von 2,7 Mio Euro einig, die Potsdamer Stadtverordnetenversammlung stimmte
dem einstimmig zu.
Vor der Beurkundung wurde
der BIMA ein privates Angebot über 3 Mio Euro gemacht. Die privaten Bieter sind
dieselben, die den Uferweg auf ihren eigenen Grundstücken bereits gesperrt
haben und dies mit Sicherheit auch auf neu hinzu gekauftem Grund tun würden.
In dieser Situation sollen Sie als Mitglieder des
Haushaltsausschusses darüber befinden, ob die BIMA an die privaten Bieter
verkaufen darf. Wir möchten Sie nachdrücklich darum bitten einem Verkauf der
BIMA an private Bieter nicht zuzustimmen. Die BIMA wurde per Gesetz gegründet,
um Liegenschaften des Bundes zu veräußern. Sie soll dabei vorrangig an
Kaufinteressenten mit öffentlichem Interesse verkaufen. Einen solchen
Interessenten gibt es in diesem Fall, nämlich die Landeshauptstadt Potsdam, der
der Bund die Flächen schon 1996 per Nutzungsvertrag zum einstweiligen Besitz
überlassen hat.
Bitte bedenken Sie, dass
ein Verkauf an den meistbietenden privaten Bieter, obwohl eine
Gebietskörperschaft im öffentlichen Interesse zum Verkehrswert kaufen möchte,
einen Präzedenzfall schaffen würde, der nicht absehbare Folgen haben dürfte.
Mit freundlichen Grüßen
Griebnitzsee für Alle e.V.
Pfingsten
2010
Die grüne Bundestagsabgeordente Cornelia Behm kritisiert das Verhalten des Bundesfinanzministeriums bei Verkauf
der Uferflächen am Griebnitzsee. Seit November 2009 liegen die Kaufverträge zwischen der
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) und der Stadt Potsdam
unterschriftsreif vor. Bekanntlich bietet die Stadt auf Basis eines
Wertgutachtens 2,6 Millionen Euro. Diese Verträge seien „rechtlich
einwandfrei“ und „entsprechen den Vorgaben der Bundeshaushaltsordnung“,
so Behm. „Die ständig neuen Finten des Bundesfinanzministeriums“ ließen
jedoch den Eindruck entstehen, dass ein Verkauf an die Stadt um jeden
Preis verhindert werden soll. „Vor diesem Hintergrund erklären sich
auch die am Montag im Petitionsausschuss vor laufenden Kameras
gemachten Falschaussagen des Staatssekretärs Kampeter“, erklärte Behm. Die bündnisgrüne Abgeordnete stellte sich damit in eine Reihe
mit ihrer SPD-Kollegin Wicklein, die den Umstand, dass Staatssekretär
Steffen Kampeter vor Bundestagsabgeordneten wiederholt erklärt hatte,
die Stadt Potsdam wolle die Griebnitzsee-Grundstücke vom Bund geschenkt
haben, als „skandalös“ bezeichnet und aufs Schärfste kritisiert hatte.
(leicht verändert aus der MAZ vom 21.5.10)
24.4.2010
Nachdem die Stadt Potsdam mit der Bundesanstalt für Immobilienangelegenheiten
(BIMA) einen Vertrag zum Ankauf der noch im Besitz der Bundesrepublik
Deutschland befindlichen Flächen ausgehandelt hatte und die
Stadtverordneten von Potsdam hierfür einstimmig grünes Licht
gegeben hatten, erhielt die BIMA ein konkurrierndes Angebot
von Privaten für dieselben Flächen. Ziel der privaten Bieter
ist offensichtlich die Verhinderung eines durchgehenden öffentlichen
Uferweges am Griebnitzsee und die Vereitelung eines Bebauungsplans,
der diesen vorsieht.
Zunächst hieß es,
dass der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages über die
Verwendung dieser Grundstücke am Griebnitzsee entscheiden solle.
Überraschenderweise hat das Bundesfinanzministerium den Fall jetzt an die Bundesanstalt
für Immobilien, die im Auftrag des Bundes Grundstücke verkauft,
zurückgegeben. Die Flächen sollen neu ausgeschrieben werden.
Erst wenn ein für den Käufer bindender notariell beglaubigter Kaufvertrag
vorliegt, soll der Bundestag einbezogen werden. Dieses
Vorgehen behandelt die Stadt Potsdam wie einen privaten
Bieter. Bei den Grundstücken am Griebnitzsee handelt es sich
um sog. "planungsbefangene" Grundstücke. Der Bebauungsplan,
der die Nutzungsmöglichkeiten des Griebnitseeufers festlegt,
wird gerade erarbeitet. Eine Ausschreibung der Grundstücke in
dieser Situation ist skandalös und obendrein rechtswidrig.
Es entsteht der Eindruck, dass im
Hintergrund Politiker agieren, die persönliche Interessen verfolgen
und das Gemeinwohl aus den Augen verloren haben. In einem Ausschreibungsverfahren,
bei dem es darum geht wer mehr bietet, ist die Kommune benachteiligt,
da sie nicht teuerer als zum Verkehrswert kaufen darf. Hinter
dem Plan die Flächen jetzt neu auszuschreiben scheint das
Kalkül zu stehen, die Stadt Potsdam hiermit aus dem Rennen zu werfen.
Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesfinanzministerium der
CDU Abgeordnete Steffen Kampeter hat in einem Brief an den grünen
Bundestagsabgeordneten Stephan Kühn das Prozedere
bestätigt, dass sich der
Bundestag erst mit der Sache beschäftigen wird, wenn bereits
ein Käufer gefunden ist, der einen bindenden Kaufvertrag unterschrieben
hat. Praktisch wird hiermit das Parlament aus der
Entscheidung, an wen die Grundstücke verkauft werden, herausgehalten.
Das Erstaunliche an diesem Vorgehen ist, dass Herr Kampeter
im gleichen Schreiben an Herrn Kühn betont, dass "ein
großes parlamentarisches Interessee" an den Grundstücken
am Griebnitzsee zu erwarten ist.
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz
könnte der Bund die Grundstücke am Griebnitzsee, da sie sich
eindeutig für die Erholung der Bevölkerung eignen, der Stadt
Potsdam zur Nutzung einfach überlassen. Völlig unverständlich
ist, dass dies nicht längst geschehen ist. Die Potsdamer CDU
Vorsitzende Katherina Reiche ist parlamentarische Staatssekretärin
im Bundesumweltministerium. Warum setzt sie sich in ihrer Position
nicht vehement für die Interessen der Potsdamer Bevölkerung
ein?
1.3.
2010
Nachdem die Stadt Potsdam mit der Bundesanstalt für Immobilienangelegenheiten
(BIMA) einen Vertrag zum Ankauf der noch im Besitz der Bundesrepublik
Deutschland befindlichen Flächen ausgehandelt hatte und die
Stadtverordneten von Potsdam hierfür einstimmig grünes Licht
gegeben hatten, erhielt die BIMA ein konkurrierndes Angebot
von Privaten für dieselben Flächen. Ziel der privaten Bieter
ist offensichtlich die Verhinderung eines durchgehenden öffentlichen
Uferweges am Griebnitzsee und die Vereitelung eines Bebauungsplans,
der diesen vorsieht.
Nachdem
die BIMA bisher weder an die Stadt Potsdam noch an die privaten
Bieter verkauft hat, entscheidet jetzt der Haushaltsausschuss
des Deutschen Bundestages darüber wie mit den in Rede stehenden
Flächen von ca. 31000 qm weiter verfahren wird.
Die Stadt bringt den
neuen Bebauungsplan Griebnitzsee mit der Nummer 125 auf den Weg. Die
Grundzüge wurden am 18.1.
2010 auf einer Informationsveranstaltung dargestellt. Unter www.potsdam.de/beteiligung
sind die Planungen einsehbar. Bis Freitag, den 5. Februar ist
es möglich hierzu eine Stellungnahme abzugeben. (auch per Mail).
Wir empfehlen diese Möglichkeit wahrzunehmen, auch wenn Sie
im Prinzip mit den Planungen der Stadt einverstanden sind, um
der Stadt Potsdam diesbezüglich Rückendeckung durch eine breite
Öffentlichkeit zu geben.
Veröffentlichung
des Vereins Griebnitzsee für Alle vom 1.2.2010: Griebnitzsee
2.0: Das Ergebnis des bisherigen B-Planes Nr. 8 ist bekannt: Jetzt stehen genehmigte
Bootshäuser vorwiegend auf den Grundstücken, auf denen der Uferweg beseitigt
wurde. Das Gericht erkannte die freie Landschaft unter anderem wegen der
Bootshäuser nicht an und hat folglich den B-Plan wegen zu großer Eingriffe in
das Privateigentum für ungültig erklärt. Das Ziel des B-Planes sei aber
zulässig und richtig, die Stadt solle das öffentliche Interesse künftig ruhig
höher halten.
Im neuen B-Plan 125 hat die Stadt Eingriffe in
Privateigentum auf ein Minimum reduziert. Jetzt soll Eigentümern und
Öffentlichkeit bis zum 5. Februar die Gelegenheit gegeben werden, Vorstellungen
zum Verlauf des Weges, nah am Wasser oder auf dem ehemaligen Postenweg, sowie
erneut zur Errichtung von Bootshäusernzu äußern. Wir fordern die Bevölkerung auf, ihr weiteres Interesse an
der Erholung am Griebnitzsee durch ihre Beteilung am B-Plan-Verfahren
kundzutun. Unserer Meinung nach sollten dabei keinesfalls weitere
Ufergrundstücke aus Gestaltungsgründen in Privatbesitz landen, Radfahren weiter
ermöglich werden und das Bauverbot an Ufern beachtet werden. Der Bund stellt
laut Naturschutzgesetz Grundstücke, die sich für die Erholung der Bevölkerung
eignen, in angemessenem Maß zur Verfügung. Diese gesetzliche Vorgabe für
Potsdam endlich nutzbringend umzusetzen, sind jetzt Stadt und
Bundesumweltministerium mit der Potsdamer CDU-Vorsitzenden als neuer
Staatssekretärindringend gefragt.
Am Griebnitzsee am 11.10.2009.
Mit Booten ging es von hier aus an den gesperrten Abschnitten
vorbei.
Nach der Absperrung des Uferweges
durch einige private Grundstücksbesitzer an der Virchowstraße
und der Karl-Marx-Straße am 18.4.2009 haben wir eine Unterschriftenaktion
an den Oberbürgermeister der Stadt Potsdam, die Potsdamer Stadtverordneten
und den Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg initiiert.
Mit Übergabe von 4000 Unterschriften an den Ministerpräsidenten
am 25.8.2009 ist die Unterschriftenaktion jetzt beendet.
Im
Mai waren bereits ca 3000 Unterschriften an die Stadtverordneten
und den Oberbürgermeister übergeben worden. Das öffentliche
Interesse an einem freien Griebnitzseeufer und einem durchgehenden
Uferweg konnte noch einmal eindrucksvoll dokumentiert werden.
Alle angesprochenen Politiker und die Empfänger der Unterschriftenlisten,
Jann Jakobs und Matthias Platzeck, haben ihre Unterstützung
zugesagt.
Das Bebauungsplanverfahren
für den neuen B-Plan Griebnitzsee ist durch die Stadtpolitik
am 28. Mai in Gang gesetzt worden. Die Potsdamer
Bevölkerung wird in der Phase der Beteiligung der Öffentlichkeit
erneut zu Wort kommen können, die Termine der öffentlichen Auslegung
der B-Pläne der Stadt können jederzeit unter www.potsdam.de
nachgesehen werden.
Aussagen von Landtagskandidaten
zum Thema Uferwege in Potsdam (aus SMS Befragung der Märkischen
Allgemeinen vom 8.9.2009)
Mike Schubert, SPD, Landtagskandidat, WK 22:
Landesverfassung + Naturschutzgesetz verschärfen, um freien Uferzugang
zu sichern. Vorkaufsrecht für Kommunen, Verkauf v. Seegrundstücken an
Private stoppen.
Steeven Bretz, CDU, Landtagskandidat, WK 22: Durch ein
klares Landesgesetz: Der Artikel 40 Abs. 3 der Landesverfassung muss
endlich Realität werden! Ich bin für freie Uferwege und zwar für
jedermann.
Hans-Jürgen Scharfenberg, Linke, Landtagskandidat WK 22:
Zwingende Regelung in Landesverfassg. und NaturschutzG schaffen;
konsequ. Einsatz des Landes gegen Seenverkauf durch Bund;
Enteignungsverfahren erleichtern.
Linda Teuteberg, FDP, Landtagskandidatin WK 21: Enteignung
könnte zwar per Landesgesetz geregelt werden, aber: Situation
Griebnitzsee durch Versäumnisse der Stadtspitze; Eigentum ist im
Rechtsstaat zu achten.
Marie Luise v. Halem, Bündnisgrüne, Landtagskandidatin WK 21:
Ein verfassungsgemäßer freier Zugang kann z. B. durch Änderung des 2004
von der Regierung in diesem Punkt verschärften
Landesnaturschutzgesetzes erreicht werden. (Von Carsten Böttcher)
Am 28.Mai wurde der B-Plan
Griebnitzsee vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg für
unwirksam erklärt. Der Präsident des Gerichtes erklärte die
Ziele des Bebauungsplans jedoch für statthaft. Potsdam könne
am öffentlichen Uferweg festhalten. Er erklärte das öffentliche
Interesse als hochwertig. Potsdam könne es sogar noch höher
hängen als bisher. Zugleich machte er deutlich, dass ein Uferweg
vor Gebäuden mit Denkmalschutz die Erlebbarkeit des Denkmals
noch erhöhe.
Noch am Abend des 28.Mai wurde
von der Potsdamer Stadtverordnetenversammlung die Aufstellung
eines neuen Bebauungsplans Griebniztsee beschlossen.
Uferweg am Griebnitzsee – 18/09
Pressemitteilung
Berlin, den 28.05.2009
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
hat heute den von der Landeshauptstadt Potsdam aufgestellten
Bebauungsplan Nr. 8 „Griebnitzsee“ für unwirksam erklärt.
Das Plangebiet erstreckt sich auf den in Potsdam-Babelsberg gelegenen
südlichen und südwestlichen Uferbereich des Griebnitzsees und setzt
u.a. entlang des Seeufers einen ca. 3 m breiten Streifen als
öffentlichen Gehweg mit eingeschränktem Radverkehr sowie angrenzend
öffentliche und private Grünflächen fest. Hiergegen hatten sich 10
Anlieger, über deren Grundstücke der geplante Weg verlaufen soll, mit
Normenkontrollanträgen gewandt.
Der 2. Senat hat den Bebauungsplan bereits wegen eines unheilbaren
formellen Mangels beanstandet, da bei der Bekanntmachung der
öffentlichen Auslegungen des Plans Angaben dazu fehlten, welche Arten
umweltbezogener Informationen verfügbar waren. Darüber hinaus hat der
Senat entschieden, dass die dem Bebauungsplan zugrunde liegende
Abwägung erhebliche Mängel aufweist. Insbesondere habe die
Landeshauptstadt Potsdam fehlerhaft angenommen, dass die überplanten
Uferflächen einem naturschutzrechtlichen Betretungsrecht unterlägen,
und in der Folge die privaten Eigentumsinteressen im Verhältnis zu den
für die Planung sprechenden öffentlichen Interessen zu gering gewichtet.
Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen.
Urteile vom 28. Mai 2009 – OVG 2 A 11. - 14.08, 25. - 27.07, 28. - 30.08 -
Redebeitrag
der Initiative Griebnitzsee für Alle
vor der Stadtverordnetenversammlung
am 6.5.2009
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister, sehr geehrte Stadtverordnete, sehr geehrte Damen und Herren,
Seit gut 2 Wochen ist es still geworden am
Griebnitzsee. Seit der Weg über längere Abschnitte nicht mehr genutzt werden
kann, ist Babelsberg um einen wichtigen Ort der Begegnung ärmer geworden. Dort lief
man wochentags, sprach miteinander, fuhr mit dem Rad zur Schule oder begegnete
sich einfach nur grüßend. Am Wochenende bekam das Griebnitzseeufer Besuch aus
Berlin und aller Welt, New York, Paris, Antwerpen, Amsterdam. Sie können es auf
unseren Unterschriftenlisten nachlesen. Jetzt stehen hier Zäune, die diese
Begegnungen unmöglich machen. Auf den Terrassen der Absperrer prostet man sich
zu, offenbar will man sich gegenseitig Mut
zu machen. Die plötzliche Stille und das Fehlen von Bewegung ist wohl denen, die sie herbeigeführt haben,
selbst nicht geheuer.
Bis
vor kurzem herrschte Ratlosigkeit über das Geschehene. Sie hat sich in
Fassungslosigkeit verwandelt, als die Babelsberger zusehen mussten, wie den
ganzen Tag lang im 5-Minuten-Takt 30-Tonner den einstigen Fuß- und Fahrradweg
und ehemaligen Postenweg der DDR-Grenztruppen als Erschließungspforte für die
Beseitigung des Weges benutzten und ihn damit zugleich an den noch öffentlich
zugänglichen Stellen zuschanden fuhren. Hier werden nicht etwa, wie nach dem
Beschluss des Oberwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg möglich, Privatgärten vorsichtig
abgeteilt, sondern Landschaften neu gestaltet. Dies geschieht ohne Ankündigung,
ohne Durchfahrtgenehmigung und ohne Baugenehmigung auf Grundstücken von
Eigentümern, die vorzugsweise das Wort „Eigentum“ und „Rechtsstaat“ im Mund
führen. Und es geschah auf einem Grundstück, für das bereits eine Dienstbarkeit
zugunsten der Stadt eingetragen wurde.
Gerne
möchte ich annehmen, dass diese Bauarbeiten in Vorbereitung für die von den
Eigentümern selbst vorgeschlagene Verlegung des Weges geschahen. Geben wir also
den Eigentümern der betroffenen Grundstücke die Möglichkeit, genau dies
öffentlich zu erklären.
Ebenso
möchte ich liebend gerne glauben, dass die Darstellung des Uferanrainers
Christian Thielemann, eine Dienstbarkeit zugunsten der Stadt Potsdam sei
Erpressung, einer Künstlerlaune entsprungen ist. Und dass sie nicht ein
Teil der propagandistischen Begleitmusik der ungenehmigten Bauarbeiten zur
Beseitigung des Uferweges sein sollte.
Es
ist richtig, es gibt einen Konflikt am
Griebnitzsee.
Aber
es ist kein Konflikt zwischen West und Ost, es ist kein Klassenkampf, es ist
kein Konflikt zwischen arm und reich, es ist kein Konflikt zwischen Uferanrainern
und Babelsbergern und es ist kein
Nachbarschaftskonflikt am Rande der Stadt. Vor allem, das hat der vorgestrige
Tag gezeigt, ist es ein Konflikt Gemeinsinn gegen Eigennutz.
Ich
möchte daran erinnern, dass mehr Uferanrainer Vereinbarungen und
Dienstbarkeiten zugunsten der Stadt Potsdam geschlossen haben als Anrainer geklagt
oder gar den Weg beseitigt haben.
Und
ich möchte Sie darauf hinweisen, dass zu denjenigen, die Dienstbarkeiten auf
ihren Flurstücken haben eintragen lassen, die großen Geister und Gönner dieser
Stadt und dieses Landes gehören.
Hierin
lag bislang die Lösung des Konfliktes: Eigentum bleibt Eigentum und es gibt
zugleich eine Möglichkeit der teilweisen öffentlichen Mitnutzung. Und ich
möchte mit meiner Aktivität in dieser Frage erreichen, dass dies auch so
bleiben kann.
Erlauben
Sie mir an dieser Stelle, kurz meine persönlichen Gründe zu nennen, warum ich
mich für den Griebnitzseeuferpark einsetze. Als wir im Jahr 1998 den Entschluss
fassten, nach Babelsberg zu ziehen und bei der Stadtverwaltung, genauer gesagt,
im Rechtsamt und Stadtplanungsamt unter dem damaligen Oberbürgermeister
Platzeck nachfragten, was mit dem Griebnitzseeufer geschähe, wurden meterlange
Pläne ausgerollt, wir bekamen einen hundert Seiten starken Grünordnungsplan in
die Hand und gingen mit der Aussage nach Hause „Dies wird ein großer
öffentlicher Uferpark“.
Im
Jahr 2002 wurde ich gebeten, dem „Verein Initiative Historische Uferregion“
beizutreten, zweiter Vorsitzender war der heutige Bürgerbündnis-Abgeordnete
Wolfhard Kirsch, jetzt erfolgreicher Kläger gegen die Betretbarkeit des Weges.
Nach Ideen und Plänen von Frau Professor Dorothea Fischer-Leonhardt sollte eine
großzügige offene Uferlandschaft zur Erlebbarkeit der Uferregion ohne Zäune
geschaffen, geschützte Privatheit für Anrainer durch Bepflanzung locker und
landschaftsbezogen gestaltet werden. Hellhörig wurde ich, als ich eines Morgens einen
völlig anderen mir bis dato nicht bekannten Vorschlag meines eigenen Vereins mit
Zäunen und Hecken als stramme Begrenzungen in der Zeitung las. Vertragspartner
solltendie Stadt Potsdam und der
Vereinsvorsitzende sein. Das zugehörige Vertragswerk,
das mir von Dritten, nicht vom eigenen Verein zugesteckt wurde, gab schließlich
den Ausschlag für die Gründung von „Griebnitzsee für Alle“. Unsere damalige Warnung,
ein Vereinsvorsitzender habe kein Zugriffsrecht auf das Privatvermögen seiner
Mitglieder oder gar anderer Uferanrainer, hat sich bitter bestätigt, wenn heute
selbst
Vorstandsmitglieder des Vereins gegen die Betretbarkeit des Weges klagen oder
ihn gar ungenehmigt zuschütten.
Sehr
geehrte Stadtverordnete, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Sie
haben nie einen Zweifel daran gelassen, dass Sie die Ziele des Bebauungsplans
erreichen wollen. Diese Ziele wurden nach mehrfacher Beteiligung der
Öffentlichkeit und zahlreichen Einzelgesprächen mit den unmittelbaren
Seeanrainern festgelegt. Alle Parteien haben dem Bebauungsplan zugestimmt.
Die Beschlüsse sind gefasst, wir brauchen keine Vielzahl weiterer Beschlüsse,
sondern deren Umsetzung und das bedeutet
in erster Linie zugleich rücksichtsvolles, entschlossenes und koordiniertes
Verwaltungshandeln. Für Sie alle, die Stadtverordneten, den Oberbürgermeister
und die Verwaltung der Stadt gilt die Verpflichtung aus § 40 der Brandenburgischen
Landesverfassung, den Zugang zur Natur, insbesondere Bergen, Wäldern, Seen und
Flüssen freizuhalten und gegebenenfalls zu eröffnen.
Der
Bund ist immer noch Eigentümergroßer
Flächen des Griebnitzseeufers. In diesem Zusammenhang möchte ich betonen, dass
der Bund nach Abschnitt 6,§
57 des Bundesnaturschutzgesetzes, Ufergrundstücke, die sich für die Erholung
der Bevölkerung eignen, zur Verfügung stellt. Seit der Maueröffnung, also seit nunmehr
zwanzig Jahren, stellt die Bundesrepublik DeutschlandUfergrundstücke an der Nahtstelle zwischen der Bundes- und der
Landeshauptstadt zur Erholung der Bevölkerung zur Verfügung. Wir wollen, dass
dies auch genauso bleibt und keine Verkäufe an Privat aus Bundesbesitz mehr
vorgenommen werden. Bisher hat der Dialog zwischen Stadt und Bund noch zu
keinem belastbaren Ergebnis geführt. Ein Teil unserer Unterschriftensammlung
richtet sich daher an den Ministerpräsidenten dieses Landes, die Stadt bei
ihren Plänen nachhaltig zu unterstützen. Bitte klären Sie gemeinsam mit Land
und Bund, wie es kommt, dass Zahlen von
115€ pro qm durch die Luft schwirren, wo doch der Bund in seinem Eigentum
befindliche Grundstücke, die sich zur Erholung der Bevölkerung eignen, zur
Verfügung stellt und die Flächen bereits 1996 unter der CDU/CSU/FDP-Regierung
per Nutzungsvertrag zwischen Bund und Stadt in den einstweiligen Besitz der
Stadt Potsdam gegeben hat. Sprechen Sie unverzüglich mit Bund und Land über die
Modalitäten, unter denen Bund, Land und Stadt gemeinsam ihren jeweiligen Verpflichtungen
zur dauerhaften Bereitstellung und Öffnung der Ufergrundstücke nachkommen
können.
Es
gibt einen Kaufbeschluss der Stadtverordneten für das Ufer, bitte erwerben Sie
beherzt, wenn es nicht anders geht. Wenn Sie bei Grundstücken im
Bundesbesitz
den Kauf vermeiden könnten, weil der Bund sie aus eigener Verpflichtung zur
Verfügung stellt, halten wir dies für eine gute Lösung.
Das
B-Plan-Verfahren hat eine der höchsten öffentlichen Beteiligungen erreicht.
Ganz ohne Frage gibt es ein öffentliches Interesse und die Bevölkerung will
sich im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes auf diesen Grundstücken erholen.
Der
Bebauungsplan ist ein nach aufwändiger Vorarbeit durch die Verwaltung
gefundener Kompromiss. Sie haben ihm einstimmig zugestimmt. Genehmigungen für
Bootshäuser und Stege, die nur dieser Bebauungsplan ermöglichen kann, wurden bereits
erteilt, die Bevölkerung erwartet die Umsetzung des zweiten Teils des Kompromisses,
zugängliche Uferflurstücke und einen durchgängigen Weg.
Einige
Bitten zum Schluss: Gehen Sie wirksame, verlässliche und nachhaltige Wege, um zu
einer Einigung mit den Eigentümern zu gelangen. Sorgen Sie für koordiniertes Verwaltungshandeln.
Holen Sie sich unverzüglich das Land ins Boot, um gemeinsam über die
Verpflichtungen des Bundes zu verhandeln. Heilen Sie gegebenenfalls Fehler des
Bebauungsplans nach dem Normenkontrollverfahren. Verfolgen Sie die Ziele des
B-Plans Griebnitzsee weiter, wir tun es auch.
Wir
haben in einer guten Woche über 4000 Unterschriften gesammelt, bis jetzt sind
es 2500für Sie, die Stadtverordneten
und den Oberbürgermeister, die wir Ihnen heute übergeben und über 2000 für den
Ministerpräsidenten.
Herzlichen
Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
1. Keine Schließzeiten für den
Uferpark und den öffentlichen Weg.
Öffentlich bedeutet für uns eine
garantierte 24stündige Nutzbarkeit des durchgehenden Weges ohne Tore oder
Schwellen.
2. Radfahren auf dem
Uferweg
Beibehaltung des Radverkehrs auf
dem Uferweg. Besonders für Familien und Schulkinder ist der befahrbare Uferweg
eine sichere Verbindung mit
Anschluss an den genehmigten Radweg der Schlösserstiftung im Babelsberger Park
und nach Klein-Glienicke.
3. Betretbarkeit der
Uferflächen
Die Flächen zwischen Uferweg und
Wasserkante müssen durchgehend für die Öffentlichkeit nutzbar und betretbar
bleiben (s.Verfassung des Landes
Brandenburg, Artikel 40). Eine private Nutzung dieser Flächen ist nicht das,
was die Verfassung den Kommunen aufgibt. In diesem Sinne wird die Variante 2 als
gänzlich inakzeptabel angesehen
4.Beachtung des Bauverbotes an
Seeufern. (Naturschutzgesetz)
5. Öffentliche Bootsstege für
alle Babelsberger
6. Geschichtspromenade am
Ufer
Zuwenig Stellenwert wird in der
bisherigen Planung der Bedeutung des Griebnitzseeufers als Erinnerungsort an die
Verhandlungsstätten der Potsdamer Konferenz und als Wohnort der wichtigsten
Konferenzteilnehmer eingeräumt. Der Brisanz der in der Trumanvilla getroffenen
Entscheidung des Abwurfs der Atombombe auf Hiroshima wurde bereits durch
Umbenennung des Platzes vor der Villa in Hiroshima-Platz Rechnung getragen. Die
aufder Potsdamer Konferenz endgültig
beschlossene deutsche Teilung manifestierte sich in den Grenzanlagen am
Griebnitzseeufer. Heute ist das Griebnitzseeufer ein erlebbares Korrelat der
überwundenen Teilung und der Wiedervereinigung. Ein freier Uferpark ohne Mauern
und Zäune ist die einzigverantwortungsbewusste und
historisch sensible Antwort auf den genius loci.
Foto: Griebnitzseeufer nach
der Grenzöffnung (1990)
Foto: Öffentlicher Weg für Fußgänger und
Radfahrer am Cap Ferrat, Südfrankreich, unterhalb der Villa Rothschild. Das
Küstengesetz (la loi littorale) sorgt dafür, dass die ersten 6m landeinwärts der
Wasserkante für die Nutzung durch die Allgemeinheit frei sind.
17.9.2008DDR-Geschichte: Mauerstück unter
Denkmalschutz
Babelsberg/ Innenstadt - Der letzte Potsdamer Mauerrest
am Griebnitzsee ist unter Denkmalschutz gestellt worden. Das sagte
Oberbürgermeister Jann Jakobs in der Stadtverordnetensitzung am Montag.
Kein Uferpark am Griebnitzsee? Was können Sie tun?Schreiben Sie der Stadt Potsdam jetzt erneut!
Seit November 2007
gibt es einen rechtswirksamen ohne Gegenstimme beschlossenen Bebauungsplan
Uferpark Griebnitzsee. Er regelt einen durchgehenden Uferpark am Griebnitzsee
mit frei zugänglichen Uferflächen und sichert einen kombinierten Fuß- und
Radweg. Gleichzeitig ermöglicht er eine Vergrößerung der privaten Gartenflächen
sowie den Bau privater Bootshäuser und Stege für die Anlieger trotz Bauverbots
an Uferflächen. Dieser Bebauungsplan stellt einen über Jahre ausgehandelten Kompromiss
zwischen öffentlichen und privaten Interessen dar. Dieser Plan wird jetzt
überarbeitet, es sollen erneut Stellungnahmen aus der Bevölkerung eingeholt
werden und "ergebnisoffen" diskutiert werden. Seit dem
10. November 2008 findet die erneute frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
zum Bebauungsplan Griebnitzsee statt.
Was soll verändert
werden? Das Radfahren auf dem Weg könnte wegfallen. Eine
Einschränkung der öffentlichen Nutzungszeit des Weges und der Uferflächenist vorgesehen. Eine Absperrung durch Zäune
und Tore ist möglich.
Es gibt zwei Änderungsszenarien:
Erste Variante:Der Uferpark bleibt erhalten, Grundlage
ist der bisherige B-Plan.
DerWeg wird teilweise
verlegt, die Zahl der Bootshäuser erhöht, es gibt zwei Spielplätze.
Zweite Variante:Der Uferpark wird aufgegeben. Der bisherige Bebauungsplan wird
massiv geändert. Zwischen Weg und Griebnitzsee sollen private Gärten entstehen.
Zäune trennen sie vollständig ab. Unterhalb der Stichwege und an wenigen
anderen Stellen ist ein Herantreten an das Ufer auf geringer Fläche vorgesehen.
Sie können sich die Pläne der Stadt unter www.potsdam.de/cms/ziel/520879/DE/anschauen und bis zum 24. November Stellung nehmen. Ihre Antwort nimmt die Stadt
auch unter Fax 0331/289842527 oder per Mail Bauleitplanung@Rathaus.Potsdam.de z.Hd.
Frau Eichler entgegen. Sie können auch die Briefkästen
Virchowstraße 38, Behringstraße 94, Heinestraße 14 und August-Bebel-Straße
13nutzen. Wir leiten Ihre Stellungnahme
dann weiter. Hier
können Sie als Anregung für Ihre Stellungnahme ein adressiertes Word-Dokument
aufrufen und selbst bearbeiten. Denken Sie daran zu unterschreiben!
Teilen Sie der Stadt Ihre Meinung mit.
Wir erwarten von
der Stadt:
Anlage eines öffentlichen Uferparks in der gesamten
Ausdehnung des Planungsareals ohne Zäune.
Erhaltung desdurchgehend öffentlichen Fuß- undRadweges ohne Tore.
Keine Schließzeiten des Uferweges.
Keine Änderung der Planungsziele des gültigen
B-Plans.
Einplanung
von Bootsstegen für die Öffentlichkeit
11.Juli
2008 Pressemitteilung der Stadt Potsdam
Entgegen dem in dem gestrigen Termin eines Griebnitzsee-Anliegers am
Verwaltungsgericht Potsdam erweckten Eindruck laufen derzeit intensive
Verhandlungen der Verwaltung mit den Eigentümern der Grundstücke am
Griebnitzsee. Nach wie vor strebt die Landeshauptstadt Potsdam eine
einvernehmliche Lösung zur Umsetzung des Bebauungsplanes an, der am 29.
November 2007 in Kraft getreten ist. Er sieht neben öffentlichen
Uferflächen auch einen öffentlichen Weg vor. Erst seit dem
Inkrafttreten des Bebauungsplanes besteht eine belastbare
Rechtsgrundlage für den Wegeverlauf.
Die Stadt hat sofort nach Beschluss des B-Planes mit den Anliegern
Kontakt aufgenommen und Angebote zum Erwerb der im Bebauungsplan
öffentlich ausgewiesenen Flächen unterbreitet. Vorstellbar sind auch
die Einräumung von Dienstbarkeiten zugunsten der Öffentlichkeit. Einer
solchen Dienstbarkeit zugestimmt haben bereits.etwa 10 Eigentümer. Die
Gespräche haben gezeigt, dass die Mehrheit der Griebnitzsee-Anlieger
ebenfalls an einvernehmlichen Lösungen interessiert ist. Bereits im
Rahmen der Bebauungsplanerstellung hat die Verwaltung auf eine
kooperative Lösung mit den Eigentümern gesetzt und den Weg, auch unter
dem Aspekt den Eingriff in das Eigentum möglichst gering zu halten, zum
Teil deutlich an das Wasserufer verlegt.
Derzeit wird eine zwischenzeitlich erarbeitete Parkordnung
diskutiert, die verbindliche Regelungen zur Nutzung des Uferbereichs
durch die Öffentlichkeit schaffen soll.
5.3.2008: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg: Uferweg muss vorerst offen bleiben
Babelsberg - Der Uferweg am Potsdamer Griebnitzsee muss vorerst
offen gehalten werden. Das Oberverwaltungsgericht (OVG)
Berlin-Brandenburg bewertete im Zuge einer Interessenabwägung das
öffentliche Interesse an der vorläufigen Offenhaltung des Weges höher
als das Interesse der Anlieger an einer Sperrung, wie eine
Gerichtssprecherin am Dienstag mitteilte. Die umstrittene Frage, ob der
Weg Teil der freien Landschaft ist und damit ein allgemeines
Betretungsrecht besteht, habe der Senat im Hinblick auf mehrere
Berufungsverfahren aber offen gelassen.
Acht Anrainer hatten
gegen die öffentliche Nutzung des Uferweges vor dem Verwaltungsgericht
Potsdam geklagt. Sie wollten feststellen lassen, dass diese Bereiche
nicht Teil der freien Landschaft im Sinne des brandenburgischen
Naturschutzgesetzes sind. Die Stadt Potsdam vertritt hingegen den
Standpunkt, dass der Weg für die Öffentlichkeit zugänglich sein muss.
Das Verwaltungsgericht hatte im Dezember 2007 drei
Grundstückseigentümern Recht gegeben, fünf weitere Klagen aber
abgewiesen. Gegen diese Entscheidungen ließen die Richter Berufung beim
OVG zu.
Der Uferweg war nach dem Mauerbau von den
DDR-Grenztruppen als Postenweg verwendet worden. Seit der Maueröffnung
wird das Uferareal von Touristen und Spaziergängern genutzt. ddp
Pressemitteilung vom 13.12.07
Der Verein Griebnitzsee für Alle
begrüßt, dass durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom 12.12.07 vorläufig
Klarheit über die
Rechtsverhältnisse am Ufer geschaffen wurde. Das Urteil weist auf, wie einfach
in Brandenburg freie Landschaft allein durch Kauf in andere Nutzungen überführt
werden kann. Auf der anderen Seite stärkt es die Planungshoheit der Stadt und
zeigt, dass für die dauerhafte Nutzung durch die Öffentlichkeit eine klare
planerische Grundlage nötig ist, wie sie durch die Stadtverordneten einstimmig
geschaffen wurde. Außerdem ist nun klar, dass die Mehrzahl der gärtnerischen
Veränderungen am Ufer nicht rechtmäßig war. Der Verein Griebnitzsee für Alle
hat sich immer für die planerische Beibehaltung des vorhandenen Postenweges und
die Nutzung des Ufers durch die Allgemeinheit ausgesprochen. Die Zugeständnisse
an die Uferanrainer mit teilweiser Wegverlegung zum Wasser hin, wie sie der
städtische Bebauungsplan vorsieht, erfordern jetzt dessen zügige und beherzte
Umsetzung.
B-Plan für Griebnitzsee-Ufer
Ende der Verhandlungen / Einstimmiges Votum sichert öffentlichen Weg
VOLKMAR KLEIN
BABELSBERG Der öffentliche
Uferpark am Griebnitzsee ist per Bebauungsplan Nummer 8 gesichert. Die
Stadtverordneten beschlossen die Satzung gestern einstimmig bei zwei
Enthaltungen der Fraktion FDP/Bürgerbündnis. Uferanrainer Wolfhard
Kirsch (SPD) stimmte wegen Befangenheit nicht mit ab.
Weitere
Verhandlungen mit Eigentümern von See-Grundstücken werde es nun nicht
mehr geben, sagte Finanzdezernent Burkhard Exner im Anschluss. Der
Bebauungsplan stelle einen aufwendig gefundenen Kompromiss zwischen
öffentlichen und privaten Interessen dar. In zwei Auslegungsverfahren
hat man die Balance gesucht. Damit bleibt den Kritikern die Wahl,
entsprechend den Planungsrichtlinien zu bauen oder auf Enteignung und
auf Entschädigung nach so genanntem Planschadensrecht zu setzen.
Im
ersten Fall müssten die Eigner die öffentliche Nutzung des Weges sowie
der Fläche zwischen Weg und Ufer grundbuchlich garantieren; im zweiten
Fall müsste der Wertverlust aus der Festlegung einer öffentlichen
Nutzung von bis zu 11 000 Quadratmetern Privatland ermittelt und durch
die Stadt gezahlt werden. Das enthaltene Kostenrisiko verschärft sich
durch die noch immer weit auseinander klaffenden Preisvorstellungen für
Uferflächen des Bundes. Letzterer geht von 115 Euro je Quadratmeter
aus, die Stadt von fünf Euro. Der Ankauf wird laut Vorlage zwischen 200
000 und 4,6 Millionen Euro teuer. Für das laufende Jahr stehen dafür
nur 190 000 Euro im Haushaltsplan. Oberbürgermeister Jann Jakobs hatte
aber vorab deutlich gemacht, dass man die nötigen Summen aufbringen
werde.
Der B-Plan gestattet den Anrainern den Bau von etwa 20
privaten Bootshäusern und 15 Steganlagen. Der Weg rückt näher ans Ufer,
so dass der Uferstreifen schmaler und die Privatgärten umfänglicher
nutzbar werden. Bis zu 1,5 Meter hohe Mauern dürfen die Hanggrundstücke
stützen. Die privat nutzbaren Grünstreifen um die maximal fünf Meter
hohen Bootshäuser können zwei Meter Breite haben. Der Spielplatz an der
Stubenrauchstraße muss abgebaut werden, die Geräte bleiben am Ufer. (MAZ vom
8.11.2007)
Hierunter dokumentieren wir die Pressemitteilung
der Absperrer vom 15.10.2007.
... Unterdessen hat gestern Balthasar Schramm, Vorstandschef der Nawaro
BioEnergie AG, Vermutungen zurückgewiesen, sein Unternehmen sei an den
Sperrungen des Uferwegs beteiligt gewesen. Dies hatte die „Initiative
Griebnitzsee für alle“ vermutet, nach dem die Presseerklärung der
Sperr-Anrainer als Fax-Kennung „Nawaro AG“ auswies. Schramm, der selbst
am Griebnitzsee wohnt, sagte auf PNN-Anfrage: „Das Unternehmen hat
damit gar nichts zu tun, das ist hanebüchen.“ Er habe nur einem
Nachbarn erlaubt, sein Faxgerät zu benutzen. Zudem reiche sein
Grundstück nicht bis zum See und sei auch nicht abgesperrt gewesen.
Auch dass sein Nachbar am Griebnitzsee, der Rechtsanwalt Kay Jacobsen,
im Nawaro-Vorstand sitze, lasse nicht den Schluss zu, das Unternehmen
sei involviert.
(Potsdamer Neueste Nachrichten vom 24.10.2007)
26.10.2007
Staatsanwalt ermittelt gegen See-Anrainer
Acht Anzeigen nach Sperrung des Griebnitzsee-Ufers / Frau ging auf Wachmann los / Bodyguards ohne Lizenz
VOLKMAR KLEIN (Märkische Allgemeine
vom 26.10.2007) BABELSBERG Die Sperrung des
Griebnitzsee-Ufers am 15. und 16. Oktober beschäftigt die
Staatsanwaltschaft. In Ermittlerkreisen geht man davon aus, dass gegen
die Auftraggeber und die nicht zugelassenen Wachschützer ein
Ermittlungsverfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr
und Nötigung eingeleitet wird. Der Anfangsverdacht einer
strafrechtlichen Relevanz sei "allemal gegeben", hieß es auf Anfrage.
Auslöser ist eine Anzeige des Rechtsanwalts und Anwohners Frank Walter
von Gierke gegen die Uferanrainer Jacobsen, Schramm, Gottschaldt, Erdem
und Scholz sowie gegen die als Wachschutz eingesetzte Baufirma Andreas
Seidel. Von Gierke wirft ihnen Nötigung vor, da er unter
Gewaltandrohung am Joggen und Radfahren gehindert wurde. Durch die in
der Nacht nicht erkennbaren und unbewachten Flatterbänder, die quer
über den Weg an abschüssiger Stelle gespannt waren, hätten die
Genannten erhebliche Verletzungen oder tödliche Stürze "billigend in
Kauf genommen", heißt es in der Strafanzeige. Insgesamt gebe es im
Nachtrab der Sperraktion acht Anzeigen zu bearbeiten, sagte ein
Sprecher der Staatsanwaltschaft. Eine Hälfte betreffe den Vorwurf der
Nötigung, komme vermutlich von aufgehaltenen Passanten und richte sich
gegen die Bodyguards und/oder deren Auftraggeber in den Ufervillen. Die
andere Hälfte komme von der Gegenseite und ergehe wegen
Hausfriedensbruchs gegen Spaziergänger, Jogger und Radfahrer, die sich
von den eigentümlichen Flatterband-Barrikaden mit den bulligen
Hilfssheriffs nicht einschüchtern ließen und "Privateigentum" betraten.
Amüsiert bestätigte ein Ermittler, dass die kräftigen Wachmänner eine
Dame wegen Körperverletzung angezeigt haben. Ob die verärgerte
Spaziergängerin mit dem Schirm auf einen der starken Männer losging,
war noch nicht im Detail bekannt. Die Fälle würden derzeit zur
Bearbeitung auf die Dezernate verteilt, die Anzeige von Gierkes lande
im Sonderdezernat, das sich mit Vorwürfen gegen Justizangestellte und
Anwälte befasse. Mehrere der Angezeigten sind Rechtsanwälte.
Offenbar
durfte die Firma "Andreas Seidel – Kleingewerbe, Bauvorbereitende
Maßnahmen" nicht als Wachschutz eingesetzt werden. Die Truppe ist sonst
baulich für mehrere der Villenbesitzer tätig. "Das sind unsere Kunden",
sagte der Wortführer bei der Uferwegsperrung. Seidels Firma ist mit
Sitz in der Jägerallee 19 gemeldet, doch an dem leer stehenden Gebäude
gibt es nur einen Briefkasten. Bei der Industrie- und Handelskammer, wo
Wachschützer den gesetzlich vorgeschriebenen Sachkundenachweis nach 40
Unterrichtsstunden erbringen müssen, erklärte man, eine solche
Zertifizierung gehöre nicht zum Firmenprofil. Beim Gewerbeamt hieß es,
der Vorgang werde noch geprüft.
Potsdam, 18.10.2007. Einen
guten Überblick über die Ereignisse der letzten
Tage und die Hintergründe finden Sie im folgenden
Artikel aus der MAZ vom 17.10.2007
Zeitweiliger Ausschluss aus dem Paradies
Babelsberger Villenbesitzer ließen öffentlichen
Uferweg am Griebnitzsee sperren, die Stadt machte ihn am nächsten Tag
wieder frei
VOLKMAR KLEIN POTSDAM Diesmal dauerte es
anderthalb Tage, bis der Spuk verschwunden war. Am Montagmorgen hatten
acht Villenbewohner am Babelsberger Griebnitzsee den öffentlichen
Uferweg gesperrt. Sie sorgten damit für eine neue Eskalation im
jahrelangen Streit mit der Stadt um die Jedermannsrechte auf der
Promenade. Gestern um 16.15 Uhr durchschnitt ein Mitarbeiter des
Ordnungsamtes die Flatterbänder und ließ die von den Anrainern
bezahlten, teils rabiaten Wachen wegtreten.
Zuvor waren nicht
wenige Jogger, Radwanderer und Spaziergänger vom Glauben an den
Rechtsstaat abgefallen. Die Polizei war am Montag nicht etwa gekommen,
um den ausgeschilderten Rad- und Wanderweg unterhalb der historischen
Villen wieder freizuräumen, sondern wegen einer Anzeige der
Wachschützer gegen einen Passanten. Hausfriedensbruch lautete der
Vorwurf. Der Mann hatte die Ungeheuerlichkeit nicht hingenommen und war
einfach weitergegangen. Der Polizeitruppführer belehrte die
Sicherheitsfirma, die als solche nicht einmal zertifiziert ist,
lediglich, dass sie in solchen Fällen keine Gewalt anwenden darf.
Auch
die Stadtverwaltung zeigte sich aus Sicht der aufgebrachten Bürger
zunächst zahnlos. Ein von der Kommune beauftragter Anwalt erschien und
riet allen, die es darauf anlegen wollten, lieber nicht die Sperren zu
durchbrechen. Vor zwei Jahren war Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD)
härter vorgegangen. Die aufgeschütteten Sperrwälle ließ er damals
umgehend mit dem Radlader beiseite schieben. Diesmal wartete er lieber
auf grünes Licht des Verwaltungsgerichts.
Prinzipiell setzt die
Stadt auf gütliche Einigung. Doch die Rechtslage auf dem zweieinhalb
Kilometer langen früheren Kolonnenweg der DDR-Grenztruppen ist
kompliziert. Die Kommune hat es mit etwa 60 Eigentümern zu tun,
darunter den Erben jüdischer Enteigneter der Nazi-Zeit, aber häufiger
noch mit zugezogener Geldbourgeoisie, die sich Ansprüche aus dem
Mauergrundstücksgesetz gekauft hat.
Seit die Mauer fiel, war
der Weg öffentlich, wurde zum Bundesgartenschau-Radweg und zum
Geschichtspfad. Neugierige lernen bei Führungen etwas über die einst
hier lebenden Ufa-Filmstars, über die Regierungschefs der Siegermächte,
die während der Potsdamer Konferenz ihre Häupter in den Beletagen der
Villen betteten, und über das 1989 überwundene Grenzregime.
Die
neuen Eigentümer haben in dem Wissen gekauft, dass es diesen Weg gibt
und dass ihn die Stadt öffentlich halten will. Dennoch setzten einige
ihre Anwälte in die Spur, um jeden Angriffspunkt zu nutzen. Rechtliche
Planungsfehler der frühen 90er Jahre boten Ansätze. Man zweifelt den
Charakter des Uferstreifens als "freie Landschaft" nach
Naturschutzgesetz an, versucht die von der Stadt verhängten
Bebauungsverbote gerichtlich zu kippen und hat mit der jetzigen
Inszenierung noch einmal nachdrücklich fehlenden Gemeinsinn bewiesen.
Erst
im kommenden Jahr wird das Verwaltungsgericht seine Urteile in den
verschiedenen Hauptverfahren sprechen, Eilentscheidungen gingen bisher
mal zugunsten der einen, mal der anderen Seite aus. Die alten
Planungsfehler werden dann geheilt sein, noch in diesem Jahr will die
Kommune einen Bebauungsplan für den öffentlichen "Uferpark
Griebnitzsee" vorlegen, der die Interessen der Eigentümer und der
Bürger bedient. Am Ende steht die Frage, wie hoch die Entschädigungen
bei der Enteignung derjenigen ausfallen, die ein Paradies nicht teilen
können.
16.10.2007 Verwaltungsgericht: Griebnitzsee-Uferweg muss öffentlich bleiben
Potsdam (dpa/bb) - In den seit Jahren schwelenden Streit um den
Uferweg am Potsdamer Griebnitzsee musste nun erneut die Jusitz
eingreifen. Das Verwaltungsgericht Potsdam befand es am Dienstag für
widerrechtlich, dass Anwohner den öffentlichen Radweg über ihre
Grundstücke am Vortag abgesperrt hatten. Es sei den Eigentümern
zuzumuten, dass Radfahrer den knapp drei Kilometer langen Uferstreifen
zwischen dem S-Bahnhof Griebnitzsee und dem Schloss Babelsberg nutzen -
wie seit der Wende üblich. Vorher patrouillierten auf dem einstiegen
Mauerstreifen die DDR-Grenztruppen.
Potsdam, 7.7.2007
Ab dem 9. Juli 2007 liegt der Bebauungsplan
Griebnitzsee nach der Abwägung und Einarbeitung
von über 1300 Stellungnahmen von Bürgern für einen
Monat wieder öffentlich aus. In diesem Zeitraum
können erneut Stellungnahmen zu den geänderten Teilen
des Plans abgegeben werden. Unter www.potsdam.de
(auf Menupunkt "öffentliche Beteiligung"
klicken) können die Planunterlagen ab dem 9.7. eingesehen
werden und auch Stellungnahmen online abgegeben
werden. Wer an seinem Urlaubsort ins Internet kommt,
kann sich auch aus der Ferne beteiligen.
Wenn diese neuen Stellungnahmen ausgewertet sind,
steht der entscheidende Beschluss der Stadtverordneten an: Stimmen sie dem
Bebauungsplan zu, wird er rechtskräftig und die Stadt hätte nach Jahren der
Auseinandersetzung ihr Ziel – einen rechtssicheren öffentlichen Uferpark samt
Weg auf dem ehemaligen Mauergrenzstreifen – erreicht. Nach dem Zeitplan der
Verwaltung soll das Ende 2007 oder Anfang 2008 geschehen.
Griebnitzseeanrainer
klagen vor Gericht gegen die Betretungsrechte von
Weg und Uferstreifen nach dem Naturschutzgesetz.
Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens hat die Stadt
Potsdam die Planungshoheit über ihr Gebiet und kann
Weg und Uferstreifen bis zum Wasser, so wie es der
Bebauungsplan vorsieht, öffentlich planen.
Schreiben Sie der Stadt Potsdam erneut!
Seit
dem Fall der Mauer wird das ehemalige Grenzgeländeauf Beschluss der Potsdamer Stadtverordneten
als Erholungsgebiet genutzt.
Der
Bebauungsplan Nummer 8„Griebnitzsee“
sieht einen öffentlichen Wander- und Radweg am See vor und soll außerdem die
Flächen zwischen Weg und See dauerhaft für die Öffentlichkeit sichern. Die
letzte Bürgerbeteiligung erbrachte die Rekordreaktion von 1300 Zuschriften,
dennoch wird eine weitere Zunahme von Bootshäusern, eine Verkleinerung der
betretbaren Uferflächen, Verminderung der Zuwege sowie Einschränkungen für
Fahrradfahrer geplant. Im Internet kann man sich unter www.potsdam.de/beteiligung genau
informieren. Bis zum 10.08.2007 kann sich die Öffentlichkeit erneut amB-Plan-Verfahren beteiligen. Es ist
hilfreich, wenn bei der Stadtverwaltung viele Reaktionen eingehen, die das
öffentliche Interesse an einem durchgehenden Uferweg für Fußgänger und
Radfahrer und an betretbaren Uferflächenaufzeigen.
Schreiben
Sie also der Stadt, kopieren Sie das Formular, verteilen Sie es weiter, es geht
um Ihr Erholungsgebiet.
Unsere
Forderungen:
-Erhalt
des Uferparks Griebnitzsee ohne weitereVerkleinerungen
Uferweg: Kompromiss auf 250 Seiten (PNN vom 20.4.2007)
Plan für Griebnitzsee:
Radfahren und 18 Bootshäuser erlaubt / Entschädigung für Privatflächen fällig?
Babelsberg - 250 Seiten zur
Zukunft des Uferwegs am Griebnitzsee bekommen die Potsdamer Stadtverordneten
heute auf den Tisch: Das Schriftstück der Stadtplaner mit rekordverdächtigem
Umfang ist Ergebnis der Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplan „Griebnitzsee“. Der
Plan legt fest, wo der rund 2,7 Kilometer lange öffentliche Uferweg verlaufen
soll und welche Teile des Ufers privat genutzt werden können. Zu dem Vorschlag
der Stadtplaner, der im vergangenen Sommer öffentlich ausgelegt wurde, waren
1300 Stellungnahmen von Potsdamer Bürgern und Institutionen eingegangen – so
viele gab es noch nie, sagte Stadtplanungschef Andreas Goetzmann gestern bei
der Vorstellung der so genannten „Abwägung“.
Aus den 1300 Stellungnahmen haben die Stadtplaner in einer „Sisyphusarbeit“
(Goetzmann) 63 Änderungen für den Bebauungsplan erarbeitet. Über diese müssen
nun die Stadtverordneten entscheiden. Dann wird der Plan voraussichtlich ab
Juli erneut öffentlich ausgelegt und die Bürger können zu den Änderungen wieder
Eingaben machen. Wenn diese ausgewertet sind, steht der entscheidende Beschluss
der Stadtverordneten an: Stimmen sie dem Bebauungsplan zu, wird er
rechtskräftig und die Stadt hätte nach Jahren der Auseinandersetzung ihr Ziel –
einen rechtssicheren öffentlichen Uferpark samt Weg auf dem ehemaligen
Mauergrenzstreifen – erreicht. Nach dem Zeitplan der Verwaltung soll das Ende
2007 oder Anfang 2008 geschehen. Doch selbst dann erwartet die Stadt noch
Widerspruch: Er gehe davon aus, dass es eine Normenkontrollklage geben werde,
sagte Bürgermeister Burkhard Exner (SPD) gestern. Diese hätte zur Folge, dass
vor Gericht über die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans entschieden wird. Ein
solches Verfahren dauere rund ein Jahr, so Exner.
Auch für die jetzt vorlegte Version des Bebauungsplan-Entwurfs erwartet die
Stadt keine „volle Zustimmung“. Man mache aber ein „sehr ausgewogenes
Kompromissangebot“, so Goetzmann. Die wichtigste Festlegung des Plans: Die
Uferzone oberhalb des Uferwegs soll vorrangig von den Anwohnern privat genutzt
werden – das Areal unterhalb des Weges bis zum Wasser gehört der
Öffentlichkeit. Der Weg soll weiter von Radfahrern genutzt werden können, wobei
Fußgänger Vorrang haben. Eine Schließung des Weges in der Nacht will die Stadt
nicht. Den Anwohnern erlaubt sie den Bau von 18 Bootshäusern und elf
Steganlagen. Sie dürfen nur dort entstehen, wo sie bereits früher standen. Die
Bootshäuser dürfen maximal fünf Meter hoch sein, die Stege maximal neun Meter
lang. Zum Aussehen der Bootshäuser gibt es keine Vorgaben – sie müssten aber
leicht zurückzubauen sein, so Goetzmann, da die Wasserstraßenverwaltung wegen
des Teltowkanalausbaus jedes Jahr den Abbau fordern könne.
Doch selbst wenn diese Festlegungen Ende des Jahres beschlossene Sache sind,
stehen der Stadt noch Hürden bevor. Sie muss mit dem Bund über den Kauf von
rund 40 000 Quadratmetern Uferfläche verhandeln – dabei liegen die
Preisvorstellungen weit auseinander: Die Stadt will fünf Euro pro Quadratmeter
zahlen, der Bund verlangt bisher 115 Euro. Zugleich könnten für 10 000
Quadratmeter des insgesamt 100 000 Quadratmeter (zehn Hektar) großen
Bebauungsplan-Gebiets Entschädigungen fällig werden. Diese Privatflächen, die sich
auf etwa 20 der 80 Grundstücke verteilen, beansprucht die Stadt nämlich für die
Öffentlichkeit. Für den Flächenkauf hat die Stadt t 340 000 Euro eingeplant.
Dazu kommen 100 000 Euro für die Planung des Uferparks.
Auch die anhängigen juristischen Streitfälle zum Uferweg kosten – allerdings im
„erträglichen Rahmen“, so Exner. Momentan seien „ein gutes Dutzend“ Klagen
gegen die Veränderungssperre und zwei gegen die Betretungsrechte aktuell. Die
Veränderungssperre gilt seit Anfang 2005 und verbietet den Anwohnern, auf den
umstrittenen Flächen etwas zu verändern. Mehr als 14 hatten dagegen verstoßen,
der Großteil akzeptierte die Ordnungsstrafe der Stadt nicht. Die
Veränderungssperre wurde allerdings vom Oberverwaltungsgericht bereits für
zulässig erklärt.
Potsdam
24.1.2007
„Haben
Kirsch nicht genötigt“
Keine Ermittlungen gegen
SPD-Fraktionschef Schubert
Die Potsdamer
Staatsanwaltschaft hat keine Ermittlungen gegen den SPD-Fraktionschef Mike
Schubert eingeleitet. Das bestätigte gestern Oberstaatsanwalt Wilfried
Lehmann. Es sei kein Anfangsverdacht festgestellt worden. Angezeigt hatte
Schubert der Rechtsanwalt Christoph Partsch, der den SPD-Stadtverordneten
Wolfhard Kirsch im Streit um den Uferweg
am Griebnitzsee vertritt. Partsch hatte Schubert nach vorherigen Angaben
der Staatsanwaltschaft Nötigung, Erpressung und üble Nachrede vorgeworfen.
Schubert war bereits zuvor einmal angezeigt worden – auch da nahm die
Staatsanwaltschaft keine Ermittlungen auf. Ihn überrasche das nicht, teilte
Schubert gestern mit: „Weder meine Fraktion noch ich haben das
Fraktionsmitglied Wolfhard Kirsch genötigt.“ Ob Rechtsanwalt Partsch ihn „aus
Unkenntnis des Rechts oder bewusst fehlerhaft verdächtigt hat“, sollten
„andere prüfen“, so Schubert. Er wolle die Position der SPD-Fraktion
vertreten, den Uferweg öffentlich zugänglich zu halten. SCH
aus
Potsdamer Neueste Nachrichten 24.1.07
Märkische Allgemeine vom 02.12.2006 / Potsdam
Punktsieg für freies Ufer am Griebnitzsee
Gericht bestätigt Baustopp und bewertet den öffentlichen Weg als
Außenbereich
VOLKMAR KLEIN
BABELSBERG Einen Baustopp
am Griebnitzsee hat das Verwaltungsgericht Potsdam bestätigt. Der
Villenbesitzer der Virchowstraße 29 hatte am Uferstreifen ohne Baugenehmigung
begonnen, eine neue Kaimauer aus Betonsteinen zu errichten. Das untersagte ihm
die Stadt im August 2005, mit seiner Klage gegen diesen Baustopp unterlag der
Eigentümer jetzt im Eilverfahren. Das Urteil ist brisant, weil es über den
Einzelfall hinaus die Rechtsposition der Stadt im Konflikt um den Uferweg
verbessert. Es ist eine Schlappe für mehrere Villenbesitzer, die derzeit auf
die gerichtliche Feststellung klagen, das Ufer liege planungsrechtlich nicht im
Außenbereich. In der Urteilsbegründung heißt es aber: "Es spricht
Überwiegendes, wenn nicht alles dafür, dass das Vorhaben im Außenbereich
belegen ist."
Damit verhindert nicht allein die städtische
Veränderungssperre private Bauvorhaben, sondern zusätzlich das im Außenbereich
generell bestehende Bauverbot. Es gilt, bis die Stadt dort Planungsrecht
schafft. Das tut sie derzeit mit dem Bebauungsplan für den öffentlichen
Uferpark Griebnitzsee. Der Status des Uferstreifens als Außenbereich sichert
auch die öffentlichen Betretungsrechte nach dem Naturschutzrecht.
Das Gericht beruft sich auf die Einschätzung seines
Berichterstatters Ruben Langer von einem Vor-Ort-Termin im August. Der
Uferbereich bildet demnach "eine eigenständige Einheit, die am
Bebauungszusammenhang der Villengrundstücke nicht mehr teilhat".
Potsdam,
20.9.2006
Pressemitteilung der
Stadt Potsdam Nummer
531/20.09.2006 Veränderungssperre für den B-Plan Nr. 8 „Griebnitzsee“ ist wirksam - Erfolg für den Fortgang des Bebauungsplanverfahrens
Das
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat im Ergebnis der
mündlichen Verhandlung des 2. Senates am 20.09.2006 die Anträge zweier
Eigentümer von Ufergrundstücken abgewiesen, mit denen diese die
Feststellung der Unwirksamkeit der Satzungen zur Veränderungssperre im
Bereich des Bebauungsplanes Nr. 8 „Griebnitzsee“ erreichen wollten. Mit
dieser Entscheidung sind die Satzungen zur Veränderungssperre
vollzugsfähig und wichtiger Bestandteil für die Sicherung der Planung
der Landeshauptstadt Potsdam geworden. Das Verfahren zum B-Plan Nr. 8
„Griebnitzsee“ kann ohne Verzögerung fortgesetzt werden. In der
mündlichen Verhandlung wurde deutlich, dass das Gericht auch unter
Würdigung der umfangreichen schriftlichen Ausführungen des
Rechtsanwaltes der Antragsteller keine neuen Gesichtspunkte erkenne,
die zu einer wesentlichen Änderung seiner Auffassung führen könnten. Dem
jetzigen Hauptsacheverfahren war bereits ein Eilverfahren
vorangegangen, mit dem die Antragsteller das Ziel verfolgten, die
Vollziehung der Satzung über die Veränderungssperre zum Bebauungsplan
Nr. 8 „Griebnitzsee“ auszusetzen. Diese Anträge waren mit Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg vom 18.10.2005 bereits abgelehnt worden. In
der jetzigen Verhandlung zur Hauptsache wurde durch das Gericht den
Ausführungen der Antragsteller entgegen gehalten, dass die Grundfrage,
ob eine solche Planung zur Schaffung öffentlich zugänglicher Grün- und
Erholungsflächen durch die Stadt überhaupt zulässig sei, eindeutig zu
bejahen sei. Ebenfalls sei zu bejahen, dass mit dem Instrument der
Veränderungssperre die Stadt auch vorläufig Veränderungen in dem
betroffenen Gebiet versagen kann. Die Ausfertigung und Bekanntmachung der Satzungen zur Veränderungssperre ließen keine formellen Mängel erkennen. Im
Ergebnis der mündlichen Verhandlung wurden die Anträge der
Antragsteller zurückgewiesen. Die schriftliche Begründung der
Entscheidung wird in wenigen Wochen erwartet.
Potsdam, 15.9.2006
Auf der Informationsveranstaltung
der SPD Babelsberg teilte der Leiter des Stadtplanungsamtes Andreas
Götzmann mit, dass es über 1000 Zuschriften um Entwurf des Bebauungsplans
Griebnitzsee gegeben habe. Die allermeisten Bürger unterstützen
demnach den Plan der Stadt einen durchgängigen Uferweg für Fußgänger
und Radfahrer auf Dauer zu erhalten und die Betretbarkeit der Uferflächen
bis zum Wasser zu sichern. Die Bebauung der Uferflächen wird allerdings
überwiegend abgelehnt.
Potsdam, 7.9. 2006
Am 13.9.2006 findet um 20 Uhr
im Kulturhaus Babelsberg eine öffentliche Veranstaltung der
SPD zum Bebauungsplan 8 "Griebnitzsee" statt. U.a. wird
Herr Goetzmann vom Stadtplanungsamt den B-Plan erläutern.
Potsdam, Juli 2006
Schreiben Sie der Stadt Potsdam!
Seit dem Fall der Mauer wird
das ehemalige Grenzgeländeauf Beschluss
der Potsdamer Stadtverordneten als Erholungsgebiet genutzt.
Der Bebauungsplan Nummer
8„Griebnitzsee“ sieht einen
öffentlichen Wander- und Radweg am See vor und soll außerdem die Flächen
zwischen Weg und See dauerhaft für die Öffentlichkeit sichern.
Bis zum 1.9. 2006 kann sich
die Öffentlichkeit am B-Plan-Verfahren
beteiligen. Es kommt darauf an, dass bei der Stadtverwaltung möglichst viele Briefe
eingehen, die das öffentliche Interesse an einem durchgehenden Uferweg für
Fußgänger und Radfahrer und an betretbaren Uferflächen zeigen.
Schon jetzt gibt es ungenehmigte
Einengungen des vorher mehr als drei Meter breiten Weges und ungenehmigte Absperrungen
der Uferflurstücke. Durch hektisches Roden und Auslegen von Rollrasen soll der
Charakter der Freien Landschaft, für die nach dem Naturschutzgesetz Betretungsrechte
gelten, verändert werden. Jetzt ist der Moment sich hierzu zu
äußern.
Schreiben Sie also der Stadt,
es geht um Ihr Erholungsgebiet.
Auch Berliner und alle anderen
Nutzer des Weges sind berechtigt sich zu äußern.
Unsere Forderungen:
-Erhalt des Uferparks
Griebnitzsee ohne weitere Verkleinerungen
-dauerhafter Erhalt des
durchgängigen Rad- undWanderweges in der Breite von mindestens 3
Metern
-Keine Absperrung der
Uferflächen
-Beachtung des Bauverbotes an
Gewässern
Potsdam, Juli 2006
Laut Amtsblatt der Stadt Potsdam wird der Entwurf
für den Bebauungsplan 8 "Griebnitzsee" ab 24.7.2006 öffentlich
ausgelegt. Bis zum 1.9.2006 hat jeder Bürger, unabhängig von seinem
Wohnort, die Möglichkeit sich zum Bebauungsplan zu äußern und Anregungen
zur Umsetzung zu geben. (Stadtverwaltung Potsdam, Bereich Verbindliche
Bauleitplanung, Friedrich-Ebertstraße 79/81, 14469 Potsdam, oder
Fax 289 2514) Der
B-Plan sieht einen durchgehenden Uferweg und eine durchgehende Betretbarkeit
der Uferflächen zwischen Weg und Wasser vor, im Bereich der Virchowstraße
5-45 kann der Weg nach vorn verlegt werden.
Potsdam, 7.6.2006
Heute wurde von der Stadtverordnetenversammlung mit den Stimmen
von CDU, PDS, SPD und gegen die Stimmen des Bürgerbündnisses
und der Grünen die Auslegung des Bebauungsplans 8 Griebnitzsee beschlossen.
In der vorangehenden Diskussion sicherte die Baubeigeordnete
Dr.Elke von Kuick-Frenz den Stadtverordneten zu, dass Baugenehmigungen für Bootshäuser oder
andere Anlagen von
ihrer Behörde erst erteilt werden, wenn der B-Plan rechtskräftig
ist. Baugenehmigungen für die Verlegung des Weges zum Wasser hin,
würden auch während des laufenden Verfahrens erteilt. Ute
Bankwitz vom Bürger-Bündnis kritisierte, dass mit möglichen Abtrennungen
der Privat-Grundstücke durch 1,70 m hohe Hecken die Erlebbarkeit
der Uferregion eingeschränkt würde. Ausserdem stellte sie die Frage,
ob die Wiederherstellung des "Historischen" das
für die heutige Zeit Wünschenswerteste sei. Peter Schüler von den Grünen
kritisierte, dass der B-Plan fachliche Mängel aufweise. Beispielsweise
würden
vor dem Hotel am Griebnitzsee bisher schon unbebaute Flächen als
Ausgleichsflächen für Versiegelungen angeboten. Bürgermeister und
Finanzbeigeordneter Burkhard Exner sprach sich trotz aller möglichen
Bedenken für eine rasche Auslegung
des B-Plans aus, weil die Stadt damit ein Vorkaufsrecht für die
Flächen erhalte, die sie im Interesse der Öffentlichkeit erwerben
möchte.
Potsdam, 15.1.2006
Die Stadt Potsdam
plant seit 1990 einen Uferpark am Griebnitzsee. Jeder, der heute dort wohnt,
konnte dies beim Kauf seines Hauses nach 1990 wissen.Im Sommer 2004 haben sich 7000 Potsdamer Bürger mit ihrer
Unterschrift fürden Erhalt des
Uferweges und die Betretbarkeit der Uferflächen ausgesprochen. Im Herbst 2004 fasste die Stadtverordnetenversammlung einen
Kaufbeschluss für das Ufer. Die Bauverwaltung führt die Arbeiten am Bebauungsplan
weiter.
Im Sommer 2005 einigte sich die Stadt mit 18 Anrainern aus
der Virchowstraße auf einen Kompromiss,der vorsieht, den Weg im Bereich der Virchowstraße ans Wasser
zu verlegen und weiterhin öffentlich zu belassen, ebenso die Flächen zwischen Weg und Wasser.
Die betroffenen Anrainer sollten dies einheitlich
garantieren.
An diese
Vereinbarungen haben sich beideSeiten
nicht gehalten: die Stadterteilte
einem einzelnen Anrainer eine Baugenehmigung. Die im Kompromiss vorgesehene
einheitliche Zusage aller Anlieger, unwiderruflich der künftigen öffentlichen Widmung des auf
ihrem Grundstück befindlichen Uferwegs zuzustimmen oder eine solche
öffentliche Nutzung im Grundbuch zu bewilligen und für
die Fläche zwischen Weg und Wasser öffentliche Betretungsrechte
zuzusichern, lag aber offenbar nicht vor. Im Gegenteil befindet sich einer
der am Kompromiss Beteiligten, selbst Stadtverordneter der SPD
und Anrainer am Griebnitzsee
in einer juristischen Auseinandersetzung mit der Stadt und
dementiert nicht, dass er den Weg am liebsten dicht machen würde.(s. PNN vom
14.1.2006). Die Gruppe der Anrainer ist inzwischen zerstritten
und trägt diesen Streit z.T. in der Presse aus. (s. PNN v. 14.1.06)
Seit der Wende wird
der Uferweg von Radfahrern genutzt. Im Rahmen der Kompromissverhandlungen legte
die Anrainergruppe aus der Virchowstraße 2005 einen Plan vor, in dem
auch Radfahrer auf dem Uferweg eingezeichnet waren. Jetzt verwahren sich dieselben
Anrainer gegen die
Nutzung des Weges als Radweg. Am Griebnitzsee verlief die innerdeutsche
Grenze, der Uferweg ist Teil des Mauerradweges, der mit Millionen Fördergeldern
angelegt wird. Der Weg wird jährlich von tausenden Radlern genutzt: auf dem Weg
zur Arbeit, zur Schule oder zur Universität, beim Familienausflug, beim
Fitnesstraining oder um sich die Villen der Potsdamer Konferenz und den
ehemaligen Mauerstreifen anzusehen.
Wir appellieren an
den Oberbürgermeister und die Stadtverordneten sich nicht weiter von
einigen Wenigen aufs Glatteis führen zu lassen. Dies geht auf Kosten der
Tausenden von Potsdamern, die im Sommer 2004 ihre Unterschriftfür eine öffentliche Nutzung des Uferstreifens
geleistet haben. Die Stadt hat die Planungshoheit, sie verfolgt seit Jahren das
Ziel eines öffentlichen Fuß- und Radweges und betretbarer Uferflächen. Sie
hat die gesetzlichen Mittel diese Planungen weiter zu verfolgen und
durchzusetzen. Sie muss es nur tun!
Potsdam,
20.11.2005 Freie Landschaften dürfen nach dem Brandenburgischen
Naturschutzgesetz von der Öffentlichkeit genutzt werden (sogenannte
Betretungsrechte), auch wenn sie in Privatbesitz sind. Falls
Sie hierzu oder zur Veränderungssperre Fragen haben, können
Sie sich unter Stadtplanung-Bauordnung@rathaus.potsdam.de an die Stadt Potsdam
wenden.
Besonders im Abschnitt Virchowstraße des
Ufers,
sieht man in den letzten Wochen erhebliche Anstrengungen von
Anrainern, den Charakter der Landschaft zu verändern.
Es werden Hecken gepflanzt, Rasen gesät, rot-weiße Flatterbänder gespannt,
Treppchen gebaut, Rosenbögen aufgestellt etc.. Die zahlreichen kleinen Veränderungen zielen offensichtlich
darauf ab, eine noch anstehende gerichtliche
Auseinandersetzung mit der Stadt zu beeinflußen, bei der es
auch darum geht, ob das Griebnitzseeufer "Freie Landschaft"
gemäß den Naturschutzgesetzen ist.
Im Oktober hat die Stadt Potsdam einen Prozess
vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gewonnen.
Einige der Grundstückseigentümer am See, darunter ein Stadtverordneter
der SPD-Fraktion, hatten versucht, die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene
Veränderungssperre gerichtlich zu kippen und sind damit gescheitert.
Die Veränderungssperre, die wertsteigernde Baumaßnahmen untersagt,
gilt weiterhin. Die Stadt arbeitet an einem Bebauungsplan, der
die Gestaltung des Uferparks am Griebnitzsee festlegt. Ein Umgehen
der Veränderungssperre wollen Rechtsabteilung und Baubehörden
nicht tolerieren.
Das Gericht hat noch einmal festgestellt,
dass es sich beim Griebnitzseeufer um "freie Landschaft" handelt
und daher die Betretungsrechte nach dem Brandenburgischen Naturschutzgesetz
gelten.
Nach einem im April 2005 geschlossenen Kompromiß
zwischen der Stadt Potsdam und Anliegern aus der Virchowstraße
wurde in diesem Bereich die Idee eines breiten Uferparks leider
teilweise aufgegeben, dies wurde jedoch an Bedingungen geknüpft:
"allerdings wird, so verlautete am Abend aus Ausschusskreisen, die
Zustimmung der Stadt an die Bedingung geknüpft, dass alle von der
Wegeverlegung betroffenen Eigentümer oder Erwerber „einheitlich“
entweder unwiderruflich der künftigen öffentlichen Widmung des ja auf
ihrem Grundstück befindlichen Uferwegs zustimmen oder eine solche
öffentliche Nutzung im Grundbuch bewilligen. Außerdem müssen sie für
die Fläche zwischen Weg und Wasser öffentliche Betretungsrechte
zusichern..." ERB" (PNN vom 28.4.05)
Potsdam, 20.6.05
Soll das ein Uferpark sein?
Am 20. 6. hat die Stadt Potsdam eine Bauvoranfrage der
Anrainer aus Virchowstraße positiv beschieden. Demnach
darf der Weg von den Anrainern Virchowstraße 7-49 in diesem
Abschnitt unmittelbar ans Wasser verlegt werden. Die privaten
Gärten dürfen, abgetrennt durch eine Mauer, bis zum neuen Weg
vergrößert werden. Die verbleibende Fläche zwischen neuem Weg
und Wasser muss öffentlich betretbar bleiben.
"Allerdings wird, so verlautete am Abend aus Ausschusskreisen, die
Zustimmung der Stadt an die Bedingung geknüpft, dass alle von der
Wegeverlegung betroffenen Eigentümer oder Erwerber „einheitlich“
entweder unwiderruflich der künftigen öffentlichen Widmung des ja auf
ihrem Grundstück befindlichen Uferwegs zustimmen oder eine solche
öffentliche Nutzung im Grundbuch bewilligen. Außerdem müssen sie für
die Fläche zwischen Weg und Wasser öffentliche Betretungsrechte
zusichern – wobei die Möglichkeit bestehen soll, bestimmte private
Grünflächen im B-Plan festzulegen, beispielsweise für Bootshäuser.
Zudem wird gefordert, dass die Wegeverlagerung in einer übergreifenden
Baumaßnahme durchgeführt wird oder aber bei Teilmaßnahmen der jeweilige
Anschluss an den bestehenden Weg gewährleistet wird. ERB
"
(PNN)
Die Stadt verfolgt seit 1990 den Plan eines öffentlichen
Uferparks. Von einem Uferpark kann im Abschnitt Virchowstraße
nicht mehr die Rede sein. Mit Bedauern nehmen wir zu Kenntnis,
dass die Stadt ihr Konzept eines Uferparks an dieser Stelle
aufgegeben hat. Es verbleibt ein schmaler Reststreifen von
5m Breite, abgegrenzt von einer Mauer.
Ein Präzedenzfall für das gesamte Griebnitzseeufer kann der
Vertrag zwischen der Stadt und den Anrainern der Virchowstraße
nicht sein. Ein Uferpark braucht eine begehbare und erlebbare Tiefe.
Die für den Abschnitt Virchowstraße jetzt beschlossenen Baumaßnahmen
werden nur zum Teil von den Anrainern übernommen, die aufwendigsten
Arbeiten am Stichweg Virchowstraße, der durch eine Treppenanlage und
einen Serpentinenweg zum Wasser ersetzt werden soll, soll die Stadt bezahlen.
Wir fordern dagegen, dass die Stadt die Mittel der Steuerzahler
stattdessen für den Ankauf von Uferflächen ausgibt.
Nur so kann sich zumindest teilweise die Anlage eines
Uferparks durchsetzen lassen. Laut Oberbürgermeister
Jakobs hat der Bund die Flächen, die die Stadt für einen
Uferpark benötigt, für unter 10 Euro/qm angeboten.
Dieses Angebot sollte die Stadt annehmen, damit der
Uferpark, so wie er im aktuellen B-Plan-Verfahren ausgelegt
wurde, Realität werden kann.
Mit der jetzt genehmigten Bauvoranfrage am Ufer vergibt die
Stadt leider ein markantes und durchgängiges Stück des
historischen Postenweges, der Teil des Berlin-Brandenburger -Mauerweges ist.
Potsdam, 17.5.05
Heute fand in der Universität Potsdam eine Erörterungsveranstaltung
der Stadt zum Bebauungsplan Griebnitzsee statt. Es wurde der
Kompromissvorschlag der Stadt vorgestellt, der vorsieht, den Weg im
bisherigen Verlauf zu belassen. Gleichzeitig soll den Anliegern ermöglicht
werden ihre Gärten bis zum Weg zu vergrößern. Im Interesse privater
Nutzungsmöglichkeiten soll Eigentümern außerdem Gestaltungsspielraum beim
Wegeverlauf auf ihrem Grundstück gegeben werden können. Ein von Anliegern
der Virchowstraße als Vorentwurf eingebrachter Gestaltungsplan, der zu einer
erheblichen Verschmälerung des Uferstreifens führen würde, wurde vorgestellt.
Er würde eine Verlegung des Weges ganz ans Wasser und landseitig eine Begrenzung
durch eine Mauer bedeuten. In der Diskussion stellte sich heraus, dass dieser
Plan erhebliche bauliche, rechtliche und finanzielle Risiken mit sich bringt,
die nicht geklärt sind. Insbesondere die ungesicherte Finanzierung könnte
dazu führen, dass die Stadt am Ende für eine teure Verlegung des Weges
aufkommen müßte. Im Interesse der Öffenlichkeit wäre ein Erwerb möglichst
vieler Flurstücke durch die Stadt am besten. Der Bund hat bereits im April
signalisiert, dass er Flächen für die Gemeinbedarf vorgesehen ist,
günstig an die Stadt verkaufen würde.
Potsdam, 09.05.2005
Seit heute liegt ein schriftlicher Entwurf
und eine Zeichnung für den Bebauungsplan in der
Stadtverwaltung aus. Hierin ist der Weg in
seinem bisherigen Verlauf weitgehend unverändert
eingezeichnet. Ausserdem wird darauf hingewiesen,
dass der Uferweg Teil des Berliner Mauerweges ist
und als solcher erhalten werden soll. Auch die
Brandenburgische Verfassung, in der es in Artikel
40 heißt, dass Seeufer offen gehalten werden sollen
oder ggf. für die Öffentlichkeit eröffnet werden
sollen, wird zitiert. Näheres s.a. im Amtsblatt
der Stadt, einzusehen unter
www.potsdam.de/cms/beitrag/10015970/80186/
Ab 9.5. liegt der Bebauungsplan in der Stadtverwaltung,
Hegel allee 1-10 Bereich verbindliche Bauleitplanung
Haus I 8. Etage Zi 825 Mo-Do 7-18, Fr 7-14 aus. Bis
zum 10.6.05 kann sich jeder Bürger dazu äußern.
Das ausgefüllte und unterschriebene Formular kann
persönlich abgegeben werden oder an die o.g. Adresse
geschickt werden oder unter 0331/ 2892514 gefaxt werden.
Das Formular der Stadtverwaltung und unser aktuelles
Infoblatt können Sie sich hier ausdrucken.
Hier können Sie den
Infobrief und
das Formular einsehen.
Potsdam, 25.04.2005
25.4.05 Bund stärkt Potsdam. In der Antwort
der Bundesregierung vom 8.4.05 auf die Anfrage
der CDU Bundestagsfraktion zum Thema Griebnitzsee
schreibt der Bund, dass er der Errichtung eines
Uferparkes Griebnitzsee grundsätzlich positiv
gegenüber stehen würde. Er weist potentielle
Käufer darauf hin, dass die Stadt Potsdam einen
Uferpark plant.
Potsdam, 20.03.2005
Offenbar sind wir unserem Ziel, dem Erhalt des offenen Ufers
und des durchgehenden Wasserzugang ein Sück näher gekommen.
Vier Seeanrainer, unter ihnen der Oscar-Preisträger Volker
Schlöndorff haben der Stadt Potsdam ein Wegerecht und die
öffentliche Zugänglichkeit ihrer Grundstücke zwischen Weg
und Ufer zugestanden und einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen.
Laut Finanz- und Rechtsbeigeordnetem der Stadt, Burkhard Exner,
könnten die mit den vier Anrainern getroffenen Abmachungen
"Modellcharakter" für noch austehende Einigungen mit den
übrigen Seeanrainern haben.
Inzwischen liegt ein Gutachten eines Öffentlich bestellten
und vereidigten Sachverständigen vor, das den Verkehrswert
für öffentliche Grünflächen am Griebnitzseeufer auf 5€/pro Quadratmeter festlegt.
Kuriosum am Rande: Der Bundestagsabgeordnete der CDU Steffen
Kampeter, Vorsitzender des Dialogforums Musikwirtschaft der
CDU/CSU, in Minden 350 km westlich des Griebnitzsees beheimatet,
kümmert sich jetzt zusätzlich um seine hiesige (Wähler-)Klientel
am Griebnitzseeufer. Er stellt der Bundesregierung 38 detaillierte
Fragen zur Grundstücksbewertung. Von der Problematik will er nach
eigenen Angaben aus der Zeitung erfahren haben...
Potsdam, 26.01.2005
Das Cottbusser Landgericht hat mit Urteil vom 24.1.2005
die einstweilige Verfügung, die der OFD (inzwischen Bundesanstalt
für Immobilienangelegenheiten, BImA) untersagte, Flurstücke am
Griebnitzsee nach dem Mauergrundstücksgesetz an private Anrainer
zu verkaufen, wieder aufgehoben.
Offenbar gibt es jedoch inzwischen einen intensiven Dialog
zwischen der Stadt Potsdam und der neuen Bundesbehörde; rasche
Verkäufe scheint es als erstes Ergebnis dieser Gespräche nicht zu geben.
Es besteht jetzt die Hoffnung, dass der Bund das öffentliche
Interesse der Stadt Potsdam am Erwerb des Uferstreifens am Ende
doch noch anerkennt, zumal das öffentliche Interesse an Uferlandschaften
bereits durch Bundesrecht anerkannt ist und der Bund verpflichtet ist,
Uferlandschaften in seinem Besitz der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen.
Wenn das Griebnitzseeufer, das von Erholungssuchenden so
stark freqentiert wird, nicht die Kriterien des öffentlichen
Interesses erfüllt, welche Landschaft erfüllt sie dann? An der
Nahtstelle zwischen Potsdam und Berlin gibt es hier einen 3,5 km
langen Uferstreifen, an dem der öffentliche Nahverkehr einen
eigenen Bahnhof hat und Berlinern wie Potsdamern ermöglicht,
ohne Auto ans Wasser zu kommen.
Es gibt ein inzwischen auch gerichtlich festgestelltes
Betretungsrecht der Uferflurstücke für die Öffentlichkeit nach
dem brandenburgischen Naturschutzgesetz.
Die Stadt Potsdam hat die Planungshoheit und ist offenbar
entschlossen, diese für eine dauerhafte öffentliche Nutzung
des Uferstreifens einzusetzen.
Wir werden sie hierbei weiterhin unterstützen.
Potsdam, 31.12.2004 Laut Entscheidung des Cottbusser Landgerichtes vom 29.11.2004 hat
die Stadt gegenüber der Oberfinanzdirektion (OFD)
„schlüssig das Bestehen eines Erwerbsanspruches dargetan.“
Potsdam habe „glaubhaft gemacht, dass die Antragsgegenerin
(OFD) im Begriff ist, diesen Anspruch zu vereiteln“.
Seit dem Fall der Mauer plant die Stadt Postdam,
damals unter Federführung des heutigen Ministerpräsidenten
Matthias Platzeck von der damaligen Gruppe ARGUS
(Arbeitsgemeinschaft für Umweltschutz und Stadtgestaltung)
auf dem ehemaligen Grenzstreifen am Griebnitzseeufer einen
öffentlichen Uferpark. Seit 1990 wird der Postenweg von
Potsdamer und Berliner Bürgern lebhaft genutzt.
Ein dauerhaft öffentlicher
Uferbereich am Griebnitzsee macht
einen wesentlichen Teil der Lebensqualität
vieler Babelsberger aus. Er hat zur Ansiedlung
zahlreicher Familien geführt. Babelsberg ist mittlerweile
einer der kinderreichsten Bezirke Deutschlands.
Eine Reprivatisierung der Uferzone wäre daher ein Schritt in die falsche Richtung.
Die jetzt Kaufinteressierten sind
fast ausnahmslos keine Alteigentümer, diese haben Potsdam
verlassen und ihre Häuser an die jetzigen Eigentümer verkauft.
Von Rückübertragungen kann daher nicht die Rede sein. Die jetzige
durch Krieg, Mauerbau und Grenzöffnung entstandene Situation ist
eine einmalige Gelegenheit, der Öffentlichkeit den dauerhaften
Wasserzugang auf einer Länge von 3,5km zu ermöglichen.
Eine Reprivatisierung des Ufers würde einen in Europa einmaligen
Anachronismus bedeuten. In ganz Europa werden Seeufer geöffnet,
nicht geschlossen. Eine Uferprivatisierung wäre ein über Potsdam
hinausweisendes fatales Signal an den Rest des Landes zum Umgang
mit Uferzonen in Zeiten leerer Kassen.
Das öffentliche Interesse an einem offenen Uferbereich ist immens.
Das haben 7000 Unterschriften und zahlreiche Berichte und
Leserbriefe in der Presse gezeigt.
Der Vorstand der Initiative Historische Uferregion tritt öffentlich für den Erhalt des Uferweges
ein. Er hat eine Bürgersprechstunde zu diesem Thema eingerichtet.
Gleichzeitig stellt er selbst in Frage, dass es ein öffentliches
Interesse an einer offenen Uferregion gibt.
Nach der inzwischen vom Landgericht in Cottbus
kassierten Entscheidung der Oberfinanzdirektion
Cottbus, Grundstücke am See zu verkaufen, haben es
einige Kaufinteressierte mit Hilfe der OFD geschafft,
Kaufverträge zu beurkunden, bevor die Stadt Potsdam von
der OFD einen Bescheid erhielt. Eine Dienstbarkeit für den
Weg haben diese trotz vorheriger Beteuerungen
nicht in den Kaufvertrag aufgenommen.
Potsdam 29.11.2004
Wir begrüßen die heutige Entscheidung des Landgerichtes
Cottbus, die Verkäufe von Seegrundstücken am Griebnitzsee
vorerst zu stoppen. Die Stadt Potsdam ist damit in ihrem
Entschluss, den gesamten Uferstreifen am Griebnitzsee dauerhaft
öffentlich zu halten, gestärkt worden. Der Stadt Potsdam wurde
vom Gericht bestätigt, schlüssig das Bestehen eines Erwerbsanspruches
für den Uferstreifen dargelegt zu haben. Die Stadt wird damit erneut
in die Lage versetzt, ihr bis in die unmittelbare Nachwendezeit
zurückgehendes Uferkonzept zu realisieren.
Wir werden sie dabei weiter unterstützen.
Potsdam, den 24.11.2004
Die Oberfinanzdirektion Cottbus hat sich dem Willen der Seeanrainer und
den Drohungen ihrer Anwälte gebeugt. An die Anspruchsberechtigten nach dem
Mauergesetz sollen jetzt Bescheide versandt werden, die ihnen den Kauf der
seeseitigen Flurstücke zum Preis von 115€ pro qm ermöglichen soll. Das von
der Stadt Potsdam bei der OFD geltend gemachte öffentliche Interesse wurde
nicht anerkannt! Die rot-grüne Bundesregierung fällt mit der Unterstützung
dieses Vorgehens der OFD hinter die Rechtsauffassung der Regierung Kohl
zurück. Diese hatte bestätigt, dass das Vorliegen eines Flächennutzungplans -
wie er in Potsdam für das Griebnitzseeufer besteht - ausreichend für die
Manifestation des öffentlichen Interesses ist. Auch 7000 Unterschriften für
die öffentliche Nutzung des Ufers konnten die OFD nicht vom Interesse der
Öffentlichkeit am Griebnitzseeufer überzeugen. Die Brandenburgische
Landesverfassung besagt: Land, Gemeinden und Gemeindeverbände sind
verpflichtet, der Allgemeinheit den Zugang zur Natur, insbesondere
zu Bergen, Wäldern, Seen und Flüssen frei zu halten und ggf.
zu eröffnen. Das Bundesnaturschutzgesetz verpflichtet den Bund,
Seeufer in seinem Besitz der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.
Wir gehen davon aus, dass die Stadt Potsdam sich entsprechend dem
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung weiterhin für eine öffentliche
Nutzung des Griebnitzseeufers mit allen Mitteln einsetzt. Dabei werden wir
sie unterstützen.
Potsdam, 9.11.2004
Zum 15. Jahrestag der Maueröffnung suchen wir Ihre Berichte und Fotos
aus der Wendezeit zum Thema offenes Griebnitzseeufer und "Eroberung"
des Postenweges durch die Potsdamer Bevölkerung. Schicken Sie uns
Ihre Erlebnisse und Bilder per E-Mail oder Post oder rufen Sie uns an unter 0331/ 708795.
Potsdam 31.10.04
Mit Empörung und Befremden nehmen wir den jüngsten Angriff einiger
Grundstückseigner am Griebnitzsee auf den demokratisch gewählten
Oberbürgermeister unserer Stadt zur Kenntnis.
Kein Verständnis haben wir vor allem dafür, dass Jann Jakobs als
Privatmann in juristische Auseinandersetzungen gezogen wird. 250.000
Euro oder sechs Monate Haft drohen die Kläger dem Bürgermeister als
Privatmann an, dessen angebliche „Tat“ darin besteht, dass er als
Amtsträger einen mit großer Mehrheit gefassten Beschluss der
Stadtverordneten durchgesetzt hat. Wenn er ihre am See gelegenen
Grundstücke und den darüber laufenden öffentlichen Weg betritt,
den Anlieger gerade mutwillig zerstört hatten, nimmt er lediglich
seine Amtspflichten wahr.
Durch die Klage der Anrainer wird der Versuch unternommen, die
Autorität der gewählten Institutionen durch persönliche Einschüchterung in
Frage zu stellen.
Der Vorgang zeigt erneut, dass es bei der Auseinandersetzung nicht nur um
den Uferstreifen am Griebnitzsee selbst geht. Hier wird symbolisch die Frage
behandelt, wie viel Eigenmächtigkeit unserem Gemeinwesen zugemutet
werden darf – und wie viel Respekt unsere demokratischen Institutionen brauchen.
Die Kläger sind Mitglieder des Vereins Historische
Uferregion Griebnitzsee, der den Potsdamern gleichzeitig
erklärt, dass der Weg das Ziel sei. Wie passt das zusammen?
Wenn dem Oberbürgermeister das Betreten des Uferweges unter
Strafandrohung verwehrt werden soll, geht das jeden Bürger an:
dann sind wir alle Bürgermeister.
Danke für die 6000 Unterschriften, die
Sie in nur sechs Wochen für die Offenhaltung
des Griebnitzseeufers gesammelt haben. Am 29.09.
hat die Stadtverordnetenversammlung in namentlicher
Abstimmung mit einer Mehrheit von 32 zu 10 für den sofortigen
Ankauf der Flächen gestimmt, die mit einem Entschädigungsanspruch
nach Mauergesetz belastet sind. Die Stadt möchte einen
öffentlichen Uferpark am Griebnitzsee errichten. Hierin
wollen wir sie weiter unterstützen und bitten weiterhin um Ihre Mithilfe.
Übergabe
der Unterschriften an den Potsdamer OB Jan Jakobs
Wer wir sind:
Die „Initiative Griebnitzsee für Alle“ ist eine
überparteiliche Initiative aus Potsdam.
Was wir wollen:
Wir möchten, dass das beliebte Griebnitzseeufer an der
Nahtstelle zu Berlin ein Naherholungsort für alle Bürgerinnen und Bürger
bleibt. Dass Ufer muss in derselben Form wie bisher frei zugänglich bleiben.
Was wir tun:
Wir sammeln Unterschriften aller Bürgerinnen und Bürger,
die an einem öffentlichen und offenen Griebnitzseeufer interessiert
sind. Die politischen Entscheidungsträger aller Parteien in Potsdam
sollen erkennen, dass die meisten Menschen dieses Anliegen unterstützen.
Was uns droht:
Einige Seeanrainer möchten die Uferflurstücke vom Bund
kaufen, der vergangenen Dezember gerichtlich als Eigentümer des Uferstreifens
festgestellt wurde, um sie anschließend privat nutzen zu können. Die
Anrainer bilden einen Teil des Vereins Historische Uferregion Griebnitzsee.
Die Kaufinteressenten möchten zum Teil nach Mauergrundstückgesetz, zum
Teil durch einfachen Kaufvertrag vom Bund ohne Ausschreibung kaufen.
Die Oberfinanzdirektion Cottbus (OFD) – sie vertritt den Bund – hat
der Stadt Potsdam eine Frist bis zum 1. Oktober gesetzt. Wenn die
Stadt bis dahin nicht von ihrem Vorkaufsrecht für den Uferstreifen
Gebrauch macht, wird die OFD den Anträgen der Interessenten stattgeben
und die Verkäufe abwickeln.
Die Stadt hat über das gesamte Gebiet die Planungshoheit.
Sie kann die Nutzung selbst bestimmen. Außerdem hat sie
ein Vorkaufsrecht, das sie einlösen kann.
Wenn bald ein Bebauungsplan erlassen wird, kann die Stadt
die öffentliche Nutzung für die Zukunft sichern. Wir setzen
uns dafür ein, dass die Stadtverordneten den Kauf der Uferfläche
beschließen und damit die Privatisierung des Ufers verhindern –
das ist die klarste, einfachste und angemessene Lösung.
Wie es war:
Vor 200 Jahren gab es am Griebnitzseeufer Maulbeerplantagen
zur Seidenraupenzucht und eine Meierei. Von 1873-1961 reichten nach der
Parzellierung des Geländes große Seegrundstücke bis zum Wasser. Nach dem
Zweiten Weltkrieg wurde das Griebnitzseeufer zur Staatsgrenze zwischen
Bundesrepublik und DDR. Im Rahmen des Mauerbaus wurde das Ufergelände
zur Abschottung Richtung Westen völlig umgebaut - Mauer, Postenweg und
Hundelaufanlage entstanden.
Fluchtversuche glückten und scheiterten.
Schon wenige Wochen nach dem Mauerfall fasste die
Potsdamer Stadtverordnetenversammlung im Februar 1990 den
Beschluss, den Uferstreifen künftig als Erholungsgebiet
auszuweisen und den ehemaligen Postenweg zum Uferweg umzuwandeln.
Durch den Einigungsvertrag behielt dieser Erlass auch nach dem Beitritt
der DDR zur Bundesrepublik seine Geltung. 1991 folgte der Beschluss zur
Aufstellung eines Bebauungsplans, der die Schaffung eines Erholungsgebietes
in diesem Gebiet vorsah.
1996 schloss die Stadt Potsdam mit der Bundesrepublik
einen Nutzungsvertrag über den Uferstreifen zur Schaffung eines Uferparks.
Nach und nach wurden die Wohngrundstücke am Griebnitzsee
in den 90er Jahren an die Alteigentümer rückübertragen.
Anschließend gingen sie durch Verkauf fast vollzählig an
Neuerwerber. Grundstücke aus ehemals jüdischen Besitz hatten
einen Sonderstatus: Sie wurden bis ans Wasser rückübertragen.
Die betroffenen Erbengemeinschaften verkauften also auch die
Uferstreifen an die jetzigen Besitzer – zu einem eher geringen
Preis, weil ja ein städtischer Uferpark darauf geplant war.
Die Käufer der anderen Grundstücke haben für die Uferstreifen in der Verlängerung ihrer Grundstücke zum Teil Entschädigungsansprüche aus dem Mauergesetz miterworben. Einige andere haben diese Ansprüche nicht.
Wie es werden kann:
Wir plädieren dafür, dass die Stadt
am Griebnitzsee einen öffentlichen Uferpark schafft.
Das erhöht nicht nur den Wohnwert für die Bewohner von
Babelsberg. Zugleich wird ein geschichtlich hochinteressanter
Winkel der Stadt für die Bevölkerung, für Ausflügler und Touristen
gerettet. Das Ufer des Griebnitzsees ist der letzte berlinnahe
unbebaute ehemalige Mauerstreifen. Hier können 200 Jahre Lokal-
und Weltgeschichte lebendig dargestellt und erklärt werden – von
den Maulbeerbäumen über die Potsdamer Konferenz und den Kalten
Krieg bis zur deutschen Einheit. Ein historischer Lehrpfad für
Potsdamer Bürger, für Berlin-Ausflügler und Touristen aus aller
Welt könnte die Stadt Potsdam um eine weitere Attraktion bereichern
und gäbe der Bewerbung um die Kulturhauptstadt Europas 2010 eine
unverwechselbare Note. Das Ufer des Griebnitzsees würde so dauerhaft
zum Anziehungspunkt für Bürgerinnen und Bürger und Besucher der Stadt.
Die Kosten für den Erwerb der Flächen könnten sich auf diese Weise
rasch amortisieren, zumal für die touristische Gestaltung
Fördergelder zur Verfügung stehen. Hier können Sie unser Konzept genauer nachlesen.
Wie es nicht werden soll:
Der Gestaltungsvorschlag der Anwohner bedeutet
die Entwicklung zur privaten parzellierten Gartenanlage. Die
Kaufinteressenten bieten an, den Uferweg zu erhalten und einige
Teilstücke, die öffentlich bleiben könnten, zu pflegen.
Vorsicht! Was bei einer Privatisierung möglicherweise zu erwarten
wäre, davon kann sich jeder bereits jetzt überzeugen: Heckenspaliere,
die den Naherholungscharakter des Uferstreifens zerstören. Es könnte
aber noch schlimmer kommen: Im ungünstigsten Fall kaufen die Anrainer
vor der öffentlichen Planung und ziehen den unverbindlichen
Gestaltungsvorschlag der Historischen Uferinitiative zurück.
Dann fehlte auch die Handhabe, den Uferweg zu erhalten.
Misstrauen ist angebracht: Denn längst nicht alle Seeanrainer
haben die Verpflichtung zur Unterhaltung und Überlassung des
Weges und zur dauerhaften Pflege öffentlicher Plätze unterschrieben.
Die Kaufinteressenten wechseln in ihren Gesprächen mit der Stadtverwaltung
immer wieder zwischen Lockungen und Drohungen. Das alles zeigt:
Der Gestaltungsentwurf der Anwohner ist nicht verlässlich. Er
gewährleistet keine langfristige Konstanz für die Ufersituation.
Was Sie tun können:
Unterstützen Sie unsere Unterschriftensammlung!
Laden Sie sich Unterschriftenlisten unter www.griebnitzseeufer.de
herunter und verteilen Sie sie bei Ihren Bekannten und in Ihrer Nachbarschaft.
Sprechen Sie Ihre Stadtverordneten und Landtagswahlkandidaten an.
Die Liste der Stadtverordneten finden Sie
unter www.potsdam.de. Wenn Sie Zeit haben,
kommen Sie zu den nächsten Stadtverordnetenversammlungen.
Wie wir zu erreichen sind:
Wir arbeiten alle. Bitte haben Sie daher Verständnis,
dass wir telefonisch nicht rund um die Uhr zu erreichen sind. Sie können
aber Kontakt zu uns aufnehmen und ein Fax unter der Nummer 0331/5509944
schicken oder eine e-mail unter
(info@griebnitzseeufer.de) schicken.
Wir melden uns umgehend. Für Unterstützung sind wir in jeder Form dankbar.